7. Gebot ❤️ Du sollst nicht stehlen !... Was bedeutet stehlen aber aus göttlicher Sicht?

7 months ago
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Das 7. Gebot… Du sollst nicht stehlen

Die geistige Sonne, Band 2
Jesu Mitteilungen über die geistigen Lebensverhältnisse des Jenseits.
Durch das Innere Wort empfangen von Jakob Lorber (1842-43).

Millionen und Millionen von Kinderseelen werden jenseits im “Reich der Kinder” betreut, gelehrt und versorgt (GSO Band2, Kapitel 67-101). Die Führung durch das “Reich der Kinder” erfolgt durch den Apostel der Liebe, Johannes.

Kapitel 82 – Siebenter Saal – 7. Gebot

1. Wir sind im siebenten Saale. Sehet, in dessen Mitte auf einer an einer lichten weissen Säule befindlichen Tafel steht mit deutlich leserlicher Schrift geschrieben: „Du sollst nicht stehlen!“ – Hier drängt sich beim ersten Anblicke dieser Gesetzestafel doch sicher einem jeden sogleich die Frage auf:

2. Was sollte hier (im Reiche der Kinderseelen) gestohlen werden können, da niemand ein Eigentum besitzt, sondern ein jeder nur ein Fruchtniesser ist von dem, was der Herr gibt? Diese Frage ist natürlich und hat ihren guten Sinn, kann aber auch mit demselben Recht auf dem Weltkörper gestellt werden; denn auch auf dem Weltkörper gibt alles, was da ist, der Herr, und doch können die Menschen einander bestehlen auf alle mögliche Art.

3. Könnte man da nicht auch fragen und sagen: Hat der Herr die Welt nicht für alle Menschen gleich geschaffen, und hat nicht jeder Mensch das gleiche Recht auf alles, was die geschaffene Welt zum verschiedenartigen Genusse bietet? So aber der Herr sicher die Welt nicht nur für einzelne, sondern für alle geschaffen hat, und sonach ein jeder das Recht besitzt, die Produkte der Welt nach seinem Bedürfnisse zu geniessen, – wozu war denn hernach dieses Gebot gut, durch welches den Menschen offenbar irgendein Eigentumsrecht eingeräumt ward und wodurch erst ein Diebstahl möglich geworden ist? Denn wo kein Mein und kein Dein ist, sondern bloss ein allgemeines Unser aller, da möchte ich doch den sehen, der da bei allem Wollen seinem Nächsten etwas zu stehlen vermöchte.

4. Wäre es demnach nicht klüger gewesen, statt dieses Gebotes, durch welches ein abgesondertes Eigentumsrecht gefährlichermassen eingeräumt wird, jedes Eigentumsrecht für alle Zeiten aufzuheben? Dadurch würde dieses Gebot dann vollkommen entbehrlich, alle Eigentumsgerichte der Welt wären nie entstanden, und die Menschen könnten auf die leichteste Weise untereinander als wahrhafte Brüder leben.

5. Dazu muss man noch bedenken, dass der Herr dieses Gebot durch Moses gerade zu einer Zeit gegeben hat, wo auch nicht ein Mensch aus allen den zahlreichen Israelskindern irgendein eigenes Vermögen hatte; denn das aus Ägypten mitgenommene Gold und Silber war Eigentum des ganzen Volkes unter der Aufsicht ihres Anführers.

6. Was aber die Kleidung betrifft, so war sie höchst einfach und dabei so armselig, dass ein einziges Kleidungsstück in eurer gegenwärtigen Zeit den Wert von einigen schlechten Groschen sicher nicht übersteigen würde. Dazu hatte nicht einer aus den Israeliten einen Kleidungsvorrat, sondern was er am Leibe trug war alles, was er besass.

