CH-Abstimmung vom 9. Juni 2024: Verfassungswidriges Stromgesetz (Mantelerlass) stoppen!

17 days ago
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Zur angeblichen Stärkung der Stromversorgungssicherheit im Winter hat das Schweizer Parlament am 29. September 2023 den \„Einheitlichen Änderungserlass für eine sichere Stromversorgung aus erneuerbaren Energien\“ verabschiedet. Dieses Gesetz wird kurz \„Mantelerlass\“ oder \„Stromgesetz\“ genannt. Damit soll der Weg für eine höhere Stromproduktion mit Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen im Inland geebnet werden. Mit dem neuen Gesetz wird der Schweizer Bundesrat bestimmen können, wann, wo und wie viele Anlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energie gebaut werden dürfen.
Verschiedene Organisationen wie das \„Bündnis für Natur und Landschaft Schweiz\“, der Verband \„Freie Landschaft Schweiz\“ und die \„Fondation Franz Weber\“ [FFW] haben gegen das neue Bundesgesetz das Referendum ergriffen und im Januar 2024 63.184 Unterschriften eingereicht. Somit wird die umstrittene Vorlage am 9. Juni 2024 den Schweizer Stimmbürgern zur Abstimmung vorgelegt.

Das neue Stromgesetz sei nötig, um eine drohende Stromknappheit in der Schweiznabzuwenden, so lautet das Hauptargument der Befürworter. Der Verein \„Aufrecht Schweiz\“ spricht diesbezüglich von einer erfundenen Energiekrise. \„Aufrecht Schweiz\“ ist eine Bürgerbewegung, die mit unabhängigen Kandidaten in der Schweizer Politik mitbestimmen will.
In ihrer Medienmitteilung \„Stromknappheit in der Schweiz? Von wegen!\“ vom Herbst 2022 schrieben ein Informatiker der Elektrizitätswerke und ein Elektroingenieur, beide in Pension, folgendes:

\„Indem das Bundesamt für Energie die von der Lobby geförderte Angststrategie fährt, profitieren schnell und direkt die Gas-/Erdölkonzerne sowie die Stromhändler. (…) Wenn uns der Bund vorbetet, Strom zu sparen, ist es keineswegs, weil wir zu wenig davon haben, sondern weil wir im Stromhandel zu billig sind. Jedes Kilowatt, das wir sparen, kommt den Energiekonzernen zugute, weil diese den in der Schweiz gesparten Strom um einen vielfach höheren Preis ins Ausland verkaufen können.\“

Der Verband Aargauischer Stromversorger (kurz: VAS) wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass mit dem Mantelerlass die Elektrizitätsinfrastruktur der gesamten Nation komplett umgestellt werden müsste. Bisher gelangte Elektrizität basierend auf dem logisch bewährten Prinzip von größtenteils zentralen Großkraftwerken zu jedem Endverbraucher. Neu jedoch soll die Verteilinfrastruktur dezentral geregelt werden, die zudem auch noch flächendeckend, fehlerfrei und für jeden mit jedem kommunizierend sein soll. Laut dem VAS gehen qualifizierte Hochrechnungen allein für die notwendigen Um- und Ausbauten der Netze in der Schweiz von gegen 100 Milliarden Franken aus. Bezahlen für diese Mehrleistung müssen vor allem die nicht-privilegierten Konsumenten und Mieter ohne Möglichkeit zur Eigenversorgung. Wie so oft bei neuen Gesetzen, läuft es wieder darauf hinaus, dass Gewinne und Subventionen auf Wenige privatisiert, Kosten und Risiken hingegen auf eine verbleibende Allgemeinheit solidarisiert werden. – Soweit der Verband Aargauischer Stromversorger.

