Arbeitsschutz & die DGUV / deutsche Unfallversicherung
3 years ago
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Die deutsche Unfallversicherung bestätigt den Arbeitsschutz an Schulen.
Nach zwei Stunden Tragezeit ist wie am regulären Arbeitsplatz eine Pause von 30 min. vorgesehen. Nichtbeachtung dieser Vorgaben kann zu haftungsrechtlichen Komplikationen führen, im Falle von gesundheitlichen Schäden. Schulleiter und Lehrer übernehmen hier die Aufgabe der Überwachung der Tragezeiten bzw. Pausenzeiten.
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