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Artemisia, Zistrose & Co.: Warum bewährte Heilpflanzen zunehmend verboten werden
[ Moderation - 1 ]
Zu Beginn der Coronapandemie gab es viele Zeitungsartikel, die das Fehlen eines geeigneten Impfstoffes bedauerten und im gleichen Atemzug Hoffnung für dessen schnelle Entwicklung in Aussicht stellten. Obwohl es sich bei Corona im Grunde genommen um eine Form der Grippeerkrankung mit bereits altbekannten Coronaviren handelt, wurde von Beginn an das Einsetzen von Naturheilmitteln ausgeblendet. Man las nichts über die antivirale, immunstärkende und entzündungshemmende Wirkung von Echinacea purpurea [Deutsch Roter Sonnenhut], Artemisia annua [Deutsch Einjähriger Beifuß], Pelargonium, [Deutsch Afrikanische Geranie] und Cistus incanus [Deutsch Zistrose]. All diese Pflanzen werden seit Jahrhunderten in der Volksmedizin zu diesen Zwecken eingesetzt.
Einige der Pflanzen sind Alleskönner und es ist unverständlich, dass sie in der Schul-medizin keinen Platz bekommen. Hierzu ein Beispiel:
[ Sprecher - 1 ]
Die Zistrose, lateinisch Cistus incanus
[ Moderation - 1 ]
Die Zistrose, die im Mittelmeerraum wächst, ist sehr vielseitig einsetzbar. Tee oder Sud aus der Pflanze wirkt entgiftend, antiallergisch, antibakteriell und antiviral. Die antioxidative Wirkung [verhindert oder verlangsamt Oxidation anderer Substanzen] ist höher als bei Vitamin C und E. Den aufgezählten Eigenschaften entsprechend bindet Zistrosensud Cadmium und Quecksilber und wirkt auch gegen Neurodermitis anstelle von Cortison oder antibiotischen Salben. Tee hilft gegen Entzündungen im Mund- und Halsbereich, im Darm gegen Durchfall und gegen den Hefepilz Candida albicans. Untersuchungen im Friedrich-Loeffler-Institut, der Berliner Charité und der Universität Münster haben in Versuchen mit Mäusen nachgewiesen, dass Mäuse, die vor der Infizierung mit Grippebakterien Cistusextrakt inhalierten, gesund blieben, andere erkrankten schwer oder starben. Auch Versuche mit Menschen waren erfolgreich. Am 1.6.2021 veröffentlichte die Universität zu Lübeck eine Publikation, die eine fast vollständige Reduktion der Infektionsrate gegen SARS-CoV-2 nachwies. Grundsätzlich bilden sich bei der Einnahme von Tee oder Sud keine Resistenzen und es gibt keine Nebenwirkungen.
Wie kommt es denn, dass heutzutage ein Trend zurück zu Naturprodukten stattfindet, aber weiterhin beinahe ausschließlich chemisch hergestellte Produkte eingesetzt werden?
Kla.TV ist in der Sendung „Die verborgenen Abgründe der Krebsforschung“ ausführlich darauf eingegangen. [einblenden: www.kla.tv/28953]
[ Sprecher - 1 ]
Hier die wichtigsten Aspekte der Dokumentation
[Sprecher - 2 ]
Die amerikanische Familie Rockefeller, die gemäß den Hauptmedien zu den Philanthropen [Menschenfreunde] gezählt wird, beherrschte um 1880 90 % des gesamten US-amerikanischen Ölmarktes. Um 1900 entdeckten Wissenschaftler die Herstellung von Chemikalien aus Erdöl und sie begannen pflanzliche Wirkstoffe synthetisch herzustellen. Diese konnten patentiert und mit hohem Gewinn vermarktet werden. Deshalb hatte Rockefeller vor, einen Absatzmarkt für chemische Medizinprodukte zu schaffen. Jedoch stand ihm dabei die Vorliebe der Amerikaner für natürliche und pflanzliche Arzneimittel im Weg. Darum wurde das amerikanische Medizinstudium auf die von Rockefeller gewünschte Bahn gebracht – mit weitreichenden Konsequenzen für die Ausbildung der Mediziner: Alle Schulen, die nicht nach der „pharmachemischen“, sprich „wissenschaftlichen Medizin“ unterrichteten, verloren ihre Zulassung und jede finanzielle Unterstützung. Die noch verbliebenen medizinischen Schulen verloren ihre Eigenständigkeit. Die US-Amerikaner prägte man mit dem Slogan „Eine Pille für jede Krankheit“. Medikamente natürlichen Ursprungs wurden diffamiert. Bereits 1937 wiederholte sich das Ganze für Europa – mit den gleichen Folgen.
