Deutschlands Beihilfe zum „plausiblen“ Völkermord? | Von Jochen Mitschka
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Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.
Möglicherweise hat die Klage Nicaraguas gegen Deutschlands Unterstützung von Israels Angriffen auf die Zivilbevölkerung des Gaza-Streifens vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) keinen Erfolg. Schließlich gibt es viele formale Fallstricke und außerdem wurde diese Gerichtsbarkeit unter der Führung von Kolonialstaaten gegründet, welche sich natürlich zahlreiche Schlupflöcher offen gelassen hatten, falls überhaupt jemals jemand es wagen sollte, Klage zu erheben. Aber als am 8. und 9. April vor dem IGH die Anhörung der Anwälte Nicaraguas stattfand, verlieh dies trotzdem der Politik Deutschlands und dem Einsatz von Gerichten ein neues Gewicht, mit denen westliche Politiker vor wenigen Monaten noch nicht gerechnet hatten. Nicaragua argumentiert nicht nur, dass Deutschland durch die immer noch stattfindenden Waffenlieferungen an Israel gegen die Völkermordkonvention verstößt, sondern auch, dass sie Hilfslieferungen verhindern, durch Zurückhaltung von Zahlungen an UNWRA. Nicaragua erklärt, dass in der UN-Konvention ausdrücklich auch die Verhinderung eines möglichen Völkermordes beschrieben wird. Aber schauen wir uns die Argumentation im Detail an.
Interessanterweise übertrugen internationale Medien den Prozess live, während er von deutschen Medien weitgehend ignoriert, oder als weniger wichtig dargestellt wurde, obwohl der Prozess für Deutschland einer Imagekatastrophe gleich kommt.
Nicaragua
Der vor dem Gericht als Vertreter Nicaraguas auftretende Anwalt Carlos J.A. Gómez war vor ca. 40 Jahren in einem ähnlichen Verfahren gegen die Vereinigten Staaten von Amerika erfolgreich gewesen (1). Er war damals Teil der Vertretergruppe Nicaraguas vor dem Gericht, der es dazu bewegt hatte, die USA zu verurteilen. Damals ging es auch um Verletzungen des Völkerrechts aber auch der Verletzung der Souveränität Nicaraguas, weil die USA die sandinistischen Rebellen unterstützt hatten, und u.a. auch für die Verminung von Gewässern verantwortlich waren. Das Gericht verurteilte die USA zu 2,4 Milliarden US-Dollar Schadenersatzzahlungen, welche natürlich nie gezahlt wurden, weil die USA das Gericht kurzerhand nicht anerkannten, und ihre frühere Unterwerfungserklärung zurückzogen. Übrigens wird es noch als Präzedenzfall herangezogen werden, wenn Syrien Deutschland verklagt, wegen Unterstützung der so genannten Rebellen, als sich die deutsche Politik noch brüstete, dass „Assad“ in ein paar Wochen „gehen“ würde. Aber das wird noch ein anderes Thema für Deutschlands Politik „wir sind wieder wer“...
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Bildquelle: Anas-Mohammed / shutterstock
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