Weiter wird von verschiedenen NEIN-Komitees am neuen Stromgesetz unter anderem kritisiert, dass grundlegende Prinzipien des Natur- und Landschaftsschutzes, die im Laufe der Jahrzehnte durch das Schweizer Stimmvolk in der Bundesverfassung verankert wurden, in Frage gestellt werden. So dürfen neu beispielsweise Wälder für den Bau von Windkraftanlagen gerodet oder große Wind- und Solarparks in geschützten Landschaften gebaut werden – auch wenn dadurch wertvolle Biotope zerstört werden. Dem Bau von großen Solarparks in den Schweizer Alpen würde nichts mehr im Wege stehen. Viele Alpweiden könnten mit Stahlkonstruktionen und Solaranlagen überdeckt werden.

Elias Vogt, Präsident vom Verband \„Freie Landschaft Schweiz\“, erläutert in einem Interview mit dem unabhängigen TV-Sender HOCH2.TV was dieses Gesetz beinhaltet und warum er es zur Ablehnung empfiehlt. Der Titel der Polit-Talk-Sendung lautet: \„Der Mantelerlass ist eine subventionierte Zerstörung der Natur\“.

Vogt spricht im Interview u.a. folgende Kritikpunkte am neuen Stromgesetz an:

- Die demokratische Mitsprache und das Einspracherecht seien in Gefahr
- Die Stromproduktion geht im neuen Stromgesetz vor dem Naturschutz
- Naturschäden \„per Gesetz\“ sind möglich
- Die Verschandelung der Alpen – Stromproduktion geht vor dem Tourismus

Elias Vogt verweist auf die Kritik des Juristen Prof. Dr. Alain Griffel, dass der umstrittene Mantelerlass gegen die schweizerische Bundesverfassung verstoße. Die Energieproduktion müsse beispielsweise ausreichend, sicher, wirtschaftlich und umweltverträglich sein. Die Kriterien der Umweltverträglichkeit und der Stromversorgungssicherheit müssten aber gleichwertig behandelt werden. Dies werde mit dem neuen Stromgesetz nicht mehr der Fall sein.

Offensichtlich wurde im Schweizer Parlament unter großem Druck ein Gesetz erlassen, das nicht verfassungskonform ist und demokratische Rechte einschränkt. Die Angst vor einer vermeintlichen Strommangellage im Winter lässt das Parlament übereilt handeln.

Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schweiz:
Möchten auch Sie keine Abschaffung demokratischer Grundrechte und keine Verschandelung der Schweizer Landschaft unter dem Deckmantel der Förderung erneuerbarer Energien? Dann legen Sie am 9. Juni ein NEIN zum „Mantelerlass“ in die Urne.

Sehen Sie nun das gut halbstündige Interview von Dr. Philipp Gut mit Elias Vogt, Präsident vom Verband \„Freie Landschaft Schweiz\“, im Polit-Talk des unabhängigen TV-Senders HOCH2.TV.

Interview

[Dr. Philipp Gut:] Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich begrüße Sie herzlich zum Polit-Talk auf HOCH2.TV. Sie wissen es, Sie kennen es, diese Sendung ist immer direkt, immer ehrlich, immer der Wahrheit verpflichtet und immer mit spannenden Gästen, die etwas zu sagen haben. Heute begrüße ich bei mir Elias Vogt, er ist Präsident des Vereins \„Freie Landschaft Schweiz\“, eine, wenn ich so sagen darf, neue politische Figur in der Schweiz, die schon einiges bewegt hat und sicher noch einiges bewegen will. Schön, dass Sie in der Sendung sind.

[Elias Vogt:] Danke herzlich, Herr Gut, für die Einladung. Es freut mich auch, dass ich hier sein darf.

[Dr. Philipp Gut:] Sie haben kürzlich mit anderen Organisationen erfolgreich ein Referendum geschafft. Also für die Zuschauerinnen und Zuschauer in Deutschland und Österreich: In der Schweiz hat man die Möglichkeit, Gesetze des Parlaments zu bekämpfen, eine Volksabstimmung darüber zu verlangen. Sie haben das geschafft, es braucht dazu mindestens 50.000 Unterschriften. Es geht um einen sogenannten Mantelerlass, der die erneuerbaren Energien vorantreiben will. Bevor wir da eine Kritik an dieser Übung machen, können Sie sagen, was will eigentlich dieses Gesetz? Was ist dieser sogenannte Mantelerlass überhaupt?

