Das Bundesverfassungsgericht (Dokumentation I Deutschland)

2 years ago
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Seit seiner Gründung 1951 hat sich das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe der Einhaltung des Grundgesetzes verschrieben. Am 28. September 1951 begeht das Gericht, das zugleich Verfassungsorgan ist sein 70. Jubiläum.

Farbfoto: Bundesverfassungsgericht erinnert an Gründung vor 70 Jahren mit gläsernem Container.Bundesverfassungsgericht erinnert an Gründung vor 70 Jahren mit gläsernem Container. (© picture-alliance, dpa | Uli Deck)

Rund zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wurde am 28. September 1951 das Bundesverfassungsgericht mit einem Festakt feierlich eröffnet. Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz war bereits seit dem 17. April in Kraft. Am 7.September 1951 nahmen 23 Richter und eine Richterin ihre Arbeit im Prinz-Marx-Palais in Karlsruhe auf.

Das Bundesverfassungsgericht ist "Hüter der Verfassung": Es wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes und ist in Grundgesetzfragen das höchste deutsche Gericht. Gegenüber den anderen Verfassungsorganen ist das Gericht unabhängig. Seine Entscheidungen sind unanfechtbar, das heißt alle übrigen Staatsorgane sind an seine Rechtsprechung gebunden. Als Verfassungsorgan untersteht das Bundesverfassungsgericht im Unterschied zu den Fachgerichten nicht der Aufsicht eines Ministeriums.

Das Bundesverfassungsgericht kann alle Handlungen von Bundes- und Landesregierungen, Parlamenten und Verwaltungen sowie die Entscheidungen deutscher Gerichte auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüfen. Die Initiative darf allerdings nicht vom Gericht selbst ausgehen, es muss von einer Person oder Institution angerufen werden.

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