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Einrichtungsbezogene Nachweispflicht: Schreiben an das Landratsamt Heidenheim vom 30.03.2022
Markus Thumm und Monika Niemczycki, Hinter dem Rechberg 1, 89537 Giengen
Landratsamt Heidenheim - Gesundheitsamt
Herrn Landrat Peter Polta und Herrn Cristoph Bauer
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim
Einwurf-Einschreiben
Vorab via Mail: Buero-Landrat@Landkreis-Heidenheim.de
S.Teuber@Landkreis-Heidenheim.de
C.Bauer@Landkreis-Heidenheim.de
Kopie: A.Esslinger@Landkreis-Heidenheim.de
O.Tornseifer@Landkreis-Heidenheim.de
Fl.Mueller@Landkreis-Heidenheim.de
m.kolb@ra-bauer-partner.de
Martin.Wilhelm@hz.de
redaktion@hz.de
Giengen an der Brenz, 30.03.2022
Widerspruch gegen Ihr Schreiben vom 17.03.2022 - Einrichtungsbezogene Nachweispflicht
Sehr geehrter Herr Landrat Peter Polta,
sehr geehrter Herr Christoph Bauer,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 17.03.2022, in dem Sie uns auffordern, innerhalb einer Frist von 14 Tagen einen Immunitätsnachweis, vorzulegen.
Zunächst legen wir gegen Ihr o.g. Schreiben Widerspruch ein.
Zum einen hat Ihr Schreiben keinen personenbezogenen Absender. Die Formulierung: ,,Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ lehnen wir ab. Eine verantwortliche Person mit Funktionsangabe ist nach unserer Rechtsauffassung zu benennen bzw. auszuweisen, um in einem eventuellen späteren Verlauf haftungsrechtliche Fragen klären zu können.
Zum anderen kann dem o.g. Schreiben keine Rechtsbehelfsbelehrung entnommen werden. Es ist nach unserer Auffassung Ihre Aufgabe und Pflicht dem Bürger seine rechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen und eine Belehrung darüber abzugeben, ob und wie Ihre Aufforderung zur Vorlage eines Nachweises gem. § 20aABS. 5 S. 1 IfSG durch einen Rechtsbehelf angegriffen werden kann.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie uns, ausweislich der Informationen von Pfizer / BioNTech in einem Aufklärungsbogen aus Januar 2022, der in einer derzeit durchgeführten Unter-Studie C der Studie C4591031, verwendet wird, mit diesem Schreiben unter Androhung eines Bußgeldes von bis zu € 2.500,00 sowie weiterer Androhung der Anordnung eines Tätigkeits- oder Betretungsverbots unseres Unternehmens bzw. Arbeitsstelle, somit unter Druck und Androhung eines empfindlichen Übels, dazu auffordern,
an einem medizinischen Experiment teilzunehmen,
sollten wir nicht in der Lage sein, einen Genesenennachweis oder anderweitiges Attest mit Kontraindikation vorzulegen.
Wir informieren Sie hiermit darüber, dass Pfizer / BioNTech in ihrem Aufklärungsbogen, den wir beifügen, darüber aufklären, dass:
1. Sich Comirnaty - wie im Übrigen die anderen nur bedingt zugelassenen Arzneimittel auch - noch in der Entwicklungsphase befindet und experimentell ist, S. 10.
2. Covid-19-Impfungen wie in allen Forschungsstudien Risiken beinhalten können, die aufgrund der Ergebnisse von Studien mit ähnlichen Impfungen erwartet werden können, ebenso wie Risiken, die bisher unbekannt sind. Daher sei eine sorgfältige Überwachung der Studienteilnehmer erforderlich.
3. Es wichtig ist, dass die Studienteilnehmer alle Symptome und Nebenwirkungen melden, sobald sie bei ihnen auftreten, unabhängig davon, ob sie denken, dass sie von der Impfung mit Comirnaty herrühren können oder nicht.
4. Nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine nach Impfung eintretende Covid- 19-Infektion auch schwerer verlaufen kann als ohne Covid-19-Impfung.
5. Nebenwirkungen noch nicht vollständig überwacht sind, dass Studienteam nicht alle Wirkungen des Impfstoffes kennt und die Wirkungen auch schwerwiegend oder lebensbedrohlich sein können.
6. Die Wirkungen des Covid-19-Impfstoffs auf Sperma, Schwangerschaft, den Fötus oder das gestillte Kind nicht bekannt sind.
7. Frauen eine Teilnahme an der Studie verboten ist, wenn sie schwanger sind, planen, schwanger zu werden oder stillen.
8. Für die Dauer der Studie Männern untersagt ist, innerhalb eines Zeitraums von 28 Tagen nach der letzten Impfung Samen zu spenden.
9. Während der gesamten Studiendauer zwingend eine Empfängnisverhütung durchgeführt werden muss und dies bei jedem Besuch beim Studienarzt besprochen wird.
10. Der Studienarzt die Art der Empfängnisverhütung mit den Studienteilnehmer bespricht und dabei unterstützt, die passende Verhütungsmethode zu wählen.
11. Verhütungsmethoden nicht perfekt sind und bei Eintritt einer Schwangerschaft Frauen aus der Studie ausgeschlossen werden.
12. Besuche beim Studienteam am Tag der Impfung sowie an Tag 6-8, 1 Monat, 6 Monate und 12 Monate nach der Impfung vorgesehen sind.
Ausweislich des Deckblattes der Studie beträgt die Studiendauer 1 Jahr.
Wir bitten Sie um Mitteilung, wie Sie die unter Androhung von Bußgeld und / oder Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot ausgesprochene Aufforderung an uns, an einer experimentellen Studie teilzunehmen, begründen. Eine ausreichende Begründung kann ich Ihrem Schreiben nicht entnehmen.
Insbesondere bitten wir um Mitteilung:
1. Der Rechtsgrundlage, die uns verpflichtet, an einem medizinischen Experiment teilzunehmen und die Sie ermächtigt, diese Aufforderung unter Androhung von Bußgeld und / oder einem Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot für meine Arbeitsstelle auszusprechen. Das am 10. Dezember 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und weiterer Änderungen von Vorschriften in diesem Zusammenhang sind nach unserer Rechtsauffassung unverhältnismäßig, nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren und somit grundgesetzwidrig.
Des Weiteren verstößt die Entscheidung des Deutschen Bundestags nach unserer Rechtsauffassung gegen die Artikel 5, 6 und 7 des Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 (Zivilpackt). Hier wurde z.B. gemäß Artikel 59 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland über den Bundespräsidenten international vereinbart:
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.
Wir stimmen einem medizinischem Versuch ausdrücklich nicht zu!
Wir bitten Sie uns zu erklären, wie der Deutsche Bundestag gegen den Internationalen Zivilpakt (Völkerrecht) ein Gesetz verabschieden kann, dass Sie als Exekutive bereitwillig ausführen.
Auch in diesem Zusammenhang bitten wir Sie nochmals Ihr Remonstrationsrecht bzw. Ihre Pflicht dazu zu evaluieren.
Wenn Sie die Auffassung vertreten, dass Sie in diesem Zusammenhang nicht von Ihrer Pflicht zur Remonstration Gebrauch machen müssen bitte wir Sie uns dies zu begründen und detailliert Stellung zu beziehen.
Im Art. 25 des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist geregelt, dass die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes Bestandteil des Bundesrechtes sind. Und das sie den Gesetzen und somit auch dem Infektionsschutzgesetz vorgehen.
Somit ist der § 20a, Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) nach unserer Auffassung rechtswidrig und nicht anwendbar.
