Sie wussten es auch! ❗️

6 months ago
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Dr. David E. Martin: „Wir wussten von Beginn an, dass es einen Zusammenhang zwischen Impfungen und Krebs gibt.
Eine Veröffentlichung aus dem Jahr 2018! besagt, dass Pseudouridin, eine in den Injektionen verwendete synthetische Aminosäure, tatsächlich nicht nur krebserregend ist, sondern diesen auch noch beschleunigt !
Das heißt, dass wir vorab wussten, dass das in den mRNA-Impfungen enthaltene Pseudouridin nicht nur neue Krebsarten auslösen, sondern vor Allem latent im menschlichen Körper befindliche Krebsarten auch noch reaktivieren würde.“

Abgabenordnung – AO – von 1977

Es gibt zu dieser AO von 1977 kein Vorschalt- Gesetz, welches zu der Ordnung zitiert werden könnte.
Ohne Vorschalt- Gesetz ist das Zitiergebot GG nicht anwendbar, somit bleibt es eine Ordnung ohne Gesetzeskraft.

Im § 415 der AO von 1977 fehlt noch immer die Angabe der Inkrafttretung, somit ist diese Ordnung noch niemals in Kraft getreten und macht diese Ordnung null und nichtig. – Es sind nur Handlungsvorschläge ohne Rechtskraft.
Der Grund, es handelt sich um eine alte Nazi- Verordnung, die 1947 durch
Kontrollratsgesetz der Alliierten strengstens verboten wurde.
Die Anwendung steht unter Strafe.
2007 mit dem 2. Bereinigungsgesetz gelöscht.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil 1 Nr. 59 vom 29.11.2007 Art. 57.

Auskunftspflicht, Amtspflicht

Die Auskunftspflicht/Amtspflicht beinhaltet auch die vollumfängliche, eindeutige und nachweisbare Benennung von Normen und sonstigen Vorschriften nach denen Stellen in der Öffentlichkeit vorgeben zu handeln.

Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben.

Ohne StPO keine Zwangsmaßnahmen!
Vgl. „BGBL.“ S. 876 Jahrgang 2006 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 24. April 2006:

http://brd-schwindel.ru/zugegeben-gesetze-der-vermeintlichen-bundesrepublik-deutschland-sind-ungueltig/

http://brd-schwindel.ru/oeffentliche-feststellung-zur-rechtsunsicherheit-aller-brd-bediensteten/

http://brd-schwindel.ru/seehofer-es-gelten-keine-gesetze-mehr/

Ohne Unterschrift & Verjährung

Die sog. Rechtkraft kann nicht eingetreten sein, da es sich um ein Scheinurteil ohne Originalunterschrift des erkennenden Richters und ohne jegliche Begründung handelt. Hier liegen absolute Revisionsgründe nach § 547 Nr. 6 ZPO vor. Durch ein Scheinurteil wird ein Verfahren nicht abgeschlossen, daher werden auch keine Fristen in Gang gesetzt. „Zwar ist das angefochtene Protokollurteil auch ohne Unterschrift sämtlicher an der Entscheidungsfindung mitwirkenden Richter mit seiner Verkündung existent geworden (BGHZ 137, 49, 52). Jedoch können die fehlenden Unterschriften nicht mehr rechtswirksam nachgeholt werden, weil seit der Urteilsverkündung die für die Einlegung eines Rechtsmittels längste Frist von fünf Monaten (§§ 517, 548 ZPO) verstrichen ist (BGH, NJW aaO S. 1882). Das Fehlen der Unterschriften stellt einen absoluten Revisionsgrund dar (§ 547 Nr. 6 ZPO). Scheinurteile und Scheinbeschlüsse beenden jedenfalls kein Verfahren.“

Beschluss:
Ein Beschluss ist nur dann wirksam, wenn die richterliche Unterschrift neben der Rechtsmittelbelehrung auch die Gründe erfasst. Dazu reicht eine in der Beschlussfassung enthaltene Verweisung auf eine Anlage nicht aus.
Quelle: OLG Oldenburg (Oldenburg) 3. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 23.01.2012, 11 UF 212/11 § 38 Abs 3 FamFG
Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (cf. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).

