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Prof. Dr. Steger -Mögliche Laboruntersuchungen bei Verdacht auf Covid-19 Impfschaden bzw. Impftod
Prof. Dr. rer. nat. Klaus Steger
Molekularbiologe, Anatom, MWGFD-Mitglied
Haben Sie den Verdacht, dass Ihre Beschwerden bzw. der Tod eines Angehörigen in ursächlichem Zusammenhang mit einer Covid-19 Injektion stehen? Dann liefert Ihnen die Homepage der MWGFD (www.mwgfd.org) hilfreiche Informationen für das weitere Vorgehen. Ein Merkblatt (»Was tun bei
einem Covid-Impfschaden?«) steht auf der Homepage der MWGFD zum kostenlosen Download zur Verfügung. Wollen Sie Klarheit für sich oder Ihren verstorbenen Angehörigen, dann kontaktieren Sie zunächst die
Meldestelle bzw. die Hotline Impfschaden/Impftod der MWGFD. Dort erhalten Sie nach Abklärung Ihrer Probleme und Ihrer Wünsche Kontakte zu teilnehmenden Ärzten und Pathologen in Ihrer Nähe. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Institut für Molekulare Diagnostik, welches die
Laboruntersuchungen durchführt, ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Da die Kosten für diese Spezialuntersuchungen derzeit (noch) nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, müssen Sie diese leider selbst tragen. Sind Sie privat versichert, dann erkundigen Sie sich bereits im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse, ob diese die Kosten für die Untersuchungen übernimmt. Da es kein starres Untersuchungsmuster gibt, kann an dieser Stelle leider kein Preis genannt werden, realistisch sind jedoch Beträge im oberen 3-stelligen Bereich. Zur Klärung eines möglichen Impfschadens/Impftods nach einer Covid-19 Injektion zielen die durchgeführten Labortests auf die Beantwortung folgender zwei Kernfragen ab: Ist in den untersuchten Proben Spike-Protein nachweisbar? Wenn ja, stammt das Spike-Protein von einer
Infektion mit SARS-CoV-2 oder einer Covid-19 Injektion? Da der Nachweis eines Proteins nicht immer eindeutige Ergebnisse liefert, sind oftmals zusätzliche Untersuchungen auf RNA-Ebene nötig. Darüber hinaus können mit speziellen molekularbiologischen Methoden auch durch den Herstellungsprozess in den Impfchargen enthaltene Verunreinigungen mit DNA (Plasmid) in Blutzellen und Geweben nachgewiesen werden.
Die Ergebnisse der Laboruntersuchungen werden Ihnen durch das Institut für Molekulare Diagnostik mitgeteilt. Erfolgte eine Erstbefundung durch einen Pathologen, so werden Sie durch ihn über die Ergebnisse informiert.
Bitte bewahren Sie die Ergebnisse der Laboruntersuchungen bei Ihren
Unterlagen auf. Sie liefern Ihrem Arzt bzw. Therapeuten hilfreiche
Informationen, um mit Ihnen zusammen die aussichtsreichste
Behandlung zu besprechen. Darüber hinaus stellen sie eine wertvolle Basis
für einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens oder für eine
Klage gegen Ihren Impfarzt dar.
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