Wir bitten Sie hierzu Stellung zu beziehen und uns zu erklären, wie und in welcher Form das Infektionsschutzgesetz gegen das Völkerrecht Anwendung finden kann.
2. Welcher Arzt die Aufgabe des Studienarztes übernimmt und uns engmaschig begleitet, um sicherzustellen, dass sämtliche bei uns auftretenden Nebenwirkungen der Impfung unverzüglich festgestellt, gemeldet und behandelt werden.
3. Wer sich um uns kümmert und wie wir abgesichert werden, wenn bei uns schwerwiegende oder lebensbedrohliche Nebenwirkungen eintreten.
4. Wer sich um unsere Familien (6 Kinder, 3 Großeltern), 70 Klienten (kranke und pflegebedürftige Menschen) und über 20 Mitarbeiter kümmert, wenn wir aufgrund des Impfstoffes versterben.
5. Übernehmen Sie die Verantwortung wenn wir einen Impfschaden erleiden oder aufgrund der Impfung versterben sollten?
6. Wer uns über die Verwendung von Verhütungsmitteln aufklärt.
7. Was passiert, wenn wir während der Studiendauer von 1 Jahr schwanger werden. Ein Ausschluss aus der Studie ist ja dann nicht mehr möglich, weil wir die Impfung bereits erhalten haben und die Gabe der Impfung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
8. Ob die Kontraindikationen bereits bekannt sind, da in dem Aufklärungsbogen ausgeführt ist, dass die negativen Wirkungen von Comirnaty noch nicht alle bekannt sind. Das schließt in unserem Verständnis auch die Aussage ein, dass die Kontraindikationen noch nicht bekannt sind.
9. Wann die Studie, an der wir teilnehmen sollen, abgeschlossen ist.
Weiterhin teile wir Ihnen mit, dass gemäß Aufklärungsbogen für uns eine Kontraindikation greift: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass wir während der Studiendauer schwanger werden. Wir planen, schwanger zu werden. Die Kontraindikation ergibt sich daraus, dass laut Aufklärungsbogen die Wirkung des experimentellen Impfstoffes auf Sperma und auf das Ungeborene nicht bekannt ist.
Trotz des Vorliegens einer Kontraindikation bitten wir um Beantwortung unserer obigen Fragen. Wir gehen davon aus, dass bis zur ordnungsgemäßen Beantwortung unserer Fragen das Verfahren ausgesetzt wird.
Darüber hinaus bitten wir in Zukunft um Mitteilung des Ansprechpartners und Bearbeiters, damit uns eine persönliche Ansprache möglich ist. Das Gesundheitsamt ist nur durch seine Amtsträger handlungsfähig.
Des Weiteren erlauben wir uns den Hinweis, dass das Gesundheitsamt als Behörde gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 VwVfG den Sachverhalt, aus dem sich eine Nachweispflicht und ein Verstoß gegen die Nachweispflicht unsererseits ergibt, von Amts wegen zu ermitteln hat. Dabei sind gemäß § 24 Abs.2 VwVfG „alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen“. Die Tatsache alleine, dass wir als Arbeitgeber uns gemeldet haben, bedeutet nicht, dass für uns die Voraussetzungen für eine Nachweispflicht vorliegen. Dies ist von Ihnen von Amts wegen zu ermitteln.
Schließlich übersenden wir Ihnen anbei eine (vorläufige) Impfunfähigkeitsbescheinigung.
Wir bitten Sie unsere Fragen bzw. Ihre Stellungnahme bis zum 15.04.2022 schriftlich zu beantworten bzw. zu übersenden.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Markus Thumm Monika Niemczycki
Anmerkung:
Wir werden dieses Schreiben ggf. öffentlich machen
Anlagen:
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966
- Aufklärungsbogen, Pfizer / BioNTech
- Rechtsgutachten zu Liberation Express
- (Vorläufige) Impfunfähigkeitsbescheinigung für Frau Monika Niemczycki und Herrn Markus Thumm
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