Insgesamt investierten die Rockefellers 100 Millionen Dollar in das „General Education Board“, um das Studium der Naturmedizin an Amerikas medizinischen Hochschulen zu beenden und dauerhaft für Studium und Krankenhäuser nur noch pharmazeutische Medikamente zuzulassen.
Dabei schafften sie einen gigantischen Absatzmarkt für chemische Medizinprodukte. Gleichzeitig beeinflussten sie die wissenschaftliche Forschung, indem sie einflussreiche Universitäten, ein hochbedeutendes Forschungskrankenhaus und eine medizinische Elite-Schule gründeten.
[ Moderation - 1 ]
Im Folgenden zeigt sich, wie die damalige massive Beeinflussung der Medizin durch Abschaffung der natürlichen Naturheilmittel bis heute gravierende Folgen für die Naturheilmedizin hat! Dies auch im Zusammenhang mit der Novel Food-Verordnung, die in der EU 1997 und in der Schweiz seit 2017 eingeführt ist.
[ Sprecher - 1 ]
Was wird in der Novel Food [neuartige Lebensmittel] - Verordnung geregelt?
[ Moderation - 1 ]
Ursprünglich wurde diese Verordnung gegen die Gentechnik in Kraft gesetzt, damit neuartige Lebensmittel, sprich genmanipulierte Früchte und Gemüse nicht ohne Bewilligung auf den Markt gebracht werden dürfen. Heute zählen zu dieser 1. Kategorie z.B. auch Proteinextrakte aus Insekten oder Lebensmittel, die durch ein neuartiges, nicht übliches Verfahren hergestellt wurden. Für diese Lebensmittel ist ein aufwendiges Bewilligungsverfahren notwendig, damit die Lebensmittelsicherheit gewährleistet ist.
Es gibt aber noch eine 2. Kategorie von Lebensmitteln, die unter die Novel Food- Verordnung fallen: neuartige traditionelle Lebensmittel.
Das sind Lebensmittel, die bis 1997 in der EU noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr in den Handel gebracht worden sind, aber in anderen Kontinenten seit Gedenken auf dem Speiseplan stehen, z.B. Chia-Samen, Baobab-Früchte und Physalis. Diese neuartigen traditionellen Lebensmittel profitieren zwar von einem vereinfachten Bewilligungsverfahren, sind aber reine Schikane. Man stelle sich vor: Unsere in Europa angebauten Kartoffeln und auch das Basilikum würden nämlich an diesen Richtlinien gemessen, heute nicht mehr zugelassen werden.
[ Sprecher - 1 ]
Welche Auswirkungen zeigen diese Entwicklungen in der Schweiz?
[ Moderation - 1 ]
Damit Sie als Zuschauer einen Einblick bekommen, wie sich diese Maßnahmen in der Praxis auswirken, hat Kla.TV Fabian Lötsch, CEO von Kräuter Lötsch – Lötsch GmbH zu diesem Thema einige Fragen gestellt:
[ Interviewer ]
Herr Lötsch, Sie sind CEO von Kräuter Lötsch – Lötsch GmbH. Sie vertreiben Kräuterprodukte in Österreich und seit einigen Jahren auch in der Schweiz. Wie wir gehört haben, haben Sie bereits behördliche Auswirkungen in der Schweiz erfahren. Können Sie uns mehr darüber erzählen?
