„Ist es zulässig, dass die Aufarbeitung von Kriegsverbrechen als krimineller Akt bezeichnet wird?“

2 years ago
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Man muss sich das einmal vorstellen: Mitten in Europa — und nicht etwa in der Türkei oder in Weißrussland und auch in keinem der anderen Länder des ehemaligen Ostblocks, die in keinem sonderlich guten Ruf stehen, sondern mitten in einer unserer ältesten parlamentarischen Demokratien — sitzt ein Mann seit nunmehr drei Jahren im Gefängnis, ohne dass er irgendetwas verbrochen hat. Einfach nur deswegen, weil er etwas veröffentlicht hat, was den Mächtigen der Welt, konkret: den Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritannien, nicht in den Kram passt. Und nicht etwa nur in einem einfachen Gefängnis ist der Journalist Julian Assange inhaftiert, sondern in dem berüchtigten Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh, wie ein Terrorist oder ein supergefährlicher Mörder. 23 Stunden am Tag befindet er sich in vollkommener Isolation, was eine moderne Foltermethode darstellt.

Und die öffentliche Meinung in Europa — wo man sich sehr schnell darüber empört, wenn der russische Oppositionelle Alexander Nawalny verhaftet wird, wo man sich auch keineswegs ein Blatt vor den Mund nimmt, wenn von Weißrussland ein Flugzeug zur Landung gezwungen wird, in dem der Blogger Roman Protassevich sitzt — die übt sich dabei bloß in einer merkwürdigen Zurückhaltung, die nimmt diese Vorgangsweise weitgehend hin oder schweigt überhaupt dazu. Auch die hohe europäische Politik reagiert nicht, es gibt keine Forderungen nach Sanktionen, es gibt keine Warnungen und Drohungen, wie das mit ziemlicher Sicherheit der Fall wäre, wenn Assange nicht ein von den USA und Großbritannien, sondern von Russland inhaftierter Journalist wäre.

Anstatt ihm Asyl zu gewähren, hat nun die britische Regierung der Auslieferung von Julian Assange in die USA zugestimmt. Das ist keine gute Nachricht: Dem WikiLeaks-Gründer drohen dort 175 Jahre Gefängnis, schlimmstenfalls sogar die Todesstrafe.

Regierungspressekonferenz I 17.06.2022

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