Messer-Killer Ibrahim A.: Wer hat Mitschuld am Blutbad im Regionalzug? | Kommentar von Claus Strunz

1 year ago
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Wieder hat sich ein Gutachter geirrt. Und wieder sind deshalb zwei Menschen tot und viele verletzt.

Ibrahim A., der Messer-Mörder aus dem Regio-Zug, sei weder für sich noch für andere eine Gefahr, testierte ein Psychiater erst vor Kurzem. Sechs Tage nach seiner Haftentlassung, die auch aufgrund des Gutachtens erfolgte, metzelte der Mann seine Opfer nieder.
Die Vorstellung, dass der Falsch-Gutachter unbehelligt bleibt und womöglich gerade das nächste falsche Gutachten über einen Straftäter verfasst, während die Angehörigen der Toten am Grab um ihre Liebsten weinen, ist schmerzhaft und verstörend. Hier bedarf es eines Umdenkens.
Gerichtsgutachter sollten genau wie Privatgutachter für ihre Fehler haften – mitsamt des Rechts auf Schadenersatz. Wenn dieser anders als bei Autos oder Bauwerken nicht in Geld beziffert werden kann, könnte er auf andere Art und Weise geleistet werden: Psychiater oder Psychologen, die sich geirrt haben, müssten die Pflicht haben, mit den Angehörigen der Opfer in den Dialog zu gehen, sich zu erklären, auch um Verzeihung zu bitten. Nicht Auge um Auge, aber Auge IN Auge.

Kritiker werden jetzt sagen: Eine solche verpflichtende Regelung könnte den Inhalt von Gutachten beeinflussen. Das kann sein. Und es wäre gut so. Denn das nennt man Verantwortung. Und gerecht wäre es auch.

Inhalt
0:00 Intro
2:21 Wer trägt für die Tat eine Mitverantwortung?
5:56 Warum war der Täter überhaupt noch in Deutschland?
10:24 Gerichte verließen sich auf Gutachter – auch in diesem Fall
14:34 Wie müssen wir den Opfern helfen?

#brokstedt #IbrahimA #messerangriff

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