[Elias Vogt:] Der Mantelerlass ist eine Revision verschiedener Gesetze in einem Mantel, sozusagen, deshalb der Begriff. Einerseits soll das Energiegesetz revidiert werden, andererseits das Stromversorgungsgesetz und drittens das Raumplanungsgesetz und eben in einem Mantel eine Gesamtrevision dieser drei Gesetze. Das Hauptziel ist eigentlich der massive Ausbau der Windenergie und der Solarenergie in der Schweiz. Aber auch der Bau von 16 großen Wasserkraftwerken. All diese Aspekte rund um diese erneuerbaren Energien, für diesen Ausbau, sind in diesem gesamten Paket geregelt. Das steckt hinter dem Begriff Mantelerlass.

[Dr. Philipp Gut:] Das ist eigentlich, dieser Mantel ist so eine Art Supergesetz, das verschiedene Gesetzesrevisionen beinhaltet, richtig?

[Elias Vogt:] Genau. Und es beinhaltet auch viele offene Punkte. Das heißt, der Bundesrat, das ist bei uns die Regierung, kann dann einzelne Details dann noch auf Verordnungsstufe regeln. Da hat es viele Details, wo es dann richtig zur Sache geht. Der Bundesrat darf zum Beispiel Bewilligungsverfahren abkürzen. Und weil in der Schweiz eben auch das Prinzip der Gemeindeautonomie gilt, das heißt, die Bevölkerung darf in der Schweiz direkt über die Raumplanung in ihrer Ortschaft, in der Gemeinde entscheiden. Wenn der Bundesrat das verkürzt, dann kann er eben sagen, diese Gemeinden haben nichts mehr zu sagen und dann schafft er dann direkt auch noch die direkte Demokratie, Volksabstimmung in der Gemeinde ab.

[Dr. Philipp Gut:] Ja, wir kommen auf die Kritikpunkte noch zurück. Vielleicht zuerst ein bisschen die Auslegerordnung. Meine weitere Frage in diesem Zusammenhang. Sie haben das Referendum nicht alleine ergriffen. Wer war da noch Partner? Welche Organisationen stehen da dahinter?

[Elias Vogt:] Also zuerst hat eine Privatperson das eben ergriffen, das Referendum. Ein Pierre-Alain Bruchez, ein ehemaliger Finanzexperte, ein Angestellter des Bundes, der jetzt pensioniert ist und der sich gefragt hat, was ist denn in diesem Mantelerlass drin? Er hat da gesehen, dass man eben mit diesem Gesetz riesige Solarparks in den Alpen bauen kann. Und dann ist er vor die Medien getreten, am 10. Oktober des vergangenen Jahres und hat gesagt, ich ergreife da das Referendum. Und dann ist die bekannte \„Fondation Franz Weber\“ auch vor die Medien getreten, ein paar Tage später und hat gesagt, wir machen auch das Referendum, wir unterstützen die Gegenmaßnahmen sozusagen. Und dann ist das relativ schnell gegangen. Dann haben wir auch uns von \„Freie Landschaft Schweiz\“ dagegen engagieren wollen, haben uns Herrn Bruchez sozusagen angehängt. Haben unsere Mitgliedsorganisation motiviert, auch Unterschriften zu sammeln. Und am Ende sind über Weihnachten und Neujahr 63.000 Unterschriften zusammengekommen mit einer Vielzahl kleiner und großen Umwelt- und Gesundheitsschutzorganisationen.

[Dr. Philipp Gut:] Jetzt noch ein Wort vielleicht zu Ihrer Organisation \„Freie Landschaft Schweiz\“. Was ist das genau? Welche sind da Ihre Ziele?

