​ der extreme veganer wird gefragt: "Bist du geimpft?" / Tierversuche / Selbstbestimmung

1 year ago
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Der extreme veganer wird gefragt: Bist du geimpft? / Tierversuche / Selbstbestimmung / #tierschutz #vegan #shorts /
Quelle: @derextremeveganer
Vom Querdenker zum Veganer!?
https://www.youtube.com/watch?v=asP2CA6GQXE&t=18s
https://www.instagram.com/derextremeveganer/
https://www.tiktok.com/@derextremeveganer?lang=de-DE

Meine Arbeit besteht darin Videos von anderen Menschen hier hoch zu laden, ich helfe nur mit zu verbreiten.
Der Austausch, die Beschreibungen und die Promo auf allen sozialen Medien nimmt viel Zeit in Anspruch.
Manchmal schneide ich auch die Videos oder füge welche zusammen.
Monetarisierung funktioniert hier nicht.

Kanal auf Odysee
https://odysee.com/$/invite/@WalkingCrow:c

Rumble:
https://rumble.com/account/content?type=all

Es besteht die Möglichkeit mich ab hier zu unterstützen, würde mir sehr helfen.
https://www.subscribestar.com/walkingcrow
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Oder einfach per Mail anschreiben und anfragen
walkingcrow@web.de

Zum Reisen:
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Über den Link:
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E-Mail: walkingcrow@web.de

Ich berufe mich auf Artikel 5 des Grundgesetzes und auf §51 des Urheberrechtsgesetzes (Zitatrecht). Quellen sind angegeben.

dem Grundrecht der Kunstfreiheit, in Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz (GG) geregelt,
dem Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit Art. 5 Abs. 1 GG und
dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG

Rechtlich versteht man unter Satire, Darstellungen in Form von Karikaturen und Äußerungen, welche bewusst mit den Stilmitteln der Übertreibung, Verfremdung und Übersteigerung erfolgen, um Kritik zu üben.

Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

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