Polen verweigert Auslieferung von Nord Stream-Terrorverdächtigen – Wie reagiert die Bundesregierung?

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Der polnische Premier Donald Tusk hatte am 7. Oktober öffentlich erklärt, dass es nicht im Interesse Polens sei, den auf Basis eines europäischen Haftbefehls festgenommenen Ukrainer Vladimir Z., der laut Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft (GBA) aktiv an der Sprengung der zivilen Infrastruktur Nord Stream beteiligt war, an Deutschland auszuliefern. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund unter anderem wissen, wie die Bundesregierung diesen Vorgang, der ja auch mit einem Bruch der Gewaltenteilung einhergeht, bewertet. Zudem kam die Frage auf, was für Konsequenzen die Bundesregierung aus dem bisher bekannten Ermittlungsstand der GBA zieht, der auf eine Involvierung hochrangiger staatlicher ukrainischer Akteure bei dem Terroranschlag gegen das Pipelinesystem hindeutet.

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Artikel veröffentlicht am: 09. Oktober 2025 um 11:00
Autor: Florian Warweg
Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 08.10.2025

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