Narrative #06 - Sucharit Bhakdi

3 years ago
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Narrative 06
Prof. Dr. Bhakdi
Über das Ende der Pandemie

Livestream Interview aus dem Kieler Hafen mit Prof. Dr. Sucharit Bhakdi über das Ende der Pandemie.

Ist die Weiterführung der Maßnahmen noch rechtsmäßig? Ist eine Zweite Welle zu befürchten? Wir nehmen Bezug auf die Erklärung des Finanzministeriums: Pandemie dann zu Ende wenn ein Impfstoff verfügbar ist - ist diese Aussage überhaupt zu verantworten? Und wie sollte Impfschutz funktionieren? Welche Gefahren gehen von Virusgenen aus, die in uns geschleudert werden?

Prof. Dr. Sucharit Bhakdi ist ein deutscher Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie. Er ist emeritierter Professor der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und war von 1991 bis 2012 Leiter des dortigen Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene.

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Bücher des Gastes:
Corona Fehlalarm? Zahlen, Daten und Hintergründe von Prof. Sucharit Bhakdi und anderen:
https://www.oval.media/product/corona-fehlalarm-zahlen-daten-und-hintergruende/

Corona unmasked: Neue Daten, Zahlen, Hintergründe von Prof Sucharit Bhakdi und anderen:
https://www.oval.media/product/corona-unmasked-neue-daten-zahlen-hintergruende/

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Bei Min 16:10 sprechen wir über einen Gesetzesentwurf, der am 16. Juni 2020 von der FDP vorgelegt wurde.

Kurzinhalt:
Der Halbsatz, der die automatische Ausserkrafttretung der Anordnungen festgeschrieben hat, wird nun selbst - befristet bis zum 30.09.2020 - aufgehoben!

Im ​Juristischen:
Der § 5 Abs. 4 Satz 1, Halbsatz 1 IfSG, nach dem Rechtsverordnungen, die auf Grund des § 5 Absatz 2 oder § 5a Absatz 2 erlassen worden sind, mit Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite außer Kraft treten, und § 5 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 1, nach dem Anordnungen, die aufgrund von § 5 Abs. 2 IfSG getroffen worden sind, mit Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite als aufgehoben gelten, werden befristet bis zum 30. September 2020 aufgehoben. Die aufgrund § 5 Absatzes 2 oder § 5a Absatz 2 IfSG erlassenen Rechtsverordnungen und getroffenen Anordnungen bleiben bis dahin in Kraft, wenn sie nicht vorher vom Bundesgesundheitsminister aufgehoben werden.
(​Danke an Jens Wernicke für die Info.​)

Hier der Gesetzesentwurf:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/200/1920042.pdf

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