Ein weiterer Punkt für die Vermutung der Nichtigkeit von behördlichen Eigenmacht-Entscheidungen ist das Zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG) vom 23.11.2007 Geltung ab 30.11.2007 Artikel 4 Gesetz vom 23.11.2007 BGBl. I S. 2614

Dies bestätigt, dass das Besatzungsrecht wieder vollumfänglich in Kraft getreten ist.
Militärregierungsgesetz Nr. 2; Art. 9: Niemand darf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden!
Die Genehmigung einer solchen Tätigkeit muss vorher- also vor Beginn der Tätigkeit- für jeden Einzelfall in schriftlicher Form eingeholt werden.
Durch US EUCOM Stuttgart, vertreten durch Herrn Lietzau, wird ausdrücklich bestätigt, dass alle Militärregierungsgesetze bis zum Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland volle Rechtskraft besitzen.
Wenn aber die Anordnungen der Militärregierung nicht körperlich für jeden einzelnen Fall vorliegen, sind alle beteiligten Juristen an jedem bundesdeutschen Gericht nur privat handelnde und privat haftende Personen, ohne jegliche Rechtsgrundlage, da die Bundesrepublik Deutschland zu keiner Zeit ein Staat ist oder jemals war.

Artikel 14 – Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz „GVG“
(300-1)
Das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 300-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 5 des Gesetzes vom 22. August 2002 (BGBl. I.S. 3390), wird wie folgt geändert:
1. Die §§ 1, 3 Abs. 2, §§ 4, 4a Abs. 2 und § 11 werden aufgehoben.
2. In § 29 Abs. 2 wird das Wort „Reichsgesetzes“ durch das Wort „Gesetzes“ ersetzt.

Artikel 49 – Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung „ZPO“
(310-2)
Das Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 2a des Gesetzes vom 16. August 2005 (BGBl. I.S. 2437), wird wie folgt geändert:
1. Die §§ 1, 2, 13, 16 und 17 werden aufgehoben.
2. Der § 20 wird wie folgt gefasst…

Artikel 57 – Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten „OWiG“
(454-2)
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I.S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I.S. 3574), wird aufgehoben.

Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung „StPO“
(312-1)
Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl, I.S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.

„Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können.
Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
(BverwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147) *

„Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft.“
(BVerfGE 3, 288 (319f):6, 309 (338, 363)) *

Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG)
§ 31
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
(2) In den Fällen des § 13 Nr. 6, 6a, 11, 12 und 14 hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft. Das gilt auch in den Fällen des § 13 Nr. 8a, wenn das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz als mit dem Grundgesetz vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt. Soweit ein Gesetz als mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt wird, ist die Entscheidungsformel durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Entsprechendes gilt für die Entscheidungsformel in den Fällen des § 13 Nr. 12 und 14.
Art. 20 GG _ Grundgesetz
...
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Noch einmal ganz deutlich:

866 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 24. April 2006
Erstes Gesetz
über die Bereinigung von Bundesrecht
im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
vom 19. April 2006

866 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 24. April 2006
Artikel 14
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz „GVG“
(300-1)
Das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 300-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 5 des Gesetzes vom 22. August 2002 (BGBl. I.S. 3390), wird wie folgt geändert:
1. Die §§ 1, 3 Abs. 2, §§ 4, 4a Abs. 2 und § 11 werden aufgehoben.
2. In § 29 Abs. 2 wird das Wort „Reichsgesetzes“ durch das Wort „Gesetzes“ ersetzt.

872 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 24. April 2006
Artikel 49
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung „ZPO“
(310-2)
Das Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 2a des Gesetzes vom 16. August 2005 (BGBl. I.S. 2437), wird wie folgt geändert:
1. Die §§ 1, 2, 13, 16 und 17 werden aufgehoben.
2. Der § 20 wird wie folgt gefasst…

876 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil l Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 24. April 2006
Artikel 67
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
(312-1)
Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBI. l S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.

