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7 months ago
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๐ŸŽผ Strafgesetzbuch (StGB) - ยง 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, รผble Nachrede und Verleumdung ๐ŸŽถ

(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person รถffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (ยง 11 Absatz 3) eine Beleidigung (ยง 185) aus Beweggrรผnden begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im รถffentlichen Leben zusammenhรคngen, und ist die Tat geeignet, sein รถffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.

(2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine รผble Nachrede (ยง 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fรผnf Jahren und eine Verleumdung (ยง 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fรผnf Jahren bestraft.

Quelle: https://www.Gesetze-im-Internet.de

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