[Elias Vogt:]\„Freie Landschaft Schweiz\“ ist eigentlich der Dachverband der Windkraftkritiker in der Schweiz. Wir haben ungefähr 50 Mitgliedsvereine und acht Kantonal-Sektionen. Das kann im Thurgau sein, das kann im Waadtland sein, also in der ganzen Schweiz. Und alle sind engagiert dafür, eben den Naturschutz in der Schweiz bei Windkraftanlagen sicherzustellen. Aber auch die direkte Demokratie, wie ich das schon vorhin erläutert habe, ist das auch ein Schwerpunkt im Mantelerlass und deshalb engagieren wir uns dort vehement für den Erhalt des Naturschutzes und für die direkte Demokratie.

[Dr. Philipp Gut:] Ja, versuchen wir noch diese Problematik ein bisschen aufzufächern, ein bisschen systematisch anzugehen. Ein Punkt in diesem Mantelerlass, in diesem Supergesetz, in diesem Übergesetz, sind ja bestimmte Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Also quasi die Politik sagt eigentlich, bis wann der Anteil der Sonnenenergie oder der Windkraft so und so groß sein muss. Wie beurteilen Sie diese Zielsetzungen der Politik? Sind die realistisch? Macht es überhaupt Sinn, dass die Politik solche Vorschriften macht? Wie beurteilen Sie dies?

[Elias Vogt:] Also der Mantelerlass sagt ganz unkonkret, wir sollen bis 2050 etwa 45 Terawattstunden Strom zusätzlich aus Sonne und Wind über das Jahr hinweg produzieren. Die Schweiz verbraucht im Moment etwa 60 Terawattstunden. Das ist also eine riesige Menge, die dazugebaut werden soll. Und wie ich das schon vorhin eben gesagt habe, es ist offen, welche Technologie wie viel Strom dann produzieren soll. Das heißt, der Bundesrat kann jetzt sagen, wir brauchen so viele Solarpanele und wir brauchen so viele Windkraftanlagen. Ich persönlich vermute, dass es darauf herausläuft, dass er etwa 1.500 Windturbinen realisieren möchte und mehrere hundert Quadratkilometer Solarpanele. Wo diese zu stehen kommen, ob auf den Dächern oder in der freien Natur, das ist auch dem Bundesrat eigentlich überlassen, das ist offen. Und da drohen massive Umwelteingriffe in die ohnehin bereits dicht besiedelte Schweiz. Und es ist eine riesige Strommenge, die dann eben tagsüber anfällt, die dann unregelmäßig anfällt, wenn es windet. Und das ganze System, dieses Supergesetz, regelt da die Details viel zu wenig. Und deshalb ist das schön und gut, wenn man sich Ziele setzt, wir wollen 45 Terawattstunden zusätzlich produzieren. Aber ob das realistisch ist, das wissen die Götter, das weiß niemand. Und deshalb sind wir auch da kritisch gegenüber dem Gesetz.

[Dr. Philipp Gut:] Ein weiterer Punkt – wir sind immer noch bei der Auffächerung, was da eigentlich für verschiedene Bereiche drin sind – sind Subventionen. Die erneuerbaren Energien, sollen stark gefördert werden. Wie sieht das denn aus?

[Elias Vogt:] Wir haben 2017 schon ein neues Energiegesetz angenommen. Das ist jetzt sozusagen die zweite Stufe, dieser Mantelerlass. Und damals hat man gesagt, wir werden ab 2022 keine Subventionen mehr vergeben für Solar- und für Windkraftwerke. Und das wird jetzt gebrochen. Mit dem zweiten, diesem Superpaket, dem Mantelerlass, wird dem Bundesrat die freie Hand gegeben. Er darf verfügen, wie viele Subventionen Solaranlagen, Windkraftanlagen bekommen. Eben auch dort, wir wissen nicht, wie viele Subventionen es dann sein werden. Aber es ist anzunehmen, dass es über 50 Prozent der Investitionskosten sind.