7. Da kam hernach dieses Gebot. Sicher musste das israelitische Volk sich untereinander mit grossen Augen fragen: Was sollen wir einander wohl stehlen? Etwa unsere Kinder, da doch ein jeder froh ist in dieser gegenwärtigen bedrängten Lage, wenn er so kinderarm als möglich ist? Sollten wir uns gegenseitig etwa unsere Töpfe stehlen? Was sollten wir aber dabei gewinnen? Denn wer da keinen Topf hat, der hat ohnedies das Recht, sich im Topfe seines Nachbarn, so er etwas Kochbares hat, mitzukochen. Hat er aber einen Topf, da wird er es nicht notwendig haben, sich noch eines zweiten zu bemächtigen, um dadurch noch mehr zum Hin- und Herschleppen zu haben. Es ist fürwahr nicht einzusehen, was wir hier einander stehlen könnten. Etwa die Ehre? Wir sind alle Diener und Knechte eines und desselben Herrn, der den Wert eines jeden Menschen gar wohl kennt. So wir einander auch gegenseitig verkleinern wollten, was würden wir dadurch bezwecken im Angesichte dessen, der uns allezeit durch und durch schauet? Wir wissen also durchaus nicht, was wir aus diesem Gebote machen sollen. Soll dieses Gebot für künftige Zeiten gelten, falls uns der Herr einmal ein gesondertes Eigentum einräumen wollte? Wenn das, da lasse Er uns lieber so, wie wir sind, und das Gebot hebt sich von selbst auf.

8. Sehet, also räsonierte im Ernste auch hie und da das israelitische Volk, und solches war ihm in seiner Lage in der Wüste auch nicht zu verdenken; denn da war jeder gleich reich und gleich gross in seinem Ansehen.

9. Könnte aber nun nicht auch das gegenwärtige, neutestamentlich gläubige Volk vor dem Herrn räsonierend aufbegehren und sagen: O Herr! warum hast du denn dereinst ein solches Gebot gegeben, durch welches mit der Zeit den Menschen auf der Erde ein gesondertes Eigentumsrecht eingeräumt ward und eben zufolge dieses Eigentumsrechtes sich eine zahllose Menge von Dieben, Strassenräubern und Mördern gebildet hat? Hebe daher dieses Gebot auf, damit das Heer der Diebe, Mörder und Räuber und allerlei Betrüger und ein zweites Heer der Weltrichter aufhören möchte, jegliches in seiner Art aller Nächstenliebe ledig, tätig zu sein!

10. Ich sage hier: Der Aufruf lässt sich hören und erscheint unter dieser kritischen Beleuchtung als vollkommen billig. Wie und warum denn? Fürs erste kann man von Gott als dem allerhöchst liebevollsten Vater doch sicher nichts anderes als nur das allerhöchst Beste erwarten. Wie sollte man da wohl denken können, Gott, als der allerbeste Vater der Menschen, habe ihnen da eine Verfassung geben wollen, welche sie offenbar unglücklich machen muss, und zwar zeitlich und ewig?

11. Wenn man aber Gott die allerhöchste Güte, die allerhöchste Weisheit und somit die Allwissenheit notwendig zuschreiben muss, derzufolge Er doch wissen musste, welche Früchte ein solches Gebot unfehlbar tragen wird, da kann man doch nicht umhin zu fragen: Herr! warum hast Du uns ein solches Gebot gegeben, warum uns durch dasselbe nicht selten namenlos unglücklich gemacht? War es im Ernste also Dein Wille, oder hast Du dieses Gebot nicht gegeben, sondern die Menschen haben es erst nachträglich eingeschoben ihres Eigennutzes wegen, indem sie sich etwa vorgenommen haben, sich von der allgemeinen Zahl ihrer Brüder abzusondern und sich in solchem Zustande dann berechtigtermassen eigentümliche Schätze zu sammeln, um durch ihre Hilfe sich desto leichter als Herrscher über ihre gesamten armen Brüder zu erheben? Sehet, das alles lässt sich hören, und niemand kann solches in Abrede stellen. Man muss noch obendrauf einem menschlichen Verstande einige Körner echten Weihrauchs streuen, so er es in dieser Zeit wenigstens der Mühe wert gefunden hat, die Gesetze Mosis auf diese Weise kritisch zu beleuchten. Aber wer hat bei dieser Kritik etwas gewonnen? Die Menschen nicht und der Herr sicher auch nicht, denn es spricht sich in dieser Kritik die göttliche Liebe und Weisheit offenbar nicht aus.

