Polen verweigert Auslieferung von Nord-Stream-Terrorverdächtigem – wie reagiert die Bundesregierung?

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Polen verweigert Auslieferung von Nord-Stream-Terrorverdächtigem – wie reagiert die Bundesregierung? | Florian Warweg | NachDenkSeiten-Podcast | BPK HG | 09. Oktober 2025

Der polnische Premier Donald Tusk hatte am 7. Oktober öffentlich erklärt, dass es nicht im Interesse Polens sei, den auf Basis eines europäischen Haftbefehls festgenommenen Ukrainer Vladimir Z., der laut Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft (GBA) aktiv an der Sprengung der zivilen Infrastruktur Nord Stream beteiligt war, an Deutschland auszuliefern. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund unter anderem wissen, wie die Bundesregierung diesen Vorgang, der ja auch mit einem Bruch der Gewaltenteilung einhergeht, bewertet. Zudem kam die Frage auf, was für Konsequenzen die Bundesregierung aus dem bisher bekannten Ermittlungsstand der GBA zieht, der auf eine Involvierung hochrangiger staatlicher ukrainischer Akteure mit CIA-Verbindung bei dem Terroranschlag gegen das Pipelinesystem hindeutet. Von Florian Warweg.
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Artikel mit Quellenangaben/Links zum Nachlesen: https://www.nachdenkseiten.de/?p=140308
Artikel veröffentlicht am: 09. Oktober 2025 um 11:00
Autor: Florian Warweg
Sprecher: Tom Wellbrock
Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz am 8. Oktober 2025

Florian Warweg ist gebürtiger Magdeburger und stieß im Juni 2022 zum Redaktionsteam der NachDenkSeiten. Zuvor arbeitete er u.a. im Bundestag sowie für das Lateinamerikaportal amerika21 und RT DE. Er lebt in Berlin. In der Zeitspanne von 2003 bis 2009 hatte er längere Arbeits- und Studienaufenthalte im Nahen Osten (Syrien, Israel) und Lateinamerika (Chile, Peru, Argentinien, Kolumbien). Für die NachDenkSeiten ist Florian Warweg als Parlamentskorrespondent tätig und wird in dieser Funktion auch die Bundespressekonferenz abdecken. Daneben betreut er das neue NDS-Projekt „Faktencheck der Faktenchecker“.

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