[ Interviewpartner - Herr Lötsch ]
Ja, im Moment ist es eine Achterbahn. Vor einigen Jahren war es noch so, dass die Schweiz bzw. die Swissmedic im Lebensmittelbereich auch zuständig war für Brennnesseltee, Zinnkrauttee, solche Sachen, die vorher eigentlich verboten gewesen sind, im Bioladen in der Schweiz zu verkaufen. Dann hat sich die Schweiz des Novel Food-Gesetzes angenommen bzw. dieses übernommen. Und das war zunächst eine ganz praktische Geschichte für uns, weil natürlich viel mehr Kräuter frei verkäuflich gewesen sind. Aber jetzt geht das los, dass jedes Jahr neue Bestimmungen und neue Regelungen kommen. Zum Beispiel sind das Zinnkraut und die Rotkleeblüten seit letztem Jahr nicht mehr als Lebensmittel erlaubt. Sie müssen jetzt als Nahrungsergänzungsmittel deklariert werden. Das macht es natürlich sehr, sehr schwierig für die Behörden, sowie auch für den Produzenten, da es immer wieder Wechsel in den Gesetzen gibt. Im Prinzip schaut das Ganze so aus: Zinnkraut war vor zwei Jahren noch ein Lebensmittel. Dann kommt irgendeine Pharmafirma oder ein Lobbyist und der sagt dann, dass das Zinnkraut pharmazeutische Eigenschaften hat. Dann müsste man genau das Gegenteil beweisen, dass dem nicht so ist. Das ist halt relativ schwierig zu sagen, da jeder weiß, dass Brennnesseln gesund sind, nur sagen darf man es nicht, man müsste es noch beweisen, was momentan ein bisschen schwierig ist. Seit zwei Jahren haben wir mit den Behörden in der Schweiz grobe Probleme – was nicht so leicht nachzuvollziehen ist. Wir haben ein sehr üppiges Sortiment mit über 200 Produkten. Das ist nicht nur auf kantonaler Ebene diskutiert worden. Wir haben es bis zum Bund weitergezogen. Über diesen Fall ist heiß debattiert worden in der Schweiz. Mich kennt jeder Kantonschemiker mit Namen. Und ja, wie gesagt, es ist auch schwierig für die Behörden, das Ganze nachzuvollziehen, wie das genau funktioniert, dieses Novel Food-Gesetz. Und darum ist das auch in die nächste Distanz getragen worden.
[ Interviewer ]
Das heißt, die gesetzlichen Auflagen ändern von Jahr zu Jahr. Wie sehen die Entwicklungen in der EU aus?
[ Interviewpartner - Herr Lötsch ]
Ja, in der EU ist es noch ein bisschen einfacher gehalten als in der Schweiz. Ich sage, in der EU hat man jetzt das Novel Food-Gesetz und an das muss man sich fix und streng halten. In der Schweiz sieht es ein bisschen anders aus. Ich muss das Novel Food-Gesetz, den Novel Food-Katalog im Auge behalten. Ich brauche die Teeliste vom Deutschen Teeverband, der Rang und Namen hat, dann brauche ich noch vom Bund die Liste und dann muss man alles abgleichen. Wie gesagt, es ist aber jetzt auch in der EU eine ziemlich schwierige Geschichte. Wenn man jetzt als Produzent ein Produkt auf den Markt bringen möchte – ich nehme jetzt die Hausnummer Zinnkraut oder die Rotkleeblüten – dann bereite ich mich darauf vor, dass ich das Produkt marktreif bekomme und bringe es auf den Markt. Und ein Jahr später heißt es dann: Moment, das funktioniert so nicht mehr, das hat gesunde Eigenschaften oder könnte ja vielleicht gesund sein. So werden jetzt Stück für Stück diverse Kräuter quasi abgeschafft oder mit Hürden belegt, sodass man es auch nicht mehr als 100%iges Naturprodukt auf den Markt bringen kann. Das heißt, wenn ich jetzt ein Zinnkrautprodukt auf den Markt bringen möchte, dann müsste ich ein Nahrungsergänzungsmittel daraus machen. Das heißt, eine signifikante Menge Eisen, Silizium, Vitamin C oder sonstige dazu mischen. Das heißt, ich verändere dieses 100%ige Naturprodukt, damit ich ein Nahrungsergänzungsmittel draus machen kann, das dann auch nach den Vorgaben stimmt. Wie gesagt, nicht immer so einfach, das Ganze unter einen Hut zu bringen. Aber man muss da immer am Ball bleiben.
