Dr. Weikls Stellungnahme zu seinem Masken-Prozess - Pressekonferenz vom 16.11.22

1 year ago
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Entgegen des Wunsches der Oberstaatsanwaltschaft, den Passauer Arzt Dr. Weikl hinter Gittern zu sehen, fiel das Strafmaß deutlich milder aus. Statt der geforderten 2 Jahre Freiheitsentzug und eines dreijährigen Berufsverbots, verkündete der Richter unmittelbar nach Beginn der Verhandlung das Urteil: Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung.

Der große blinde Fleck aber bleibt. Nämlich, dass Dr. Ronald Weikl nie auf der Anklagebank hätte sitzen dürfen!

Der Umstand, dass hier zwei verschiedene Auffassungen, die des Arztes medizinisch begründet, die des Richters evidenzbefreit, kollidieren und nicht aufgelöst werden, zeigt, dass es hier nur um eine ideologische Auseinandersetzung geht.

Von der nächsten Instanz wünscht sich Dr. Weikl eine auf evidenzbasierte Beweisführung. Denn es ist absurd, dass die Beweisanträge von der Verteidigung kommen mussten: der Staat muss die Schuld des Täters beweisen, nicht dieser seine Unschuld.

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