Videoempfehlung / Komplett bei B-LASH / 187Beatz / B Lash / Ausgrenzung / Bewusstseinsveränderung /

2 years ago
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Videoempfehlung / Komplett bei B-LASH / 187Beatz / Hier nur Audio mit Naturaufnahmen im Hintergrund / B Lash / #Ausgrenzung / #Bewusstseinsveränderung / #blash / Identität / Trump / Missbrauch / Hass / KenFm / Apolut / M-Pathie / 20 Min / Natur / Kindesmissbrauch / Kinderschutz / Ken FM / Sternenhimmel / Meer/

Komplett bei B-LASH / 187Beatz: https://www.youtube.com/watch?v=bS3LcEc2Uts&t=27s

Quelle: www.kenfm.de (Ich hatte die Erlaubnis für das Video per E-Mail bekommen) Hatte ich vor 6 Monaten schonmal hier auf dem Kanal und wollte es nochmal neu drauf laden, weil ich es so gut und wichtig finde.
Video ist von 1 Stunde auf 20 Min runter geschnitten, das komplette Video könnt ihr hier sehen:
https://kenfm.de/m-pathie-b-lash/

Folgt B-Lash auf den sozialen Medien:
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4 K Videos von dem Kanal No Copyright 4K Zone:
https://www.youtube.com/c/NoCopyright4KZone

Hintergrundmusik hab ich von dem Kanal:
https://www.youtube.com/watch?v=QnmEno0S7Rk

Mein Instagram:
https://www.instagram.com/walkingcrow1/

Mein Gettr: https://gettr.com/user/walkingcrow

Mein Twitter: https://twitter.com/WalkingCrow2

Das Video besteht aus Satire.

dem Grundrecht der Kunstfreiheit, in Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz (GG) geregelt,
dem Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit Art. 5 Abs. 1 GG und
dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG

Rechtlich versteht man unter Satire, Darstellungen in Form von Karikaturen und Äußerungen, welche bewusst mit den Stilmitteln der Übertreibung, Verfremdung und Übersteigerung erfolgen, um Kritik zu üben.

Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

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