„Autopsie-Verbot“ des RKI

1 year ago
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Prof. Klaus Püschel mag ja in mancher Hinsicht ein „umstrittener“ Gerichtsmediziner sein, aber es ist ihm zu Gute halten, dass er sich über das absurde „Autopsie-Verbot“ des RKI https://wissenschaftstehtauf.ch/RKI_Covid-19_Verstorbene_Umgang.pdf hinweggesetzt hat.

Dank ihm wurde früh bekannt, dass viele Covid-19 Patienten an Lungenembolien verstorben sind und es konnte eine sinnvolle Prophylaxe betrieben werden.

Zitat Wikipedia:
Arbeitsgruppen um Klaus Püschel und Stefan Kluge gelang durch Sektionen der Nachweis multipler Venenthrombosen und tödlicher Lungenembolien bei verstorbenen COVID-19-Patienten.[32] Daraus ergab sich, dass nicht die virenbedingte Pneumonie und die dadurch bedingte Störung des Gasaustauschs, sondern das Herzversagen aufgrund der weitgehenden Verlegung der Lungenstrombahn durch Lungenembolien für einen großen Teil der Todesfälle verantwortlich ist. Das Corona-Virus soll eine Aktivierung des Gerinnungssystems in Blutgefäßen mit der Anheftung an das Endothel in vielen Organen bewirken. Als kritische Ergänzung im Therapieansatz sei daher eine abgestimmte, möglicherweise auch höher dosierte Thromboseprophylaxe mit niedermolekularem Heparin sinnvoll.[33] (Wikipedia)

https://www.welt.de/regionales/hamburg/article207848211/Studie-Corona-Patienten-sterben-ueberraschend-oft-an-Embolien.html

https://www.facebook.com/peter.spanowski/posts/pfbid02qjuEorEJE3j3ANxp36CboQnYcZFdRfnc1r9QXJhijfXcTChdWxLXnVBQVeiUfcQ5l

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