2614 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil l Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 29. November 2007
Zweites Gesetz
über die Bereinigung von Bundesrecht
im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
vom 23. November 2007

2622 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil l Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 29. November 2007
Artikel 57
Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(454-2)
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBI. l S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBI. l S. 3574), wird aufgehoben.

Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt?
Richtig!
Der Geltungsbereich. In allen vier Einführungsgesetzen sind die Geltungsbereiche entfallen!!!
Ist das ein wichtiger Umstand?
Das beantwortet das Bundesverwaltungsgericht wie folgt:
„...Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!
Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17,192 = DVB11964,147)!

„Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig." (BVerwGE 17, 192 = DVB1 1964, 147).

„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischem Inhalt lesen." (BVerwG a.a.O)
(BVerfG l C 74/61 vom 28.11.1963)..."

Welches Gesetz gilt dann nun?
Die StPO, die ZPO, das GVG und das OWiG schon mal nicht, da keiner weiß, wo man es anwenden könnte.

Auf welcher Grundlage kann dann ein Vollzugsbediensteter agieren?
Es bestehen keine gesetzlichen und rechtlichen Grundlagen mehr. Fakt ist das die Paragrafen §839 und in Folge §823 BGB gelten.

Fakt ist auch: Das Staatshaftungsgesetz ist vom „Bundesverfassungsgericht“ 1982 für nichtig erklärt worden (Urteil des „Bundesverfassungsgerichtes“ vom 19. 10. 1982 (BVerfGE 61, 149). Alle „Mitarbeiter“ der „BRD“ haften seitdem privat und persönlich vollumfänglich mit ihrer eigenen Freiheit und ihrem eigenen Vermögen.
Durch das Motu Proprio vom 11.07.2013 hat den Papst (Franziskus) erlassen, dass die Immunität aller Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Regierungsbeamter per 01.09.2013 aufgehoben wird.

§ 129 StGB – Strafgesetzbuch „Bildung krimineller Vereinigungen“
Die BRiD und deren Bundes-Justizpersonal, handeln nachweislich völkerrechtswidrig. Sie handeln kollektiv als kriminelle Vereinigung, nach den gleichen Methoden wie Piraten oder Seeräuber. Bei Piraterie oder Seeräuberei handelt es sich um Gewalttaten, Eigentumsdelikte oder Freiheitsberaubungen, die zu eigennützigen Zwecken dienen und keiner staatlichen Gewalt und Kontrolle unterliegen.

Hierbei spielen neben Geldraub, Enteignungen, Piraterie, Ausplünderungen, ungesetzliche Inhaftierungen, Wohnungseinbrüche, Zwangsräumungen, Kontosperrungen, Kontoplünderungen, Schufaeintragungen, Grundbucheintragungen, Kinderklau, Kinderraub, jahrelange Zwangsinternierungen in Psychiatrien durch Missbrauch des § 63 StGB genauso eine Rolle, wie politische Verfolgung, Terror, Folter, Vertreibung, Freiheitsentzug und insbesondere die Ausübung von großen Völkerrechtsverletzungen wie „Die Wegnahme von Eigentum“, die Plünderung von Eigentum, die Verletzung des Grundrechtes Art. 13 GG der „Unverletzlichkeit der Wohnung“ und Verletzung des Grundrechtes über die „Freiheitssphäre“.

Daher ist es zwingend notwendig, dass hier International eingegriffen und abgeholfen wird. Das Verbrechen an der Menschheit durch die BRiD und deren Bundespersonal ist nicht mehr zu dulden und mit Höchststrafe zu belegen, sowie die Täter zur Leistung von Schadenersatz zu verurteilen. Angesichts der vielen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Deutschland dürfen weder der Gläubiger noch andere Menschen weiterhin einer barbarischen, skrupellosen, menschenrechtsverletzenden Nazi-/Stasijustiz akut und schutzlos ausgeliefert sein.

