Die sächsischen AfD-Fraktion hat eine Klage gegen die neue 2-G-Regel eingereicht.

2 years ago
3

Wir berufen uns auf den Artikel 16, Absatz 2 in der Verfassung. Hintergrund: In Artikel 16, Absatz 2 der sächsischen Verfassung heißt es: „Niemand darf grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und ohne seine freiwillige und ausdrückliche Zustimmung wissenschaftlichen oder anderen Experimenten unterworfen werden.“
★ Spenden
Bitcoin: 1CJ5n47G8HbNkEmPP3dVgSdyQcFgmvcj2
Danke!

Loading comments...