BPK e.V. legt Berufung gegen Urteil des Landgerichts Berlin ein, Warweg Zutritt zu BPKs zu gewähren

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BPK e.V. legt Berufung gegen Urteil des Landgerichts Berlin ein, NachDenkSeiten-Redakteur Florian Warweg Zutritt zu Regierungspressekonferenzen zu gewähren | Redaktion | NachDenkSeiten-Podcast | 31.08.2023

Den NachDenkSeiten ging am 31. August ein Schreiben des Kammergerichts Berlin (entspricht dem Oberlandesgericht in anderen Bundesländern) zu, in welchem uns mitgeteilt wurde, dass der private Verein „Bundespressekonferenz e.V., vertreten durch d. Vorstand“ Berufung eingelegt hat gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin, welches Ende Juli die BPK e.V. dazu verurteilt hatte, „den Kläger (NDS-Redakteur Florian Warweg) zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren“. Das Berliner Landgericht verwies in der Urteilsbegründung insbesondere auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes sowie darauf, „dass der Beklagte vorliegend an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist“. Damit sich unsere Leser ein umfassendes Bild machen können, veröffentlichen wir den 13 Seiten umfassenden Urteilsspruch im vollumfänglichen Wortlaut. Von Redaktion.
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Artikel zum Nachlesen: https://www.nachdenkseiten.de/?p=103134
Artikel veröffentlicht am: 31. August 2023 um 12:53
Autor: Redaktion
Sprecher: Tom Wellbrock
Titelbild: Screenshot des Urteils

Umfangreiche Quellenangaben/Links finden Sie im Schrift-Beitrag:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=103134

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