Vortrag von RA Manfred Müller aus dem 1. Pressesymposium Axion Resist, Zielscheibe Kind

1 month ago
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"Kinder und Eltern als Opfer staatlichen Handelns im Familienrecht"

Kinder werden nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann zu Recht in Obhut
genommen, wenn das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind bei den
Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre. Eine solche
Gefährdung des Kindes ist dann anzunehmen, wenn bei ihm bereits ein Schaden eingetreten ist oder
sich eine erhebliche Gefährdung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt, so: BVerfGE 60, 79 72,
122, 136, 382 stRspr[↩] vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.04.2018 – 1 BvR 383/18, Rn. 16 m.w.N.;
Beschluss vom 10.06.2020 – 1 BvR 572/20, Rn. 22; stRspr[↩]
Doch wann ist dies in der Praxis der Fall. In der Kürze der Zeit, die mir zur Verfügung steht, werde ich
anhand eines Beispiels das ganze Ausmaß der Willkür staatlichen Handelns aufzeigen.
Missbrauchsvorwürfe und Vorwürfe von Gewaltanwendung durch frühere Partner haben
zunehmend Folgen für die Anzeigenden, ein Schuss, der oft nach hinten losgeht.
Wie ist die Rolle der Staatsanwaltschaft, der Rechtsmedizin, des Jugendamts, der Gerichte und der
von ihnen beauftragten Sachverständigen zu bewerten?
Kann ein erfolgloser Vorwurf eines Missbrauchs bereits eine konkrete Kindeswohlgefährdung mit
allen Folgen entstehen lassen? Fördert nicht das staatliche Handeln den Missbrauch von Kindern,
indem Missbrauchsvorwürfe aus Angst nicht erhoben werden? Ist dies gewollt?

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