[ Interviewer ]
Das k lingt nach immer mehr Einschränkungen für Sie. Wer denken Sie, hat überhaupt Interesse daran, die Naturheilkunde und auch die Homöopathie immer mehr einzuschränken?
[ Interviewpartner - Herr Lötsch ]
Man könnte weit, weltweit ausholen, ich bleibe jetzt aber in der EU. Also 2017 ist das losgegangen, dass eigentlich der Deutsche Ärztetag beschlossen hat, der Naturheilkunde, Homöopathie ein Ende zu setzen. Das ist aber erst die Spitze des Eisbergs. Wahrscheinlich ist die Natur zu gesund. Man kann Kräuter nicht patentieren, kein Geld damit machen. Dann belegt man es mit gewissen Einschränkungen, sodass man es dann nicht mehr verkaufen kann. Bei der Pharma ist es so, dass es immer ein, zwei Chemikalien gibt, die einem Medikament zugesetzt werden. In der Natur haben wir natürlich eine Vielzahl an Hauptwirkstoffen, Nebenwirkstoffen, sekundären Pflanzenstoffen in einem Produkt, dass wie gesagt, so nicht patentiert werden kann. Bis auf eine Ausnahme, auf die wir dann später noch zurückkommen.
[ Interviewer ]
Spannend, das bringt uns zur Frage: Gibt es Produkte, die aktuell in der Schweiz gar nicht mehr verfügbar sind, die Sie nicht mehr verkaufen dürfen?
[ Interviewpartner - Herr Lötsch ]
Ja, es gibt wirklich Einschränkungen im Moment. Die Zistrose ist ein solches Produkt. Das wurde jetzt von jemandem patentiert, das heißt für sortenrein erklärt. Nur von einer einzigen Insel in Griechenland darf man die Zistrose für Menschen verwenden. Von der Nachbarinsel, vom Festland oder von der Türkei, von Griechenland, Albanien ist das Produkt verboten zu verkaufen. Wahrscheinlich, weil es zu gesund ist. Es gibt aber auch andere Kräuter wie Artemisia annua, welche erlaubt waren zu verkaufen. Welche auch umfangreich bei den Menschen in der EU in Gebrauch waren. Da kann man aber machen, was man will. Es gibt große namhafte Firmen in Deutschland, wie der Teeverband, den wir vorher schon erwähnt haben, die Dokumentationen eingereicht haben bei der EU, dass dieses Produkt Artemisia annua oder die Zistrose umfangreich im Gebrauch waren. Aber da blitzt man einfach ab, das wird einfach nicht aufgenommen, das Ganze. Artemisia annua wurde jetzt weltweit im Zuge der Corona-Pandemie in über 70 % der Welt verboten zu verkaufen. Da sind sehr viele Existenzen draufgegangen. Viele Hersteller, Produzenten kommen aus Afrika, auf einmal kann man es nicht mehr exportieren, da hängt ein großer Ratenschwanz dran – auch die Tinkturen, deren Herstellungsverfahren dem der Bachblüten ähnelt, die legitim auf dem Markt sind. Es ist uns jetzt seit letztem Jahr verboten worden, diese zu verkaufen, mit der Begründung vom Amt, dass das einfach ein Dorn im Auge ist. Aber nur weil etwas ein Dorn im Auge ist, heißt es trotzdem, wenn es legitim ist, dass es noch rechtschaffen auf dem Markt ist. So hat man da mit einigen Hürden zu kämpfen.