In Deutschland steht die Bildung krimineller Vereinigungen gemäß § 129 StGB unter Strafe. Mitglieder solcher Gruppierungen des organisierten Verbrechens können dementsprechend mit bis zu fünf Jahren, in speziellen Fällen bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Zudem werden Mitglieder solcher Vereinigung schadensersatzpflichtig gemäß §§ 823 und 839 BGB. Aber diese offenkündig kriminelle Vereinigung hilft, deckt und unterstützt sich gegenseitig aus eigener Profitgier, hergeleitet aus niederen Beweggründen und entzieht sich kollektiv durch Verweigerung der eigenen Unterschrift, der Verantwortung für Ihr Handeln, indem sie gegen klare gesetzliche Regelungen/Verordnungen verstößt und mit diktatorischen Nazimethoden rechtschaffende Menschen erpresst, nötigt, ängstigt und ihre Macht als scheinstaatliches Organ der Judikative missbraucht.

https://www.wegesmut.de/kommerz-und-der-mensch/?fbclid=IwAR3bIbtx1ch08mOG0q-1W2ySGWcyTIhQcDcjtmUreLwy8me1G3nZEaA9pXI

https://www.wegesmut.de/doppelte-buchfuehrung-kommerz/#more-1236

Doppelte Buchführung und der Kommerz
Das Thema „Doppik“ oder die „Doppelte Buchführung“ ist ein wenig wie Kaugummi kauen, irgendwann spuckt man den Kaugummi aus, weil man keine Lust mehr hat darauf herum zu kauen (gibt es heute überhaupt noch Kaugummis ohne Aspartam?!). Um aber begreifen zu können, warum der Kommerz heute das „Spielfeld Welt“ dirigiert, muß man dieses Thema wohl betrachten oder ein wenig darauf herumkauen. Möchte man ganz genau wissen was diese Doppelte Buchführung ist, dann sollte man dazu einen vereidigten Buchprüfer Fragen wie zum Beispiel KPMG, Ernst & Young usw. oder aber man besucht die „City of London“ und läßt sich das Ganze dort vor Ort erklären. Ein BWL studierter (Ge-Lehrter) wird diese Frage nicht beantworten können oder wenn dann nur nach seinem eigenem Ver-Ständnis.
Bevor auf der Gebietsbezeichnung „Deutschland“ bzw. in der sogenannten „BRD“ die Doppelte Buchführung in der Öffentlichkeit eingeführt wurde, nutze man die „Kameralistik“. Dieser Buchführungsstandart war eine sehr einfache Form der Buchführung oder Buchhaltung. Die Einnahmen und Ausgaben wurden hierbei notiert und anschließend verrechnet. Daraus ergab sich dann ein Gewinn oder ein Verlust.
Die US nutzen diese Form der Buchführung (Doppik) in der Öffentlichkeit bereits seit 1933 (Staatskonkurs).
Erst seit den Jahren 2011 oder 2012 operiert die sogenannte „BRD“ und ihre „Länder“ sowie auch ihre „Kommunen“ in der doppelten Buchführung. Dies geschah mit „Druck“ von der Weltbank, die den sogenannten „Bundesrechnungshof“ (etwa im Jahr 1999, 2000 oder 2001) dazu aufrief der Weltbank mitzuteilen, wann die BRD denn nun ENDLICH auf die Doppelte Buchführung umgestellt würde. Angemerkt sei hier das seit spätestens 1945 die Gebietsbezeichnung „Deutschland“ (oder bleiben wir bei der Bezeichnung „BRD“) aus dem Konkurs heraus operiert und somit auch die Doppik hätte nutzen müßen. Wieso oder warum die „BRD“ nicht schon seit 1945 dazu gedrängt wurde die Doppelte Buchführung zu nutzen, das möchte der Schreiber nicht beurteilen. Tatsache ist, das spätestens mit dem „Staats“Konkurs der in den 90er Jahren endete (wieder einmal) die Doppelte Buchführung Flächendeckend hätte genutzt werden müßen. Eine Anmerkung zu der „BRD“, die korrekte Bezeichnung wäre wohl heute GERMANY und BR (Bundesrepublik). Warum das so ist kann jeder interessierte Leser (wenn er das möchte) für sich selbst herausfinden.
Vergleicht man diese beiden Formen der Buchhaltung oder Buchführung, dann wird man feststellen das die Umstellung von der Kameralistik zu der doppelten Buchführung ein gewaltiger Schritt ist. Denn in der doppelten Buchführung muß alles ganz genau festgehalten werden in Bezug auf die „Werte“ und deren „Gegenwerte“. Hier reicht kein „Haben“ und „Soll“ wie in der Kameralistik und diese Begriffe haben in der doppelten Buchführung auch nichts zu suchen.
Was ist diese Doppelte Buchführung?! Vielleicht sollte man dazu einmal einen BWL studierten Fragen? Erwarte aber bitte keine zufriedenstellende Antwort, denn selbst diese Menschen wissen es nicht genau (sollen sie ja auch nicht… vermutlich). Um diese Frage teilweise beantworten zu können oder die Verwirrung aus dem Begriff „Doppelte Buchführung“ zu entfernen, muß man erst einmal einen Blick in Richtung England werfen.
In DE (Deutschland) findet man Begriffe wie zum Beispiel „Nebenkonten“ oder „Unterkonten“, was aber nicht wirklich die GENAUE Übersetzung ist in Bezug auf die Doppelte Buchführung, denn im englischen werden diese Konten als „Off Ledger“ bezeichnet und geführt. Das bedeutet, dass diese Konten oder die Posten AUßERHALB der normalen Buchführung liegen. Warum liegen diese außerhalb? Weil diese Posten PRIVATE Verbindlichkeiten sind und keine ÖFFENTLICHEN. In der doppelten Buchführung findet man für JEDE getätigte Transaktion ZWEI Buchungen die sofort vollzogen werden.
Wenn du etwas „kaufst“ in der Öffentlichkeit (du „kaufst“ und sie „veräußern“?) für zum Beispiel 100,- Euro (um nicht zu schreiben, bedruckte Baumwolle ohne Sachwert bzw. nicht gedeckte „Währung“), dann entsteht daraus eine Verbindlichkeit oder dir wird eine Verbindlichkeit auferlegt, worauf dann eine Rechnung erstellt wird oder ausgedruckt wird. Im gleichem Augenblick wird aber auch in die „Off Ledger“, also die „nicht sichtbaren“ Konten der doppelten Buchführung ebenfalls 100-, Euro eingetragen. Diese Verbindlichkeit ist dann die Verbindlichkeit die sie DIR gegenüber haben bzw. die AUSGLEICHENDE Verbindlichkeit (offsetting liability). Für JEDE Transaktion in der doppelten Buchführung muß also immer und SOFORT eine ausgleichende Transaktion eingetragen werden.
