Utahs besondere Hürde im Strafrecht | Von Sabiene Jahn

1 month ago
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Den vollständigen Tagesdosis-Text (inkl. ggf. Quellenhinweisen und Links) finden Sie hier: apolut.net/utahs-besondere-hurde-im-strafrecht-von-sabiene-jahn
Wer noch in der Schusslinie stand, entscheidet über juristischen Ausgang
Das Strafrecht Utahs macht den Unterschied zwischen Mord und Kapitalmord nicht an Motiven, Planung oder Grausamkeit fest, sondern an der Gefährdung Dritter. Im Fall Charlie Kirk wird damit die Frage, wer noch in der Schusslinie stand, über Leben und Tod des Angeklagten Tyler Robinson entscheiden.
Ein Kommentar von Sabiene Jahn.
„Damit ein Mord in Utah mit der Todesstrafe geahndet werden kann, müssen Staatsanwälte einen spezifischen erschwerenden Umstand nachweisen – über den vorsätzlichen Mord hinaus“,
erläutert Paul Cassell, Professor für Strafrecht an der University of Utah (1). Während in Kalifornien schon das „vorsätzliche Lauern“ genügt, verlangt Utah nach § 76-5-202 Utah Code einen zusätzlichen Beweis: Der Täter muss „wissentlich eine große Todesgefahr für eine andere Person“ geschaffen haben – außer für das Opfer und sich selbst (2). Cassell betont:
„Die behaupteten Tatsachen machen deutlich, dass Robinson vorsätzlich handelte. Aber dieser Vorsatz allein reicht nach Utahs Gesetz nicht für die Todesstrafe. Entscheidend ist, ob er zugleich eine Gefahrenzone schuf, die andere Personen in unmittelbare Todesgefahr brachte“ (1).
Dieses Konzept der „Gefahrenzone“ ist zentral. Es geht nicht nur um den Getöteten, sondern darum, ob andere Menschen durch die Handlung objektiv in akuter Lebensgefahr waren. Das bedeutet...
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Bild: Ausführungskonzept der Todesstrafe: elektrischer Stuhl steht in altertümlicher Gefängniszelle
Bildquelle: zef art / shutterstock
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