Das Verfassungsvolk

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Das Verfassungsvolk

Die Verfassunggebende Versammlung ist die Zusammenkunft des Verfassungsvolkes innerhalb eines festgelegten Staatsgebietes. Jeder Staatsbürger ist ein Teil der Verfassunggebenden Versammlung, sobald die Versammlung rechtswirksam ist. Bereits am 11. Oktober 2015 wurde die Rechtswirksamkeit hergestellt. Seit diesem Tage ist diese Verfassunggebende Versammlung aktiv und das höchste Recht im gesamten Gebiet ihres Geltungsbereiches. Nichts steht über ihr. Niemand kann einer Verfassunggebende Versammlung beitreten oder austreten. Die Verfassunggebende Versammlung ist im juristischen Bereich das höchste Recht jedes Verfassungsvolkes, welches diese Rechte an ihre Nachfahren seit Jahrhunderten weitergibt.

"Eine Verfassunggebende Versammlung besteht immer aus dem gesamten Verfassungsvolk. Die Verfassunggebende Versammlung ist eine überparteiliche, religionsunabhängige, außerparlamentarische und keine durch Eliten bestimmte politische Kraft, die durch höchstrichterliche Entscheidung weltweit, wie in der Bundesrepublik Deutschland durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. Diese Bewegung entsteht aus der Mitte des Volkes, welche sich auf das international anerkannte und gültige Vertrags- und Völkergewohnheitsrecht beruft und auf dieser Grundlage bildet. Eine Verfassunggebende Versammlung ist der Ausdruck und die Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts und der verfassunggebenden Gewalt der Völker. Dieses Recht aller Völker steht über jedem Staats- und jedem Bundes- oder Verwaltungsrecht, über jeder aktuellen und/oder vorherigen Verfassung, jedem Gesetz, jeder Verordnung und bedarf keiner Genehmigung durch vorhandene Staats- oder Verwaltungsorgane."

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