Meinungsfreiheit oder strafbare Beleidigung? (ein paar Beispiele)

7 months ago
14

Die Meinungsfreiheit soll vor allem die Machtkritik schützen. Die Grundrechte sollen dafür da sein, dem Bürger gewisse Instrumente in die Hand zu geben, um sich vor dem Machtgefälle schützen zu können. Die Grundrechte schützen den Bürger vor der Regierung - nicht umgekehrt.

Wann sind herabsetzende oder beschimpfende Äußerungen noch Meinungsfreiheit? Wann sind die Voraussetzungen der §§ 185, 193 StGB erfüllt und es liegt eine strafbare Handlung vor?

Die Aufgabe des Gerichts ist es, alle konkreten Umstände einer Äußerung und diesbezüglich auch der Situation zu erfassen, um eine Äußerung konkret einordnen zu können.

Wie groß ist der konkrete ehrschmälernde Gehalt einer Äußerung? Ist die Privatsphäre einer Person durch die Äußerung betroffen? Ist das öffentliche Wirken eines Politikers Gegenstand der Äußerung?

Wurden die unbedachten Worte in einer hitzigen Situation gesprochen? Weil das eben jedem von uns passieren kann, ist es notwendig dies in der Beurteilung ebenfalls zu berücksichtigen. Handelt es sich z.B. um eine mündliche Äußerung sollte nicht zwangsweise jedes Wort in die Waagschale gelegt werden.

https://www.sbs-legal.de/blog/meinungsfreiheit-vs-beleidigung-das-bverfg

Loading comments...