Verwirrend? Ja das stimmt. Warum ist diese Vorgehensweise so wichtig bei der Doppik? Weil nur auf diese Art und Weise ein aus dem Konkurs heraus operierender „Staat“, Unternehmen, Firma oder GEBILDE in der REORGANISATION operieren kann oder es die „beste“ Möglichkeit bietet. Anders formuliert, es MUß ein REORGANISATIONSKONKURS vorliegen so das die Doppelte Buchführung überhaupt Anwendung finden „darf“ oder kann. Warum? Weil in diesem Konkurs alle „Werte“ in ihrer Masse neu organisiert werden. Und da heute ALLE sogenannten „Staaten“ aus dem Konkurs heraus operieren, findet man auch überall diesen „Kunstbegriff“ Doppik.
Nun ergibt das für dich vielleicht auch Sinn (wie am Anfang dieses Beitrags erwähnt), warum 2009 ALLE sogenannten „Städte“ in der „BRD“ ihre ERÖFFNUNGSBILANZEN machen mußten. Dies bedeutet nichts Anderes (aus kommerzieller Sicht) eine Offenlegung oder Inventur der Werte für die sie „verantwortlich“ sind. Das beinhaltet die komplette Infrastruktur, Gebäude, Straßen, Öffentliche Einrichtungen, Bleistifte, Toilettenpapier, Polizei-DIENST-abschnitte, Krankenhäuser usw. Ja, selbst die FINANZ“ÄMTER“ mußten ihre „Werte“ auflisten. Also ALLES was aus ÖFFENTLICHEN SCHULDEN heraus finanziert wurde mußte nun erfaßt werden so das hier überhaupt eine BILANZ entstehen konnte, die man ja nun einmal braucht, wenn man „korrekt“ Buch führen möchte in dieser Doppik. Nun stellt sich aber die Frage, warum muß eine Stadt, wenn sie keine FIRMA oder Unternehmen ist, eine ERÖFFNUNGSBILANZ machen? Warum wird zum Beispiel die Hansestadt Hamburg von dem Land Hamburg verwaltet?
Wenn der Schreiber hier oft den Begriff „Wert“ benutzt, dann deute das nicht falsch, denn die oben genannten ÖFFENTLICHEN Einrichtungen stehen von diesem Zeitpunkt an (Doppik) in der SCHULD bei ihren GLÄUBIGERN. Und wer ist der wahre GLÄUBIGER oder der TREUGEBER bzw. vermutlich unter Täuschung der TREUHÄNDER? DU.
Kurz Formuliert, die genannten GEBILDE haben zwar einen TITEL auf die SACHEN aber im gleichem Atemzug haben sie auch eine VERBINDLICHKEIT in dem gleichem Wert. Nur die Sachen oder Titel ohne Verbindlichkeit einem GLÄUBIGER gegenüber, das würde bedeuten, KEIN Konkurs. Und wenn dem so wäre (kein Konkurs), dann wäre auch eine Doppelte Buchführung überflüssig und man könnte ganz entspannt weiterhin mit der Kameralistik arbeiten. Also kann es sich hierbei NUR um einem REORGANISATIONSKONKURS handeln bzw. „STAATS“KONKURS.
Die Doppelte Buchführung bedeutet also NICHT das zwei Bücher auf dem Tisch liegen und in beiden Büchern die gleichen Einträge gemacht werden so das keine möglichen Fehler entstehen. Die Doppelte Buchführung bedeutet das in einem Buch der WERT (oder die Forderung) eingetragen wird und in dem andern Buch die VERBINDLICHKEIT gegenüber eines anderen.
Alles was eine Firma, Unternehmen etc. heute geltend machen oder in Rechnung stellen sind „nichts weiter“ als Forderungen an die zum Beispiel NATÜRLICHE PERSON (die dir nicht gehört). Erhält eine PERSON (du animierst diese PERSON) eine Forderung so gleicht sie diese meistens in Form von Euro aus, der SACHBEARBEITER oder wer auch immer trägt diese „Off Ledger“ ein, als ausgleichende Verbindlichkeit in die Buchführung, anschließend wird diese übertragen auf die Öffentliche Seite und somit wird die eigentliche „Rechnung“ wieder auf NULL gesetzt. Da nun aber wieder alles auf null gesetzt ist, müßte die Firma, das Unternehmen oder der „Staat“ usw. dem Kunden oder der PERSON die Forderung oder geleistete „Zahlung“ zurückgeben oder erstatten da diese nun ein Profit darstellt den die Firma einbehält und das ist im Konkurs oder im „Staats“Konkurs nichts Anderes als PLÜNDERUNG. Zudem werden so auch noch doppelte „Werte“ künstlich erschaffen, fiktive Wert-Erschaffung (aus eins mach zwei). Des Weiteren ist die Doppelte Buchführung, so wie sie Anwendung findet vermutlich strafbar, da wie schon erwähnt in einem Konkurs KEIN Profit erzielt werden darf. Der Schreiber unterstellt hier niemanden eine strafbare Handlung, denn in der „BRD“ und auch anderswo wissen die Menschen überhaupt nicht wie diese Doppelte Buchführung wirklich funktioniert. Sie sollen es offenbar auch nicht wissen. Ab einer „gewissen Ebene“ kann man aber mit SICHERHEIT davon ausgehen das diese „Menschen“ GANZ GENAU WISSEN was sie tun, denn in den Bilanzen oder Abschlußbilanzen sind diese „Off Ledger“ ganz klar ersichtlich. Wie das möglich ist? Auch dafür gibt es eine Erklärung.
Mit dem Thema Doppelte Buchführung kann man ganze Telefonbücher füllen. Wichtig ist hierbei zu wissen das „Aktiva und Passiva“ IMMER gleich null sind was aber UNMÖGLICH ist (konsolidierte Bilanz). Hier kann man sprichwörtlich „die Uhr nach stellen“, insbesondere bei Banken. Dort wird jeden Tag scheinbar um 0 Uhr „genullt“. Was den Kommerz betrifft oder die heutigen WELTWEIT angewendeten kommerziellen Regeln, so kann man sich merken, PLÜNDERN ist im Konkurs VERBOTEN sowie auch „PROFIT“ zu erzielen. Wenn aber niemand sagt: „Hey, hier wird geplündert und auch noch „Profit“ gemacht im Konkurs auf den Rücken der Menschen.“, dann muß man sich auch nicht wundern, wenn dieses „Spiel“ so weiterläuft wie bis her. Andererseits wissen die Menschen überhaupt nicht das dieses „Spiel“ so aufgebaut ist. Es gibt aber Lösungsmöglichkeiten dafür und diese findet man im Kommerz. Ein mögliches Stichwort dazu wäre zum Beispiel die „Annahme“.