[ Interviewer ]
Unglaublich! Könnte man dies so zusammenfassen, dass Pflanzen mit gesunden Eigenschaften, die in freier Natur wachsen und für alle erschwinglich sind, immer mehr verwehrt werden? Könnte man es so sagen?
[ Interviewpartner - Herr Lötsch ]
Ja, auf das läuft es schlussendlich hinaus. Ich warte nur noch darauf, dass es heißt, im Garten darf man kein Obst und Gemüse mehr anbauen, weil es Vitamine drin hat und das Ganze gesund sein könnte. Es ist momentan eine relativ schwierige Geschichte. Ja, man muss einfach schauen, dass man nur das Beste bekommt, wie bei den Lebensmitteln, dass ich mich Bio ernähre. Und auch da ist Bio nicht mehr Bio. Man muss einfach schauen, dass man das Beste aus der Natur herausholen kann, und das ist einfach die Natur selbst. Wenn ich jetzt einmal einen kultivierten Blattsalat vergleiche, der hat 7 Milligramm Vitamin C auf 100 Gramm essbaren Pflanzenanteil, ein Gänseblümchen hat 87, eine Brennnessel hat 333 Milligramm Vitamin C, dann sind das quasi Quantensprünge, die wir da machen. Man muss aber wirklich schauen, dass die Naturheilkunde nicht ganz verboten wird, beziehungsweise auch nicht die Produkte, weil dann könnte man auch gleich die ganze Natur verbieten.
[ Interviewer ]
Wissen Sie, ob es anderen Berufskollegen ähnlich wie Ihnen ergeht und die ebenfalls behördlich eingeschränkt werden?
[ Interviewpartner - Herr Lötsch ]
Ja, in der Tat, ich kenne einige, die große Probleme gehabt haben mit den Behörden. Bei denen ging das so weit, dass sie dann aufgehört haben mit dem Geschäft, weil da Strafen waren und der ganze Prozess über zwei Jahre lang sich hingezogen hat. Da reden wir von 20.000, 25.000, 30.000 Franken Strafen, die sich eine kleine Firma nicht so einfach leisten kann. Beziehungsweise, man ist auch machtlos, weil man als kleiner Betrieb wenig Einspracherecht hat und wenn, dann ist das immer mit großen Kosten verbunden: Gerichtsverfahren, Rechtsanwalt und so weiter und so fort, damit man überhaupt Fuß fassen kann. Es ist nicht ganz so einfach am Ball zu bleiben und dagegen anzukämpfen. Vor allem, wenn man sieht, dass Produkte legitim auf dem Markt sind und dann verboten werden, einfach, weil sie ein Dorn im Auge von gewissen Leuten sind.
[ Interviewer ]
Schön, haben Sie den Mut weiter gegen die Einschränkungen anzukämpfen. Wir wünschen Ihnen dabei viel Ausdauer und Erfolg. Gibt es noch etwas, was Sie unseren Zuschauern mitgeben möchten?
[ Interviewpartner - Herr Lötsch ]
Ja, nicht immer blind vertrauen, selber mal recherchieren, hinterfragen. Wie gesagt, wenn es soweit kommt, dass man die Kräuter vor der eigenen Haustüre nicht mehr verwenden dürfte, dann muss man das Ganze anfangen zu hinterfragen und vielleicht auch mal sich damit auseinandersetzen.