12. Wie aber soll denn dieses Gesetz genommen und betrachtet werden, damit es als vollkommen geheiligt vor Gott und allen Menschen erscheint, dass es die höchste göttliche Liebe und Weisheit ausspreche und in sich die weiseste Fürsorge des Herrn zum zeitlichen und ewigen Glückseligkeitsgewinne trage? Also, wie es bis jetzt erklärt ward, besonders in der gegenwärtigen Zeit, hat es freilich nur Unheil verbreiten müssen. Daher wollen wir nach der Erbarmung des Herrn die wahre Bedeutung dieses Gebotes enthüllen, auf dass die Menschen darin fürder ihr Heil, aber nicht ihr Unheil finden sollen. Um aber das zu bewerkstelligen, werden wir vorerst betrachten, was unter dem Stehlen verstanden werden muss. –

Kapitel 83 – Was heisst „Stehlen“?

1. Dass anfänglich unter dem Begriffe „Stehlen“ unmöglich die eigenmächtige Wegnahme der materiellen Güter eines andern verstanden werden konnte, erhellt klar daraus, dass besonders zur Zeit der Gesetzgebung niemand aus dem israelitischen Volke ein Eigentum besass. Selbst als das Volk ins Gelobte Land gezogen war, war seine staatliche Verfassung so bestellt, dass niemand in diesem Lande ein vollrechtliches Eigentum besitzen konnte. Sondern es war dabei soviel als möglich auf eine Gütergemeinschaft abgesehen, und ein jeder dürftige Israelit, wenn er im übrigen in der göttlichen Ordnung lebte, musste allenthalben die gastfreundlichste Aufnahme und Unterkunft finden.

2. Wäre aber in diesem Gebote unter dem Stehlen die willkürliche und eigenmächtige Wegnahme des Gutes eines andern verstanden worden, so fiele, wie es im Verlaufe dieser Darstellung hinreichend klar gezeigt wurde, unfehlbar der Tadel auf den Gesetzgeber, indem Er dadurch gewisserart stillschweigend dem Erwerbe, der Industrie und somit auch dem Wucher das Wort gesprochen hätte. Denn das muss doch jedem Menschen auf den ersten Blick in die Augen fallen, so er nur eines etwas helleren Denkens fähig ist, dass das Eigentumsrecht dann als vollkommen sanktioniert und bestätigt eingeführt ist, sobald man ein Gesetz gibt, durch welches das Eigentum eines jeden als vollkommen gesichert erscheinen muss.

3. Wie könnte man aber auf der andern Seite ein solches Gesetz von jenem Gesetzgeber erwarten, der mit Seinem eigenen Munde zu Seinen Schülern gesprochen hat: „Sorget euch nicht, was ihr essen und trinken werdet und womit euren Leib bekleiden, denn das alles ist Sache der Heiden. Suchet vor allem das Reich Gottes; alles andere wird euch schon von selbst hinzufallen.“

4. Weiter spricht derselbe Gesetzgeber: „Die Vögel haben ihre Nester und die Füchse ihre Löcher, aber des Menschen Sohn hat nicht einen Stein, den Er unter sein Haupt lege!“ Andererseits wieder sehen wir Seine Schüler sogar an einem Sabbate Ähren raufen, also offenbar stehlen. Als sich aber die Eigentümer des Ackers darüber beschwerten, saget: wer bekam da von dem grossen Gesetzgeber den Verweis und eine recht empfindliche Zurechtweisung? Ihr brauchet nur im Buche nachzusehen und es wird euch alles klar sein.

5. Weiter sehen wir denselben Gesetzgeber einmal in der Lage, einen Mautzins entrichten zu müssen. Hat Er in Seine eigene Tasche gegriffen? O nein, sondern Er wusste, dass im nahen See ein Fisch einen verlornen Stater verschluckt hatte. Der Petrus musste hingehen, dem durch die Kraft des Herrn gehaltenen Fische die Münze aus dem Rachen nehmen und mit derselben den Mautzins bezahlen.

6. Ich frage aber: Hat nach euren Eigentumsrechten der Finder auf ein auf was immer für eine Weise gefundenes Gut das verfügbare Eigentumsrecht? Musste der grosse Gesetzgeber nicht wissen – oder wollte Er es nicht wissen –, dass Er von diesem im Fische gefundenen Gute nur auf ein Dritteil das verfügbare Eigentumsrecht hatte, und zwar erst nach vorausgegangener öffentlicher oder amtlicher Bekanntgebung seines Fundes? Er hat solches nicht getan. Sonach hat Er offenbar einen zweidritteiligen Diebstahl oder, was ebensoviel ist, eine Veruntreuung begangen.

