Rumänien - Der Putsch des Tiefen Staates

5 months ago
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02.05.2025 | www.kla.tv/37564

In unserer Sendung vom 27.12.2024: „Kriegsgegner als Präsident nicht erwünscht“ [www.kla.tv/31530] berichteten wir über die Annullierung der rumänischen Präsidentschaftswahl durch das rumänische Verfassungsgericht. Die erste Runde hatte zuvor der unabhängige Kandidat Calin Georgescu gewonnen, der für seine kritische Haltung gegenüber NATO und EU bekannt ist. In der Sendung wurde aufgezeigt, dass die Entscheidung des Gerichts äußerst fragwürdig war.
Große Teile des rumänischen Volkes bezweifelten die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens.
Seine Beliebtheit nahm stetig zu, und in den Umfragen lag er im Januar mit 37% deutlich vor seinen Konkurrenten.
Im Februar wurde Georgescu dann von den Strafverfolgungsbehörden festgenommen, als er seine Kandidatur für die Wiederholungswahl erklären wollte, die er mit großer Wahrscheinlichkeit gewonnen hätte. Er wurde nach einem Verhör wieder freigelassen, jedoch durch die Staatsanwaltschaft unter Aufsicht gestellt. Dadurch ist es ihm unter anderem untersagt, das Land zu verlassen. Auch darf er keine Konten in den sozialen Medien eröffnen.
Das Volk reagierte auf diesen Schritt mit großen Solidaritätskundgebungen. Hunderttausende gingen in Bukarest für Georgescu auf die Straße.
Dieser wurde jedoch durch einen Beschluss der Wahlkommission von der Wiederholungswahl ausgeschlossen. Georgescu legte daraufhin Berufung ein, wurde dann aber vom rumänischen Verfassungsgericht, welches bereits die erste Wahl annulliert hatte, abgeschmettert. Der Rechtsweg ist damit erschöpft und der populäre Kandidat nicht zur Wahl zugelassen.
Doch ging es bei dieser Entscheidung mit rechten Dingen zu? Hat das Gericht hier wirklich neutral und sachlich geurteilt oder gibt es Hinweise auf eine Einflussnahme anderer Kräfte?
Kla.TV hat für Sie genauer hingeschaut:

Bevor wir auf den Ausschluss Georgescus zur erneuten Wahl eingehen, werfen wir noch einen Blick zurück auf die Annullierung des ersten Wahlgangs der Präsidentschaftswahl.
Diese wurde von verschiedenen Seiten kritisiert.

So bezeichnete US-Vizepräsident J.D. Vance bei der Münchner Sicherheitskonferenz die Entscheidung der Wahlannullierung durch die rumänischen Behörden als „Angriff auf die demokratische Willensbildung“. Als Konsequenz darauf setzte die US-Regierung ein Visa-Programm für Rumänien vorerst aus.
Auch die die sogenannte „Venedig-Kommission“, die den Europarat in Fragen des Verfassungs- und Völkerrechts berät, befasste sich mit dem Fall und kritisierte die Entscheidung.
Der ehemalige Direktor des rumänischen Auslandsgeheimdienstes SIE, Silviu Predoiu, hinterfragte ebenfalls öffentlich die Grundlagen, auf die sich das Gericht bei seiner Entscheidung gestützt hatte. Denn die Annullierung wurde von den Richtern damit begründet, dass Rumänien Ziel „eines aggressiven hybriden russischen Angriffs“ geworden sei. Dabei wurde auf kurz zuvor von Präsident Johannis offen gelegte Geheimdienstinformationen verwiesen. Predoiu widersprach dieser Darstellung vehement:

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