Friedensaktivist unerwünscht beim Vortrag von Viktor Yushchenko: Undemokratische Praktiken

9 months ago
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Mittwoch, 14.03.2024
Universität Zürich

Vortrag: Viktor Yushchenko, Präsident der Ukraine von Januar 2005 bis Februar 2010
Global Security Architecture: Ukraine and Europe in the face of war
https://www.eiz.uzh.ch/EIZ/web/eiz/event/ViktorYushchenko.aspx

Undemokratische Praktiken am Europa Institut: Friedensaktivist Alec Gagneux unerwünscht beim Vortrag von Viktor Yushchenko

Inakzeptabel, empörend und undemokratisch – so lässt sich das Verhalten beschreiben, das Friedensaktivist Alec Gagneux kürzlich am Europa Institut an der Universität Zürich widerfahren ist. Als unbescholtenem Bürger und Steuerzahler wurde ihm der Zugang zum Vortrag des umstrittenen Politikers Viktor Yushchenko verwehrt. Unter dem Vorwand, dass dies auf Anweisung des Veranstalters geschehe, verweigerte ihm der Sicherheitsdienst Zugang zur Veranstaltung, die mit Geldern des Kantons Zürich, also letztendlich mit den Steuergeldern der Bürger, gesponsert wurde.

Die Frage drängt sich auf: Liegt hier Zensur und eine undemokratische, wohl gar willkürliche Auslese von Teilnehmern vor? Ist es nicht im Interesse einer freien, offenen Gesellschaft, dass jeder Bürger die Möglichkeit hat, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen, insbesondere wenn sie von staatlichen Mitteln unterstützt werden?

Es ist unverständlich, dass ein engagierter Friedensaktivist wie Alec Gagneux, der sich für eine bessere Welt und für die Werte des Friedens und der Toleranz einsetzt, ausgerechnet bei einer Veranstaltung, die auf dem Boden der Demokratie steht, ausgeschlossen wird. Hat hier etwa profanes Machtgebaren Einzug gehalten, bei dem nicht der freie Gedankenaustausch, sondern die selektive Einflussnahme im Vordergrund steht?

Diese Vorfälle werfen ein bedenkliches Licht auf das Europa Institut und sein Umgang mit kritischen Stimmen. Hier muss dringend Transparenz und Rechenschaftspflicht eingefordert werden. Denn in einer wahren Demokratie sollte Platz für Diskussionen, auch kontroverse, sein und die Teilnahme an öffentlichen Diskursen darf nicht durch dubiose Praktiken eingeschränkt werden.

Wird hier möglicherweise gegen die Schweizerische Bundesverfassung verstossen? Die Verweigerung des Zugangs eines unbescholtenen Bürgers zu einer öffentlichen Veranstaltung, die mit staatlichen Mitteln finanziert wird, könnte als Verletzung des verfassungsmässig garantierten Rechts auf Meinungsfreiheit und Gleichbehandlung interpretiert werden. Artikel 16 der Schweizer Bundesverfassung garantiert die Meinungs- und Informationsfreiheit sowie die Gleichbehandlung vor dem Gesetz. Insofern müsste eine genauere Prüfung vorliegen, ob in diesem konkreten Fall die Handlungen der Sicherheitsdienste und des Veranstalters mit den Grundrechten gemäss der Verfassung vereinbar sind.

Es ist höchste Zeit, dass solche Vorfälle nicht stillschweigend hingenommen werden. Als Bürgerinnen und Bürger haben wir ein Recht auf Teilnahme und Meinungsäusserungsfreiheit, die nicht durch fragwürdige Machenschaften untergraben werden darf. Es liegt an uns, solche undemokratischen Vorgänge aufzudecken und anzuprangern – nur so können wir für eine gerechtere und freiere Gesellschaft eintreten.

Nicole Hammer
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