7. Ferner liesse sich nach den Rechtsprinzipien fragen – wenn man voraussetzt, dass nur wenige Juden es in der Fülle wussten, wer eigentlich Christus war –, wer Ihm das Recht eingeräumt hat, die bewusste Eselin ihrem Eigentümer abnehmen zu lassen und sie dann Selbst nach Seinem Gutdünken zu gebrauchen.

8. Man wird hier sagen: Er war ja der Herr der ganzen Natur und Ihm gehörte ja ohnehin alles. Das ist richtig, aber wie spricht Er denn in weltlicher Hinsicht, dass des Menschen Sohn keinen Stein habe, und auf der andern Seite spricht Er, dass Er nicht gekommen ist, das Gesetz aufzuheben, sondern es zu erfüllen bis auf ein Häkchen.

9. Wenn wir Seine Geschichte verfolgen wollten, so würden wir noch manches finden, wo der grosse Gesetzgeber nach den gegenwärtigen Eigentumsrechtsprinzipien und nach der umfassenden juridischen Erklärung des siebenten Gebotes gegen eben diese Rechtsprinzipien sich offenbar vergriffen hat. Was würde hier dem geschehen, der einem Eigentümer einen Baum zerstörte oder der eine grosse Herde von Schweinen vernichtete und dem mehr? Ich meine, wir haben der Beispiele genug, aus denen sich mehr als klar ersehen lässt, dass der grosse Gesetzgeber mit diesem siebenten Gebote einen ganz anderen Sinn verbunden hat, als er nach der Zeit von der habsüchtigen und eigennützigen Menschheit ausgeheckt worden ist.

10. Man wird sagen: Das ist nun ganz klar und ersichtlich; aber welchen Sinn Er damit verbunden hat, das liegt noch hinter einem dichten Schleier! Ich aber sage: Nur Geduld! Haben wir bis jetzt die falsche Auffassung dieses Gebotes gehörig beleuchtet, so wird die rechte Bedeutung dieses Gebotes sich sicher auch leicht finden lassen; denn jemand, der die Nacht zu durchblicken vermag, dem darf es doch wohl nicht bange sein, dass er am Tage zu wenig Licht haben wird.

11. Was heisst denn hernach im eigentlichen wahren Sinne: „Du sollst nicht stehlen?“ – Im eigentlichen Sinne heisst das so viel:

12. Du sollst nimmer die göttliche Ordnung verlassen, dich nicht ausser dieselbe stellen und der Rechte Gottes dich bemächtigen wollen. –

13. Was aber sind diese Rechte und worin bestehen sie? Gott allein ist heilig und Ihm allein kommt alle Macht zu! Wen Gott selbst heiliget und ihm die Macht erteilt, der besitzt sie rechtmässig; wer sich aber selbst heiligt und die göttliche Macht an sich reisst, um im Glanze derselben eigennützig und habsüchtig zu herrschen, der ist im wahrhaftigen Sinne ein Dieb, ein Räuber und ein Mörder!

14. Wer also eigenmächtig und selbstliebig durch was immer für äussere Schein- und Trugmittel, seien sie irdischer oder geistiger Art, sich über seine Brüder erhebt, der ist’s, der dieses Gebot übertritt. In diesem Sinne wird es auch diese Kinder hier gelehrt, und ihnen auf praktischem Wege gezeigt, dass da kein Geist je die ihm innewohnende Kraft und Macht eigenmächtig gebrauchen soll, sondern allzeit nur in der göttlichen Ordnung.

