Wolfinfo Aktuell SPEZIAL LIVE (Herdenschutzhunde müssen nachts rein. )

7 months ago
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Am 04.10.2023 hat das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Herdenschutzhunde einer Nebenwerwebslandwirtin, in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie Sonn- und feiertags auch von 13 Uhr bis 15 Uhr in einem geschlossenen Gebäude unterzubringen sind.

Die genauen Hintergründe haben wir in einem vorigen Video schon angesprochen.

In dieser Sendung unterhalte ich mich mit dem Rechtsanwalt Harald Ermel über die möglichen Konsequenzen für Weidetierhalter, welche ebenfall in ortsnähe, HSH zum Schutz ihrer Tiere einsetzen.

Wenn auch Du aktiv an unserem stream teilnehmen möchtest, nutze einfach unseren zugeschalteten Chat und stelle deine Fragen.

Wir freuen uns auf eine erneut sachliche und konstruktive Sendung mit und für alle Wolfsfreunde und Wolfskritiker.

Frei nach dem Motto: Lasst uns miteinander und nicht übereinander reden.!

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