Einspruch erheben: Niemand muss gegen seinen Willen an einem medizinischen Experiment teilnehmen!

2 years ago
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Mit seiner Rede begeistert Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner hunderte Menschen bei der MFG-Kundgebung am Schwarzenbergplatz:
„Wir werden voraussichtlich morgen oder übermorgen ein Schreiben verfassen an alle Landeshauptleute, an Herrn Mückstein und an alle Clubs im Parlament. Und wir werden mitteilen, dass sich tausende Pflegekräfte und Personen aus dem Gesundheitswesen an uns gewandt haben, die uns mitgeteilt haben, dass sie bei 1G oder 2G ihre Arbeit niederlegen werden. Es werden tausende sein! Es muss jeder selbst entscheiden, auch wenn es zu einem verfassungswidrigen Gesetz kommen sollte, ob er sich dieser Behandlung unterzieht oder nicht. Und wenn er sich nicht unterzieht, dann soll er von seinen Rechten Gebrauch machen und gegen einen Strafbescheid Einspruch erheben. Und gegen 2000000 Strafbescheide werden 2000000 Einsprüche erhoben werden. Und dann werden eben 2000000 Verwaltungsstrafverfahren geführt werden. Jeder, der sich keinen Anwalt leisten kann für eine Verfassungsgerichtshofbeschwerde, der soll im Rahmen der Verfahrenshilfe die Beigebung eines Rechtsanwaltes beantragen, der für ihn Verfassungsgerichtshofbeschwerde erhebt zur Aufhebung einer völlig unzulässigen 1G oder 2G Regel. Der Nürnberger Codex ist Völkerrecht. Völkerrecht steht über dem Nationalrecht. Es ist unzulässig, jemanden gegen seinen Willen an einem Experiment, an einem medizinischen Experiment teilnehmen zu lassen. Jede Einwilligung muss frei sein, selbstbestimmt, ohne Bedrohung, ohne List und ohne Zwang. Sonst wird gegen Völkerrecht verstoßen!"

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