RA Dr. Michael Brunner: Diese Pandemie kann abgewählt werden! (26.11.2021)

3 years ago
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Dr. Michael Brunner ist Gründungsmitglied der Rechtsanwälte für Grundrechte - Anwälte für Aufklärung ( www.afa-zone.at ) und des ACU-Austria ( www.acu-austria.at ).

Seit Gründung der Partei MFG (Menschen-Freiheit-Grundrechte) ist er Chef der Partei.

Eine Impfpflicht ist laut RA Dr. Brunner unzweifelhaft verfassungswidrig, weil

- die propagierte COVID-19-Impfung keine Impfung, sondern ein experimentelles Gentherapeutikum ist (keine sterile Immunität),

- die Zulassung laut Verordnung (EG) Nr. 507 nur bedingt ist, (keine verlässlichen Studien zur Wirksamkeit und Sicherheit u.a.),

- keine Gefährdungslage für die Bevölkerung besteht (so gut wie keine Sterblichkeit von Personen unter 64 Jahren / Mortalitätsrate 0,15%),

- gelindere Mittel vorhanden sind (Medikamente / Prophylaxe) etc.

Grundrechte müssen nicht gerechtfertigt - weder „ertestet“ noch „erimpft“ - werden. Eine Grundrechtseinschränkung muss stets evidenzbasiert und verhältnismäßig sein. Die Impfpflicht erfüllt keine einzige sachliche oder rechtliche Voraussetzung hierfür.

Stiftung Corona Ausschuss I 80. Sitzung I 26.11.2021

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