Bundesverfassungsgericht - 25.07.2012 Entscheidung zum neuen Wahlrecht

1 year ago
6

Bundesverfassungsgericht erteilt dem Neuen Wahlrecht klare Absage.

"Trotz einer großzügig bemessenen, dreijährigen Frist für den Wahlgesetzgeber, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, ist das Ergebnis - das ist übereinstimmende Auffassung im Senat - ernüchternd", sagte Verfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle nun. "Angesichts der Vorgeschichte des neuen Wahlrechts sieht der Senat keine Möglichkeit, den verfassungswidrigen Zustand erneut für eine Übergangszeit zu akzeptieren."
===
Bleibt zu hoffen, daß nun eine Lösung anders als beim hingeschluderten Gesetz des letzten Jahres erarbeitet wird. Diesmal nicht in Hinterzimmern, sondern sachgerecht, unter Einbeziehung von Experten, möglichst gemeinsam und transparent.

Zu einer möglichen Zwischenlösung für die Bundestagswahl 2013 weist die durch Peifer et. al. vorgeschlagene Direktmandatsorientierte Proporzanpassung . Der darin vorgeschlagene Aufschlagsfaktor von 10% kann als Kompromiss zwischen Aufblähen des Bundestages und der Möglichkeit eines „Steinbrucheffekts“ auch kleiner gewählt werden.

Für die Zeit nach 2013 ist aber ein Verfahren ohne Überhang- und Ausgleichsmandate wünschenswert. Die Zeiten mit nur zwei dominierenden Parteien, in denen sich das „bewährte Wahlsystem“ bewähren konnte sind inzwischen vergangen. Es wäre gut, wenn sich eine Kommission einmal grundsätzlich mit dem Thema Wahlrecht auseinandersetzen würde.

Quelle/Text-Video: https://www.wahlrecht.de/news/2012/2012113001.html
cc: https://opus.bibliothek.uni-augsburg.de/opus4/frontdoor/index/index/docId/1597

Loading comments...