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GROSSDEMO • KARLSRUHE • So, 10.12.2023 • 11Uhr • Platz der Menschenrechte 10.12.2023
GROSSDEMO • KARLSRUHE • So, 10.12.2023 • 11Uhr • Platz der Menschenrechte Links zur Anzeige unten am Ende vom Text.
Einreichung der rund 600 Strafanzeigen wegen Verbrechen gegen die Menschheit
OHNE GERECHTIGKEIT FÜR JEDEN KANN ES KEINEN FRIEDEN GEBEN.
Tag der Menschenrechte angemeldet von der Vereinigung ZAAVV e.V. und durchgeführt von der Bürgerinitiative Deutschland steht auf.
Ca. 1600 Anzeigen wurden wegen der Verbrechen gegen die Menschen in und nach der s.g. Coronapandemiezeit bei der zuständigen Behörde in Karlsruhe Online und in Papierform eingereicht.
Der ÖRR war durch den SWR vertreten und sendete einen sehr relativ kurzen neutralen Bericht über die Versammlung zum 75 Jahrestag der Menschenrechte in Karlsruhe. Diese Sendung erreicht jedoch (gewollt und bewusst?) nur wenige Menschen. Dadurch ist eine Aufarbeitung dieses wahrscheinlichen größten Verbrechen an der Menscheit, daß weltweit und besonders in den westlichen Ländern durch eine zum Teil toxisch tödlichen Genmanipulation mit auch durch DNA verschmutzten Genspritzungen durch geführt wurde und wird erschwert.
Diese mRNA Technologie ist nachweislich schon im Jahre 2008 durch Pharmalobbyisten propagiert und mittels Massenangstpsychosen durchgeführte Propagandatechniken propagiert worden.
Hier der Text vom ZAAVV mit Link zur Anzeige.
Gemeinsame Einreichung von rund 1600 Strafanzeigen wegen Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Hier wurden Strafanzeigenveröffentlicht, die am 10. Dezember 2023 bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe eingereicht worden sind. Gegenstand der Strafanzeigen ist die sogenannte "Sektorale" oder "Einrichtungsbezogene Impfpflicht", die mit dem Gesetz zur "Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie" (BT-Drs. 20/188) in der vom Hauptausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 20/250) für den Zeitraum 15. März 2022 bis 31. Dezember 2022 eingeführt wurde. Insgesamt wurde Strafanzeige gegen 568 Bundestagsabgeordnete, 15 Personen, die am 10. Dezember 2021 im Bundesrat abgestimmt haben, den Bundespräsidenten und 8 Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, die am 07. April 2022 über die Verfassungsgemäßheit des Gesetzes entschieden haben, erstattet. Dabei ist das ZAAVV wohlmeinend davon ausgegangen, dass es den Beschuldigten tatsächlich um den Gesundheitsschutz vulnerabler Menschen gegangen sei. Dennoch wurde das wesentlichste und wichtigste Prinzip eines zivilisierten Rechtsstaats dabei missachtet: Ein Staat darf keine unschuldigen Menschen töten! Es wird herausgearbeitet, dass alle Beschuldigten Kenntnis davon hatten, dass durch ihre Entscheidung, einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit verpflichtend anzuordnen, unschuldige Menschen schwer an ihrer Gesundheit geschädigt worden sind und viele auch verstorben sind. Ein solches Vorgehen eröffnet nach unserer Ansicht gem. § 7 Völkerstrafgesetzbuch den Tatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit. Diesen haben wir zur Anzeige gebracht. Sollte die Generalbundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren nicht eröffnen, wäre damit die Voraussetzung geschaffen, die Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag einzureichen. Zugleich wollen wir mit dieser Strafanzeige eine Diskussion in der Gesellschaft über "Rote Linien" für das Handeln der Staatsorgane anstoßen.
Hier kann man Muster für die Strafanzeige öffnen
https://www.zaavv.com/images/pdf/zaavv-strafanzeige-bundesverfassungsgericht.pdf
https://www.zaavv.com/images/pdf/zaavv-strafanzeige-bundestag.pdf
https://www.zaavv.com/images/pdf/zaavv-strafanzeige-bundesrat.pdf
https://www.zaavv.com/images/pdf/zaavv-strafanzeige-bundespraesident.pdf
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