Für Heckenschneiden droht ein Bußgeld!

7 months ago
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Im Garten dürfen Hecken und Sträucher, auch Obst-sträucher und Gebüsche vom 1. März bis zum 30. September nicht mehr geschnitten werden. Denn Wildtiere brauchen in ihrer Haupt-Fortpflanzungszeit Schutz. Darauf weist die Tierschutzorganisation »Ak-tion Tier« hin.
Warum ist das so wichtig? Vor allem Vögel, Eich-hörnchen, Baummarder und Igel nutzen die Pflanzen als Unterschlupf und Brutstätte. Früchte dienen Tieren als Nahrung, Insekten ziehen aus den Blüten Nektar.
Das sollten Sie beachten: Es ist verboten, Hecken, Sträucher und Obststräucher, Gebüsche und sogenannte lineare Strauchbepflanzungen, auch lebende Zäune genannt – zurückzuschneiden oder gar zu entfernen. Gut zu wissen: Als Hecke gelten auch Rank-Pflanzen an Zäunen, Mauern oder Gebäuden.
Totholz und Ähnliches: Das ist noch möglich
Erlaubt ist hingegen, den Zuwachs des Vorjahres zu entfernen. Auch leichte Formschnitte darf man noch vornehmen und Totholz noch entfernen, es sei denn, in den Ästen befinden sich Nester, Eichhörnchen-Kobel oder Igel-Unterschlupfe. Halten Sie sich nicht an diese Vorgaben, so riskieren Sie empfindliche Strafen. Je nach Hecke droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.

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