Maskenpflicht, Abstandsgebot, Schnelltestpflicht: Prozess gegen Weimarer Familienrichter

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Am Donnerstag, 15. Juni, gegen 9 Uhr begann am Erfurter Landgericht die Verhandlung gegen den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar (60). Vor insgesamt rund 30 Zuhörern und Pressevertretern verlas zunächst die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift. Ihre Hauptvorwürfe darin sind eine Rechtsbeugung, die sie im Beschluss Dettmars zur Aufhebung der Corona-Maßnahmen an zwei Weimarer Schulen im April 2021 sah.

Dettmar begründete dies, nachdem er drei umfassende Gutachten eingeholt hatte, mit einer in seinen Augen vorhandenen Kindeswohlgefährdung.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätte Dettmar hingegen allein aus persönlichen „sachfremden“ Motiven mit Gutachten eine „unanfechtbare Entscheidung“ herbeigeführt, so der Vorwurf. Um das Wohl der Kinder soll es ihm dabei nicht gegangen sein, warf man dem dreifachen Vater vor.

Laut Oberstaatsanwalt Hannes Grünseisen, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt, soll sich Dettmar „schwerwiegend und in elementarer Weise von Recht und Gesetz entfernt haben“.

„Wir gehen davon aus, dass sich der Angeklagte der Rechtsbeugung hinreichend verdächtig gemacht hat“, so Grünseisen gegenüber Epoch Times.

Der Beschluss Dettmars im April 2021 sah vor, dass die Maskenpflicht, das Abstandsgebot, die Schnelltestpflicht und der Online-Unterricht an der Pestalozzi-Grundschule und an der Pestalozzi-Regelschule in Weimar aufgehoben werden müssen.

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