Rundfunk oder Schundfunk | Von Paul Clemente

1 day ago
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Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet
Ein Kommentar von Paul Clemente.
Es kracht mal wieder im Zwangsgebühren-TV. Könnte einem egal sein, wenn Empfang und Zahlung optional wären. Man bräuchte lediglich die Aus-Taste drücken, das Abo kündigen und die Zahlung einstellen. So wie bei den Printmedien: Wer ein bestimmtes Käseblatt nicht mag, kauft’s nicht – und Ende. Aber beim TV ist das nicht zulässig: Selbst wer sich den Propaganda-Müll erspart, muss ihn finanzieren. Durch eine Sondersteuer. Für Regierungskritiker bedeutet das: Man ist gezwungen, seinen politischen Gegner zu finanzieren. Alle Intendanten und Moderatoren, die vor drei Jahren „Ungeimpfte“ beschimpften, bedrohten, die Kriegspropaganda ins Kinderprogramm kippen und die „Notwendigkeit“ sozialer Grausamkeiten betont. Dennoch finden sich vermehrt Personen, die gegen den politischen Feind-Funk rebellieren. Die ihre Zahlung verweigern, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verklagen. So startet am kommenden Mittwoch, dem 1. Oktober, ein Revisionsverfahren über die Zahlungspflicht.
Eine anonyme Klägerin aus Rosenheim hatte ihre Befreiung von der Zwangsgebühr gefordert. Grund: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk habe ein strukturelles Problem in Sachen Meinungs- und Programmvielfalt. Natürlich wischte das Münchener Verwaltungsgericht die Klage vom Tisch. Begründung: Gerichte könnten nicht die Vielfalt des TV-Angebots beurteilen. Das sei die Aufgabe der Aufsichtsgremien. Dazu zähle auch der Rundfunkrat. Bei ihm könnten Frustrierte ihre Kritik, ihre Wut, ihre Aversion ablassen. Nein, Unzufriedenheit mit dem Programm befreie nicht von der Pflicht, diesen Unsinn zu finanzieren. - Okay, eine solche Antwort war zu erwarten. Besonders trickreich ist der Verweis auf den Rundfunkrat: Der hat nämlich nur beratende Funktion, ist nicht weisungsberechtigt, also faktisch machtlos...
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Bild: Nahaufnahme von Radiomoderatoren, die Podcast aufzeichnen
Bildquelle: Cris Canton / shutterstock
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