[ Interviewer ]
Sehr schön, vielen herzlichen Dank, Herr Lötsch
[ Interviewpartner - Herr Lötsch ]
Danke auch
[ Moderation - 1 ]
Welche Auswirkungen diese Entwicklungen in Deutschland haben, erläutert Dr. med. Sonja Reitz. Sie ist seit vielen Jahren als Fachärztin für Allgemeinmedizin, Psychotherapie und Naturheilverfahren in Hamburg niedergelassen. Im Folgenden nennt sie verschiedene Gründe, warum die Naturheilkunde in der Medizin einen zunehmend schwereren Stand hat:
[ Sprecher - 1 ]
Welche Auswirkungen zeigen diese Entwicklungen in Deutschland?
[Sprecher - 2 ]
1. Die Grünen unter der Federführung von Renate Künast forderten im Deutschen Bundestag eine extrem strenge Regulierung von Nahrungsergänzungsmitteln, insbesondere nationale Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in den Produkten. Als Grundlage für die neuen Höchstmengen hätten die Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) herangezogen werden sollen. Diese sind weltweit einzigartig niedrig, denn sie liegen im Schnitt 70–80 % unter den Höchstmengen anderer Länder, insbesondere auch der EU. Obwohl der Antrag nicht angenommen wurde, bestehen auch von anderen deutschen Parteien Bemühungen in diese Richtung auf EU-Ebene.
2. Durch das Heilmittelwettbewerbsgesetz wurde verboten, die Wirkungen von Pflanzen und Mineralien , die seit Jahrhunderten beobachtet wurden, zu benennen.
3. Das Erforschen von kostengünstigen Pflanzen für Krebstherapien etc. wird behindert, wenn nicht sogar verhindert.
4. Im Gegenzug findet eine völlig unkritische Zulassung lebensgefährlicher Substanzen wie saRNA [selbstverstärkende RNA] oder modRNA [künstlich hergestellte mRNA ] oder auch der Antidepressiva statt, obwohl deren Nutzen nicht klar gegeben ist oder sie mehr schaden als nützen.
[ Moderation - 1 ]
Viele der von Frau Dr. Reitz genannten Entwicklungen lassen sich gut am Lebenswerk des Apothekers Dr. Hans-Martin Hirt und seinen Erfahrungen mit Artemisia annua nachvollziehen – werfen wir daher einen Blick darauf:
[ Sprecher - 1 ]
Einjähriger Beifuß, lateinisch Artemisia annua
[ Sprecher - 2 ]
Dr. Hans-Martin Hirt hat in Heidelberg Pharmazie studiert. Danach arbeitete er drei Jahre lang in der Virusimmunologie im Deutschen Krebsforschungszentrum und vier weitere Jahre im Krankenhausforschungszentrum in der Hausapotheke. Mit diesen Erfahrungen ging er sechs Jahre nach Kongo in den kongolesischen Urwald. Das Einzugsgebiet umfasste 400.000 Leute und es war unmöglich die Kranken mit genügend Medikamenten zu versorgen. Deshalb erforschte er mit Mitarbeitern vor Ort, wie mit dort wachsenden Pflanzen den Krankheiten beizukommen war. Zurück in Deutschland fand er kurz vor der Jahrtausendwende die Pflanze Artemisia annua, die auch gegen Malaria wirkte, der am häufigsten vorkommenden Krankheit in Afrika. Um diese genügend erforschen zu können, gründete er 1986 den Verein Anamed [Aktion natürliche Medizin]. Herr Dr. Hirt erhielt in der Folge viele Spenden, auch vom Hochadel von Baden-Württemberg, vom Wirtschaftsministerium, vom Gesundheitsministerium und vom Staatsministerium Baden-Württemberg. Ziel der Spenden war, eine Hilfeleistung zu geben, sodass die Pflanze als Arzneimittel in Afrika leicht verfügbar und finanziell erschwinglich angeboten werden konnte. 2002 erhielt Dr. Hirt von der WHO für seine Arbeit in Afrika den „Price of Excellency“ der „Roll Back Malaria Initiative“. 2004 bekam er den Weltpreis von Baden-Württemberg und 2005 schließlich von einer Landesstiftung 20.000 Euro als höchste Auszeichnung. Weiter erhielt er in den letzten Jahren vom Staatsministerium wie auch von der Deutschen Bundesregierung 50.000 Euro, um dieses Werk der Anamed-Gruppe in Ost-Kongo weiterzuführen.