15. Man wird aber jetzt sagen: Wenn dem so ist, da ist das bekannte Stehlen und Rauben ja erlaubt. Ich aber sage: Nur Geduld, die nächste Folge soll alles ins klare Licht bringen. – Für jetzt aber wollen wir uns mit dem zufriedenstellen, indem wir einmal wissen, was unter dem Stehlen zu verstehen ist, und dass der Herr durch dieses Gebot nie ein Eigentumsrecht eingeführt hat. –

Kapitel 84 – Winke über die soziale Frage

1. Es lässt sich nun fragen, da der Herr nie ein Eigentumsrecht eingeführt und daher auch unmöglich je ein Gebot gegeben hat, durch welches man besonders ein erwuchertes Vermögen so vieler geiziger Wucherer respektieren soll, und das gegenüber einer Unzahl der allerärmsten Menschen, – ob man dann wohl stehlen dürfte, das nämlich, was sich solche „Wucherer“, dem göttlichen Gesetze zuwider, zusammengescharrt haben? Denn man nimmt doch einem Diebe nach den irdischen Gesetzen, sobald man ihn ertappt, seine gestohlenen Sachen weg. Sollte man denn nicht umso mehr das Recht haben, den allerbarsten Dieben und Räubern gegenüber dem göttlichen Gesetze ihre zusammengeraubten Reichtümer wegzunehmen und sie unter die Bedürftigen zu verteilen?

2. Nach dem Verstandesschlusse könnte man gegen diese Forderung gerade nichts einwenden; aber der rechte Mensch hat noch höhere Kräfte in sich als seinen Verstand. Was werden aber diese zu dieser Verstandesbilligung sagen?

3. Fragen wir unsere Nächstenliebe und unsere Gottesliebe. Was spricht sie in ihrem inwendigsten, ewig lebendigen Geiste aus Gott? Sie spricht nichts anderes, als was der Herr Selbst gesprochen hat, nämlich: „Mein Reich ist nicht von dieser Welt!“ – Und wer sein äusseres Leben liebt, der wird das innere verlieren; wer aber sein äusseres Leben flieht und gering achtet, der wird das innere behalten. Das spricht alsdann der innere Geist.

4. Wir sehen nirgends eine Aufforderung, dass wir uns über die Güter der Reichen hermachen sollen. Der Herr Selbst spricht: „Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist.“ So befiehlt Er auch nicht dem reichen Jünglinge, seine Güter zu verkaufen, sondern erteilt ihm nur den freundschaftlichen Rat nebst der Verheissung des ewigen Lebens.

5. Da wir sonach nirgends auf ein Gebot vom Herrn stossen, durch welches Er ausdrücklich befohlen hätte, sich irgendwie des Reichtums der Wucherer zu bemächtigen, so liegt es auch sicher klar am Tage, dass ein wahrhaftiger Christenmensch nicht das Recht hat, sich über die Güter der Reichen herzumachen. – Selbst derjenige, der in der grössten Not ist, hat vom Herrn aus kein irgend nachzuweisendes Recht, sich der Güter selbst eines barsten Diebes zu bemächtigen; wohl aber hat bei einem grossen Notzustande ein ganzes Volk das Recht dazu.

6. Warum denn? Weil dann der Herr Selbst im Volke waltend auftritt und bewirkt dadurch für die nimmersatten Wucherer ein gerechtes Gericht. – Nur sollte sich da niemand, ausser im höchsten Notfalle, erlauben, die Wucherer und die reichen Hartherzigen zu ermorden, sondern ihnen nur so viel von ihren höchst überflüssigen Schätzen wegzunehmen, als das Volk zu seiner Unterstützung nötigst bedarf, um sich wieder auf die Füsse des friedlichen Erwerbes stellen zu können.

7. Dem reichen Wucherer aber solle noch immer so viel gelassen werden, dass er auf der Welt keine Not leide; denn das ist ja sein einziger Lohn für seine Arbeit. Der Herr aber will niemanden strafen, sondern jedermann nur belohnen nach der Art seiner Tätigkeit.

8. Da der Reiche und Wucherer aber nach diesem Erdenleben nichts mehr zu erwarten hat, da ist es ja recht und billig, dass er für sein Talent dort seinen Lohn findet, wo er gearbeitet hat.

