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Das Obergericht Aargau sagt: Ich bin schuldig
Ja ich gebe es ja zu, ich bin so etwas von schuldig.
Doch was habe ich eigentlich getan?
Leider hat das Obergericht auf diese belanglose Frage keine Antwort.
Die Geschichte wird immer besser.
Als Bezirksrichter von Unterkulm verurteilt mich Adrian Brunner, eine Zahlung zu leisten von über 100’000 Fr.
Er verurteilt mich zu etwas, wofür ich gar nicht Angeklagt war.
Sein zukünftiger Nachfolger am Bezirksgericht in Unterkulm gewinnt diesen Prozess.
Meine Anwältin Dr. Heidi Etter sagt mir, dass das Urteil so etwas von klar sei, und unmöglich weitergezogen werden kann.
Im zweiten Teil der Forderung wehre ich mich mit einem neuen Anwalt und wurde freigesprochen.
Jetzt bin ich in der gleichen Sache schuldig und nichtschuldig.
Tolles Gefühl kann ich da nur sagen.
Da laut Gerichtsurteil ein Revisions-Prozess nicht dazu da ist, die fehlerhafte Arbeit eines Anwaltes zu korrigieren, war eine Revision des ersten Urteiles nicht möglich.
Geld zahlen geht, zurückbekommen nicht. Unrechtmässige Bereicherung von der Justiz unterstützt.
Toll in so einem Rechtsstaat zu leben!
Doch es kommt noch dicker.
Das Bezirksgericht in Muri, muss jetzt abklären, ob und wie Frau Dr. Heidi Etter gearbeitet hat.
Warum hat sie nicht gemerkt, dass ich zu etwas anderem Verurteilt wurde, für das ich gar nicht angeklagt war?
Wie hat die Urteilsbesprechung stattgefunden und warum wurde nicht ans Obergericht weitergezogen.
Das Bezirksgericht in Muri kam nach langen Verhandlungen und erneuten Zeugenbefragungen zum Schluss, dass Frau Dr. Heidi Etter Ihre Arbeit nicht richtig gemacht hat.
Ich meine, es ist schon eine beschämende Leistung, wenn man nicht einmal eine Besprechungsnotiz vorweisen kann, wie man zu einer solch kreativen Empfehlung gekommen ist.
Wenn Sie jetzt auch finden, dass ein Jurist nicht nur befähigt ist, grosse Rechnungen zu schreiben, sondern auch seine geleistete Arbeit, wie jeder andere Selbständige zu dokumentieren, dann liegen Sie völlig falsch.
Denn das Obergericht unter Leitung von Adrian Brunner (Hersteller des fehlerhaften Urteils, damals am Bezirksgericht in Unterkulm) kehrte das Urteil vom Bezirksgericht Muri um.
Die Begründung können Sie im Video erfahren.
Weitere Infos zu diesem Kanal:
https://kmu-klopfen.ch/
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