Gutachten: EZB-Negativzins verfassungswidrig – Ex-Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof

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Nach einer Auswertung des Vergleichsportals Verivox erheben inzwischen 349 Banken und Sparkassen Negativzinsen bei größeren Summen auf dem Tagesgeld- oder Girokonto. Fast doppelt so viele wie noch Ende 2020, täglich kämen weitere Geldhäuser hinzu, gleichzeitig stieg die Inflationsrate. Doch die anhaltende Negativzinspolitik der EZB wird durch den früheren Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof nun in einem Gutachten als verfassungswidrig gewertet.
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