Statement zur Covid-Kinder-"Impfung" von Anwältin Dr. Röhrig (Deutsches & Europ. Arzneimittelrecht)

2 years ago
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Covid-19-Injektionen für Kinder sind aus arzneimittelrechtlicher Sicht unverantwortlich

Aus arzneimittel- und medizinrechtlicher Sicht lässt die EU-Kommission Arzneimittel zur Injektion bei Babys ab 6 Monaten und Kindern zu, bei denen
1. es sich zur besseren Akzeptanz der Injektionen durch die Menschen um als „Impfstoffe“ deklarierte genbasierte Injektionen handelt, von denen die Hersteller selbst – außerhalb der Zulassungsunterlagen – einräumen, dass es sich um neuartige Gentherapeutika handelt;
2. aufgrund der Deklaration als „Impfstoff“ wesentliche Sicherheitsprüfungen nicht durchgeführt wurden, wie u.a. die Prüfungen auf
◦ Genotoxizität, mit denen geprüft wird, ob die Injektionen Änderungen im genetischen Material von Zellen auslösen,
◦ Karzinogenität, mit denen die potentielle Krebs auslösende Wirkung geprüft wird,
◦ Sicherheitspharmakologie, bei der untersucht wird, welchen Einfluss ein Wirkstoff auf wichtige Vitalparameter hat.
3. aufgrund der Unterdrückung therapeutischer Behandlungsalternativen (z.B. Ivermectin, Vitamin D, Hydroxychloroquin) und unter Ausnutzung der Sondervorschriften für bedingte Zulassungen auf den Nachweis wesentlicher Qualitätsparameter und insgesamt auf die Durchführung eines ordnungsgemäßen klinischen Programms verzichtet, sowie
4. den Zulassungsinhabern erlaubt wurde, unter Verstoß gegen die Grundsätze der Guten Klinischen Praxis die Kontrollgruppen der klinischen Studien aufzulösen, indem sie den Placeboteilnehmern das Verum verabreichten. Dies hat zur Folge, dass selbst der CHMP in seinem Beurteilungsbericht zur Umwandlung in eine reguläre Zulassung darauf hinweist, dass mangels Placebogruppe „die weitere Nachverfolgung keine weiteren Informationen mehr über das Sicherheits- und Wirksamkeitsprofil von Comirnaty zeigen wird“. Wegen dieser hätten die bedingten Zulassungen nach Art. 20a der Verordnung Nr. 726/2004 widerrufen werden müssen. Stattdessen werden sie als Argument für die Umwandlung in reguläre Zulassungen genutzt. Ein Skandal!!
Bei der von BioNTech / Pfizer eingereichten klinischen Studie mit Babys und Kleinkindern wurden lediglich die Daten von 1/3 der Studienteilnehmer ausgewertet und die Nachbeobachtungszeit betrug lediglich 1,3 (6 bis 23 Monate) bzw. 1,4 Monate (2 – 4 Jahre)!

Auch in dieser Studie wird die Placebogruppe spätestens 6 Monate nach der letzten Dosis aufgelöst durch die Verabreichung des Verums and die Teilnehmer der Kontrollgruppe.

Es wird systematisch die Gewinnung von Daten zur Langzeitsicherheit verhindert!

Zum vollständigen Artikel siehe MWGFD-Webseite:

https://www.mwgfd.org/2022/11/statement-zur-covid-kinder-impfung-von-rechtsanwaeltin-dr-roehrig/

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