9. Zudem will der Herr auch keinen Menschen auf dieser Welt völlig richten, damit da für einen jeden die Möglichkeit noch vorhanden bleibe, sich freiwillig von der Welt abzuwenden und zum Herrn zurückzukehren. Würde nun solch einem reichen Wucherer alles weggenommen werden, so erscheint er schon als völlig gerichtet; denn Verzweiflung wird sich seiner bemächtigen und eine endlose Zornwut, in der er unmöglich je den Weg des Heils betreten kann. Ist ihm aber noch ein genügendes Vermögen gelassen worden, so ist er fürs erste keiner irdischen Not ausgesetzt und erscheint auch nicht als völlig unbelohnt für sein Spartalent; fürs zweite aber kann er in diesem Zustande als nicht völlig gerichtet ja auch noch den Rat befolgen, den der Herr dem reichen Jünglinge gegeben hat, und kann dadurch zum ewigen Leben gelangen.

10. Am wenigsten aber sollen bei solchen äussersten Unternehmungen von seiten eines tiefverarmten Volkes blutige Grausamkeiten ausgeübt werden; denn sobald solches geschieht, da wirkt nicht mehr der Herr mit dem Volke und das Volk wird seine Tat nicht gesegnet sehen! Denn wenn es heute siegen wird, so wird es morgen wieder geschlagen, und da wird ein Blut wider das andere fliessen! Nie soll der Mensch vergessen, dass alle Menschen seine Brüder sind. Was er unternimmt, das soll er stets mit einem liebeerfüllten Herzen unternehmen; niemandem soll er je etwas Böses tun wollen, sondern allezeit nur etwas Gutes, besonders im geistigen Teile zum ewigen Leben Wirkendes.

11. Ist so sein Sinn beschaffen, dann wird der Herr seine Handlung segnen, im Gegenteile aber verfluchen! Denn so der Herr Selbst niemandem ein ewig tödlicher Richter sein will, dem doch alle Gewalt im Himmel und auf Erden eigen ist, und Er niemanden zu fragen hat, was Er tun oder nicht tun soll, um so weniger soll ein Mensch auf der Erde etwas nach seinem argen Willen tun.

12. Wehe aber dem Volke, welches ohne die äusserste Notwendigkeit sich gegen die Reichen und Mächtigen erhebt! Das wird für seine Tat bitterst gezüchtigt werden; denn die Armut ist des Herrn. Wer den Herrn liebt, der liebt auch die Armut; der Reichtum und das Wohlleben aber ist der Welt und des Satans! Wer nach diesem trachtet, was der Welt ist, und es liebt, der hat sich vom Scheitel bis zur Zehe dem Satan einverleibt!

13. Solange also irgendein Volk sich des Tages nur einmal halbwegs sättigen und noch das Leben erhalten kann, so lange auch soll es sich nicht erheben. Wenn aber die Reichen und Wucherer beinahe alles an sich gerissen haben, so dass Tausenden von armen Menschen augenscheinlichst der Hungertod droht, dann ist es Zeit, sich zu erheben und die überflüssigen Güter der Reichen untereinander zu teilen; denn dann will es der Herr, dass die Reichen bis zu einem grossen Teile für ihre schändliche Eigenliebe und Habsucht gezüchtigt werden sollen.

14. Zum Schlusse der Abhandlung über dieses Gebot dürfte vielleicht noch jemand fragen, ob die Zinsnahme für geliehene Kapitalien nicht gewisserart auch wider das siebente Gebot ist? Da sage ich: Wenn in einem Staate der Zinsfuss gesetzlich bestimmt ist, so ist es auch erlaubt, nach diesem Zinsfusse von den Reichen die Interessen zu nehmen; hat aber jemand einem Bedürftigen ein erforderliches Kapital geliehen, so soll er dafür keine Zinsen verlangen.

15. Hat sich dieser Notdürftige mit diesem Kapital insoweit geholfen, dass er sich nun in seiner Gewerbshantierung bürgerlich wohl befindet, so soll er darauf bedacht sein, das geliehene Kapital seinem Freunde wieder zurückzuerstatten. Will er aus Dankbarkeit die gesetzlichen Zinsen zahlen, so soll sie der Ausleiher nicht annehmen, wohl aber den Rückzahler erinnern, solche an seine ärmeren Brüder zu verabfolgen nach seiner Kraft.

16. Ganz Armen aber soll niemand ein Kapital leihen, sondern was einer ihnen gibt, das soll er ihnen ganz geben. Das ist in dieser Hinsicht der Wille des Herrn. Wer ihn befolgt, der wird des Herrn Liebe haben.

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