Empfehlung: Grenzgänger Studios / Episode mit Kayvan Soufi-Siavash (KenFM) / Natur / Demut / Respekt
Empfehlung: Grenzgänger Studios / Episode mit Kayvan Soufi-Siavash (KenFM) / #Natur / Demut / Respekt / #Massentierhaltung / #Tiere / Schlachtfelder / Das Leben ist heilig / Ken Jebsen / #shorts / kurzer Ausschnitt / Schlachthöfe / Nachhaltigkeit / Nachhaltig / Verbauchstiere / Verbrauchsmenschen / Schafe
@Grenzgänger Studios
Video habe ich von Grenzgänger Studios:
https://www.instagram.com/tahir.nadim.chaudhry/
https://www.youtube.com/watch?v=BnTEQpyySew&t=48s
Kayvan Soufi-Siavash
apolut Podcast. (alle anzeigen). Hören, was wichtig ist. Standpunkte. Wurzeln eines Krieges | Von John Mearsheimer.
https://apolut.net
Mein Instagram:
https://www.instagram.com/walkingcrow1/
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Mein Twitter: https://twitter.com/WalkingCrow2
Das Video auf Odysee:
https://odysee.com/@WalkingCrow:c/empfehlung-grenzg%C3%A4nger-studios-episode:4
Ihr könnt mir auch über die E-Mail Adresse walkingcrow@web.de schreiben
Meine Arbeit besteht nur darin Video von anderen Menschen hier hoch zu laden, ich helfe nur mit zu verbreiten.
Der Austausch, die Beschreibungen und die Promo nimmt viel Zeit in Anspruch.
Manchmal schneide ich auch die Videos oder füge welche zusammen.
Monetarisierung funktioniert hier nicht.
dem Grundrecht der Kunstfreiheit, in Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz (GG) geregelt,
dem Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit Art. 5 Abs. 1 GG und
dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
Rechtlich versteht man unter Satire, Darstellungen in Form von Karikaturen und Äußerungen, welche bewusst mit den Stilmitteln der Übertreibung, Verfremdung und Übersteigerung erfolgen, um Kritik zu üben.
Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
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