Der Bundestag hat sich am Dienstag, 28. November 2023

1 year ago
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Der Bundestag hat sich am Dienstag, 28. November 2023, im Rahmen einer Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Nachtragshaushalt 2021 befasst. Die Karlsruher Richterinnen und Richter hatten am 15. November den Nachtragsetat für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das Gericht hatte entschieden, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit der Schuldenregel des Grundgesetzes (Artikel 109 Absatz 3) sowie mit den Artikeln 110 Absatz 2 und 115 Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar und damit nichtig ist (Aktenzeichen: 2 BvF 1 / 22).

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