Ist der Mensch die Person? Nein. Hat der Mensch eine Person? Ja. Warum denkt der Mensch aber dass er die natürliche bzw. juristische Person ist? Weil er es glaubt oder aus Unwissenheit [Täuschung] heraus. Ein Mensch kann keine Person sein, denn diese sind Fiktionen. „Braucht“ ein Mensch eine Person? Im natürlichen Recht nicht, auf dem aktuellen „Spielfeld“, ja. Gehört dem Menschen die Person bzw. der NAME? Nein. Warum nicht? Weil das aktuelle Spielfeld (System) so aufgebaut ist. Könnte man das Täuschung nennen? Vermutlich ja.
Der Mensch trägt aber auch Eigenverantwortung, nur hat der Mensch diese Eigenverantwortung vor langer Zeit abgegeben, und somit hat der Mensch auch seine Rechte abgegeben und läßt sich seit dem ver-walten. Ist es also Täuschung oder ist der Mensch selbst schuld? Vermutlich liegt die Antwort in der Mitte. Was ist daran schlecht, wenn dem Menschen suggeriert wird er sei die Person bzw. MAX MUSTERMANN, obwohl ihm diese Person nicht einmal gehört? Weil er damit aus Unwissenheit zum Treuhänder der Person wird obwohl der Mensch in Wahrheit der Treugeber ist, für die Person.
Wo ist der Unterschied? Eigentum, Haftung, Schuld, Freiheit, RECHTE und keine Privilegien, Selbstbestimmung, das Leben als Ganzes betrachtet. Oder anders formuliert: „Dein Bankkonto, Dein Haus, Dein Grund-Stück, Dein Auto, Deine Yacht…?“. Nein, denn die Person bzw. der NAME gehört Dir nicht. Kann man das ändern oder heilen? Ja. Und wie? Die Antwort findet man vermutlich im Handelsrecht bzw. Kommerz- Kommerzrecht, Vertragsrecht.

