Österreich: JETZT VOLKSBEGEHREN "KEINE IMPFPFLICHT" UNTERSCHREIBEN! 20. Juni bis 27. Juni

2 years ago
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ÖSTERREICH:
VOLKSBEGEHEN "KEINE IMPFPFLICHT"
20. bis 27. Juni 2022
Volksbegehren können unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder online via oesterreich.gv.at (Handy-Signatur oder Bürgerkarte erforderlich) unterschrieben werden.

Online:
https://eid.oesterreich.gv.at/authHandler/public/secure/auth/start?token=ZXlKaGJHY2lPaUprYVhJaUxDSmxibU1pT2lKQk1USTRSME5OSW4wLi5FUjhvUmM2NjlaLW1vbzBNLjZQckxYOVV5bUExWFVleVh2Y2lvOGpsck9VeXBUODJ5eEh6d1owQVNVTFBlZ3huZFBSanVUT2I1VGs0cTNGdlluOTFWWGxoUS1ncWxwOUpCVWp2dlplQXBJY0NRMVdtRDd3NVlwVF9SdVVkVHZfbFQuaUhQa2RsLXlVRFVBQXdIMjdhU2VKQQ%3D%3D

https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/KEINE_IMPFPFLICHT/start.aspx

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

"Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Wahlfreiheit der medizinischen Behandlung. Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge ein Gesetz beschließen, durch das es verboten wird, Menschen in Österreich einer generellen Impfpflicht zu unterwerfen und/ oder Menschen aufgrund ihres Impfstatus in der Öffentlichkeit, in der Arbeitswelt und/oder im Privatbereich zu diskriminieren. Diskriminierungen aufgrund des Impfstatus sollen in diesem Gesetz unter Strafe gestellt werden.“

Begründung des Einleitungsantrages des Volksbegehrens „KEINE IMPFPFLICHT”

Laut Art 3 der Charter der Grundrechte der europäischen Union hat jedermann das Recht nicht zwangsweise einer medizinischen Behandlung unterzogen zu werden. Der Eingriff in dieses Grundrecht ist nur
dann zulässig, wenn es sonst keine andere Möglichkeit zum Schutz der Gesundheit der Gesamtbevölkerung und zur Aufrechterhaltung des ordre public gibt.

In der aktuellen epidemiologischen Lage soll eine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 eingeführt werden und hat die Regierung bereits eine Gesetzesvorlage präsentiert, die eine Impfpflicht der Gesamtbevölkerung
ab 14 Jahren vorsieht. Es handelt sich hierbei um einen ungerechtfertigten Eingriff in die Grund- und
Freiheitsrechte der einzelnen Bürger und Bewohner der Republik.

Auch wenn derzeit die medizinische Infrastruktur durch die fehlgeleitete Politik der Regierung stark belastet ist, bedeutet es nicht, dass die Zwangsimpfung jedes Einzelnen gegen SARS-CoV-2 das einzige zweckmäßige Mittel zur Eindämmung der Pandemie darstellt.

Insbesondere auf Basis der aktuellen Daten über die aktuellen Virusvarianten, kann abgeleitet werden, dass diese die Wirksamkeit der aktuell zur Verfügung stehenden Impfstoffe herabsetzen oder gar aussetzen. Deshalb muss die Gesellschaft und die Politik auf sämtliche zur Verfügung stehenden alternativen Maßnahmen zurückgreifen.

Die Gesundheit der Bevölkerung wird in einer Pandemie entscheidend durch die Unterbrechung der Infektionskette geschützt. Und ist es daher wesentlicher festzustellen, ob man infektiös ist, weil die Impfung nicht zwingend vor Infektiosität schützt.

Die Impfung mag zum Selbstschutz wesentlich sein, rechtfertigt jedoch nicht, dass das Recht des Einzelnen auf Selbstbestimmung durch einen Impfzwang verletzt wird, weil nachweislich auch Geimpfte die Infektion weitergeben können.

Darüber hinaus kommt es nachweislich zu Todesfällen und Impfschäden in zeitlich engem Konnex zur Impfung und ist es aufgrund der fehlenden Langzeitstudien und praktischen Unmöglichkeit des Nachweises des Schadens aufgrund der Impfung unverhältnismäßig und fahrlässig eine Impflicht anzuordnen.

Aufgrund des individuellen Risikos und des individuellen Nutzen der Impfung für den Einzelnen, muss es eine individuelle Entscheidung jedes Einzelnen bleiben, ob man sich gegen SARS-CoV-2 impfen lässt.

Dieses Prinzip war bislang der Generalkonsens in Österreich und ist eben Ergebnis des oben zitierten Grundprinzips der Würde des Menschen. Aus diesem Grund fordern wir, dass der Gesetzgeber dafür sorgt, dass Impfungen generell nicht staatlich erzwungen werden dürfen.

In den letzten Monaten ist die politische Diskussion im Zusammenhang mit der Impfung eskaliert und wurde die Gesellschaft gespalten. Es ist notwendig wieder zu den Grundprinzipien einer liberalen, rechtstaatlichen Demokratie zurückzukehren. Der Gesetzgeber hat die Verpflichtung dafür zu sorgen, dass Diskriminierungen im Zusammenhang mit dem Impfstatus des Einzelnen sanktioniert werden. Dies soll nicht nur ein Verbot staatlicher Diskriminierung bedeuten, sondern sind (ähnlich den anderen Antidiskriminierungsnormen) Sanktionen gegen Diskriminierung in der Zivilgesellschaft zu verhängen.

Aus diesem Grund fordern wir die Diskriminierung aufgrund des Impfstatus unter Strafe zu stellen.

Bevollmächtigter:

Mag. Florian Höllwarth

0Punkt I 10.06.2022

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