Noch während Dr. Hirt für sein Werk in Afrika Unterstützung erhielt , wendete sich in Deutschland das Blatt gegen ihn. Schuld war sein Zeitungsartikel in einer deutschen Zeitung über „die Chemo aus dem Garten“. Er erwähnte darin, dass die Pflanze Artemisia annua auch gegen Krebs eingesetzt werden kann. Dadurch wurde die Pharma hellwach. Dr. Hirt war durch seine 3-jährige Forschungszeit im Krebsforschungszentrum für die Pharma ein ernstzunehmender Kontrahent und dass Artemisia annua in ihrer pflanzlichen Form hier in Europa gegen Krebs eingesetzt werden sollte, war eine drohende Gefahr.
Mit günstigen Pflanzenpräparaten Malaria in Afrika zu bekämpfen, konnte die hiesige Pharma noch akzeptieren. Aber dass mit einer Pflanze Krebs in Europa sehr kostengünstig bekämpft werden sollte, das war zu viel. Verschiedenste Gesetze wurden herbeigezogen um Hirts Ansinnen zum Scheitern zu bringen. Weiter wurden über Jahre hinweg nach und nach verschiedene gesetzliche Schlupflöcher gestopft oder anders ausgelegt, sodass Herr Dr. Martin Hirt 2009 und 2014 verklagt wurde. Im Jahr 2015 hatte Herr Hirt sich mit dem Regierungspräsidium geeinigt, dass seine Firma, der Verlag „anamed edition“ über alles Auskunft geben darf, was Artemisia annua betrifft, aber keine Artemisia Produkte abgeben darf. Seine Firma „Teemana“ darf Artemisia Produkte verkaufen, aber auf der Packung darf nicht deklariert sein, wozu es nützt. 2019 und 2022 wurden er und sein Verein trotzdem wieder verklagt, schlussendlich sogar dafür, dass er das Kraut über den Verein verschenkt hatte. Jedes Mal handelte es sich um Bußgelder im fünfstelligen Bereich.
[ Moderation - 1 ]
In der Zwischenzeit hat sich die Gesetzgebung, bezogen auf die Zulassung und die Anwendung von Heilpflanzen sehr verschärft!
Würde man den heute verlangten gesetzlich korrekten Weg gehen, müsste man jede Heilpflanze einzeln erst einmal als Lebensmittel registrieren lassen, was sieben Jahre dauert und etwa 500.000 Euro kosten würde. Weitere 13 Jahre bräuchte es, dass mit durchschnittlich 2,4 Milliarden Euro Kosten, die Heilpflanze als Arzneimittel zugelassen werden würde. Für die Pharmaindustrie ist dies machbar, nicht aber für kleine Geschäfte und völlig sinnlos für Kräuter, die schon seit Gedenken in der Gesellschaft verankert und angewendet worden sind.
Mittlerweile macht die Pharmaindustrie mit Artemisin in , einem Bestandteil von Artemisia annua, richtig viel Geld, da dieser Bestandteil auch in der chemischen Medizin Verwendung findet.