Kann es sein das der Mensch die Definition „Grundrechte“ für sich selbst falsch definiert, aus Unwissenheit [Täuschung] heraus? Vielleicht bezeichnet die Begrifflichkeit „Grundrechte“ ja etwas ganz Anderes? Ist es möglich das sich die Grundrechte gar nicht auf den Menschen in seiner Substanz selbst beziehen, sondern auf die Person und der Mensch hier überhaupt nicht im Fokus liegt? Ein Mensch steht einem „Staat“ NUR Gegenüber, wie kann also der Mensch IN einem „Staat“ (Fiktion) Rechte haben? Sind es vielleicht nur Privilegien? Liegen die „Rechte“ womöglich „auf Grund“?
Kann es sein, dass sich die Begrifflichkeit „Grund-Recht“ auf das Maritime Recht bezieht (NICHT das Seerecht)? Beziehungsweise auf das Admiralty law, Admiralitäts-Recht? Wenn dem so ist, wer erscheint dann „vor“ Gericht als Ladung? Der Mensch oder die Person? In wie weit betrifft es den Menschen in seiner Substanz selbst „vor“ Gericht, wenn dort „zur Sache“ ver-handelt wird?
Kann es sein das sich die Grund-Rechte auf die Fiktion beziehen bzw. die natürliche und juristische Person, und der Mensch dabei in seiner Substanz verletzt wird, weil der Mensch die „Grundrechte“ für sich selbst falsch definiert oder ver-steht? Ist es möglich das nicht nur „vor“ Gericht der Kommerz oder das „Kommerzrecht“, Handelsrecht bzw. Vertragsrecht den wesentlichen Platz einnimmt?

