„Die vornehmste Aufgabe der Rechtssprechung versäumt“ – Prof. M. Schwab zum Bundesnotbremse-Urteil

3 years ago

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten „Bundesnotbremse“ wirft Fragen auf. Ohne mündliche Verhandlung waren sieben Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen worden. Prof. Dr. Martin Schwab (Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Verfahrensrecht und Unternehmensrecht, Uni-Bielefeld) bemängelt, dass „die vornehmste Aufgabe der Rechtssprechung versäumt“ wurde. Das Gericht habe sich auf die Begründung des RKI, also einer untergeordneten Behörde des Angeklagten, gestützt und grundlegende Faktoren außer Acht gelassen.

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