Vorsicht vor diesen Anwälten! Katastrophaler Fehler.@RA Konstantin Grubwinkler

5 months ago
1

Ja, natürlich gibt es immer Ausnahmen. Aussagen ohne Aktenkenntnis sind immer(!) Fehler.

Warnsignale sind Worte wie "Strafmilderung", "Kooperativ" und "frühes Geständnis"

"Teilschweigen"
Aus der Weigerung des Angeklagten, bei der Aufklärung eines bestimmten Punktes mitzuwirken, dürfen jedenfalls dann ihm nachteilige Schlüsse gezogen werden, wenn er sich im übrigen zum Anklagevorwurf eingelassen hat.
BGH, Urteil vom 3. 12. 1965 - 4 StR 573/65 (LG Essen)

Konstantin Grubwinkler
Fachanwalt für Strafrecht
Partner - Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

Loading comments...