Die Geburtsanzeige oder die Geburts-Anzeige? Kann es sein das Mutter und Vater (Fater) ihr Neugeborenes bzw. ihren Nachkommen (filius / filia) aus Unwissenheit bei der Niederkunft (Geburt) anzeigen? Oder ist die Geburtsanzeige einfach nur das was es ist, oder An-Scheindend ist, ein ganz normales Dokument zur Feststellung einer Geburt? Vermutlich ist es kein „normales Dokument“, es ist der erste Vertrag der einem Neugeborenen „zu Gute kommt“. Ein Vertrag mit dem „Staat“ bzw. dem „System“. Anschließend folgt die Geburtsurkunde.
Ist die Geburtsurkunde ein „normales Dokument“? Vermutlich auch nicht, denn mit der Errichtung einer Geburtsurkunde scheint ein Wertpapier geschaffen zu werden. Dieses Wertpapier ist das Humankapital was wohl anschließend an der Börse gehandelt wird. Handel, Vertrag… Kommerz?! Nun gibt es auch noch eine Internationale Geburtsurkunde, ist dieses denn ein „normales Dokument“? Vermutlich auch nicht, es ist wohl ein Scheindokument bzw. ein sogenanntes „Formular A“, betreffend der Internationalen Geburtsurkunde. Was ist denn nun ein „Formular A“? Eine Nichtigerklärung und somit vermutlich eine vorsätzliche Täuschung [Betrug]. Warum? Diese Antwort findet man eventuell auf der Kopie bzw. Abschrift aus dem Geburtenregister.
Die Geburtsurkunde bzw. das Wertpapier (Bond), welches vermutlich nur nach einer Rechtsvermutung erstellt wird, dient ausschließlich dem „System“ und macht dieses somit zum Begünstigten. Dieses Dokument oder Urkunde ermöglicht vermutlich den Eigentumsanspruch an die Person (MAX MUSTERMANN). Es ist eine Schuldverschreibung die wohl in eine Urkunde umgewandelt wird, und somit die Person haftbar macht bzw. zum Treuhänder eines fremden Trusts.
Du erinnerst Dich? Du bist ein Mensch und keine Person, und diese Person (NAME) gehört Dir auch nicht. In Wahrheit ist der Mensch der Treugeber für die Person und nicht der Treuhänder. Der Mensch macht sich aber aus Unwissenheit [Täuschung] selbst zum Treuhänder einer Person, weil er sich selbst mit der Person nach außen und innen identifiziert, und auch wirklich glaubt er sei eine Person. Damit macht sich der Mensch immer wieder haftbar bzw. übernimmt die Haftung für die Person, die ihm nicht gehört, aber Verträge sind nun einmal einzuhalten und müßen erfüllt werden (pacta sunt servanda).
Ist das nicht Täuschung im Rechtsverkehr? Hat der Mensch denn Rechte, oder sind es nur Privilegien die dem Menschen über die Person eingeräumt werden? Der Mensch steht in seiner Substanz dem „Staat“ NUR Gegenüber, nimmt ein Mensch die Privilegien eines „Staates“ aber an, so muß der Mensch seine Rechte abgeben.

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