[ Sprecher - 1 ]
Fazit
[ Moderation - 1 ]
Mit diesen Beispielen wird klar: Die neueren Gesetze bezüglich Lebensmittel und Arzneimittelsicherheit in Europa und der Schweiz erwecken den Anschein, dass sie zu unserem Besten geschaffen wurden. Sie bewirken aber das Gegenteil: Die Pharma profitiert in großem Stil. Und wie Frau Dr. Reitz erwähnt, werden parallel zur Abschaffung von Naturheilmitteln gefährliche neue Stoffe entwickelt, die uns zum Beispiel in Form von Impfungen aufgezwungen werden sollen. Wir sind an einem Punkt angelangt, wo eine gesundheitsdiktatorische Bevormundung der Bürger und zeitgleich hochgefährliche medizinische Zwangsmaßnahmen drohen.
Dies gilt es zu stoppen und die Verantwortungsträger zu entlarven! Zu untersuchen sind die gesetzgebenden Instanzen der Naturheilmittel-Verbote und die dazugehörenden Profiteure. Sind sie miteinander verbunden? Das würde erklären, warum die Pharma und die Gesetze erlassenden Instanzen von außen betrachtet völlig orchestriert zusammenarbeiten. So scheint es unmöglich, trotz noch existierender Gesetzesgrundlagen ein Recht auf Naturheilmittel einzufordern.
Helfen auch Sie mit, in diesem Filz die Drahtzieher und ihr Netzwerk aufzudecken! Senden Sie dazu wichtige Hinweise an Kla.TV oder unterstützen Sie unsere ehrenamtlichen Recherche-Teams .
von pb.
Quellen/Links:
Transformation des Gesundheitssystems durch Rockefeller:
www.kla.tv/28953
Pflanzliche Mittel gegen Grippe:
Echinacea (Roter Sonnenhut): https://www.avogel-company.ch/de/nl-fb/downloads/Editorial_der-informierte-Arzt_DE.pdf
Zistrose (Cystus):
https://ouci.dntb.gov.ua/en/works/4adoKmQ7/
https://de.wikipedia.org/wiki/Zistrosen#Medizinische_Bedeutung
Forschungen mit Cystus 052:
www.zmbe.uni-muenster.de
(im Buch aufgeführt, aber nicht mehr verfügbar)
Wirkung gegen SARS-CoV-2
https://research.uni-luebeck.de/de/publications/antivirale-eigenschaften-des-extrakts-aus-cistus-incanus-l-pandal
Antioxidans:
https://de.wikipedia.org/wiki/Antioxidans
Artemisia annua (Einjähriger Beifuß):
https://www.mpg.de/14825271/artemisia-annua-artemisinin-coronavirus
Pelargonium:
https://www.rosenfluh.ch/arsmedici-thema-phytotherapie-2012-06/pharmakologische-studien-mit-eps-7630
2021 weltweit Gestorbene an Malaria:
https://ourworldindata.org/grapher/number-of-deaths-from-malaria-ghe?tab=table&time=earliest..2018
Maßnahmen in Deutschland:
https://www.zentrum-der-gesundheit.de/ernaehrung/nahrungsergaenzung/nahrungsergaenzung-information/nahrungsergaenzung-gruene-fordern-regulierung
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/grune-wollen-hochstmengen-und-scharfere-regeln-7543816.html
https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/BJNR006049965.html
Novel Food Schweiz
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/lebensmittel-und-ernaehrung/rechts-und-vollzugsgrundlagen/bewilligung-und-meldung/bewilligung.html
Novel Food EU
https://food.ec.europa.eu/food-safety/novel-food_en
https://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/novel-food
Frau Dr. Reitz
https://praxisdrreitz.de/dr-med-sonja-reitz/
Fabian Lötsch:
https://www.kraeuter-loetsch.ch/ueber-uns
Dr. Martin Hirt
https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.sulz-a-n-wenn-ein-antibiotikum-in-weiter-ferne-ist.51aded01-09bb-4a7e-bb4e-37dc7fc4f8a0.html
Interview mit Dr. Martin Hirt:
www.youtube.com/watch?v=eFB3Xi71oUs
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