[Dr. Philipp Gut:] Also im Gesetz steht offenbar drin, dass bis zu 60 Prozent Investitionskosten Subventionen sein können.

[Elias Vogt:] Ja, es gibt zwei Modelle. Entweder der Investor sagt, ich will 60 Prozent vom Bund an die Investitionen. Und dann kriegt er das und die 40 Prozent muss er noch bei einer Bank organisieren. Oder er sagt, pro Kilowattstunde, die er produziert, übernimmt der Bund eine Garantie. Wie hoch die ist, das weiß auch niemand. Das wird wahrscheinlich eben auch auf die 60 Prozent herauslaufen. Also man sieht, das ist eine subventionierte Zerstörung der Natur. Und weil es eben nicht wirtschaftlich ist – vor allem die Windkraftwerke, weil in der Schweiz haben wir sehr schlechte Windverhältnisse – und da muss man jetzt einfach mit enormen Subventionen nachhelfen, damit das überhaupt zustandekäme.

[Dr. Philipp Gut:] Ein Problem ist ja auch, Sie haben es kurz angetönt in einem Nebensatz, die regelmäßige Energie, die Bandenergie, die es eigentlich braucht. Jetzt ist es logisch, wenn es regnet, wenn es dunkel ist, funktioniert Solar nicht. Wenn es keinen Wind hat, funktioniert Wind nicht. Wie kann man dieses Problem lösen? Respektive ist das nicht ein neues Problem, wenn man da allzu stark in solche unzuverlässigen, flatterigen Energieerzeuger investiert?

[Elias Vogt:] Das ist eben der große Punkt im Mantelerlass, der nicht geklärt ist, der eben neue Probleme schafft. Die ganze Netzplanung ist nicht enthalten, die Speicherung ist nicht enthalten. Das heißt, man baut eben große Mengen an Solarenergie, an Windenergie dazu. Aber wie das dann gespeichert werden soll, das steht in den Sternen. Ich persönlich finde Solarenergie auf den Dächern eine gute Variante, weil man sie lokal verbrauchen und lokal speichern kann, den Solarstrom. Aber eben, das ist im Mantelerlass nicht geregelt, dass das gefördert wird, dass man das soll, dass man da forscht, dass es bessere Speichermöglichkeiten gibt. Und das heißt, dass es droht, dass wir in die gleiche Richtung gehen wie Deutschland, wo riesige Mengen Windkraft plötzlich anfallen, plötzlich weg sind. Tagsüber am Mittag sehr viel Solarstrom kommt, dann plötzlich in der Nacht gar nichts mehr. Und dann hat man plötzlich riesige Netzprobleme. Und das verursacht Kosten und Unsicherheit. Und das ist jetzt eben ein großer Kritikpunkt an diesem Mantelerlass.

[Dr. Philipp Gut:] Ein weiterer Punkt, Sie haben es schon verschiedentlich angesprochen, ist die demokratische Mitsprache. Offenbar werden in diesem Gesetz auch die Einsprachemöglichkeiten eingeschränkt. Die Schweiz ist ja bekannt dafür, dass man das Subsidiaritätsprinzip hat. Das heißt, man entscheidet auf der unterstmöglichen Ebene, direkt bei den Betroffenen. Jetzt wird das eigentlich zentralisiert. Der Bundesrat, der Bund, also die nationale Regierung bekommt mehr Macht. Wie konkret äußert sich denn diese Einschränkung der Einsprachemöglichkeiten, der Mitsprachemöglichkeiten, der demokratischen Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger?

[Elias Vogt:] Wir haben in der Schweiz bei Windkraftprojekten zwei Möglichkeiten, um mitzusprechen. Das eine ist, dass wir abstimmen über Projekte. Das ist in 24 von 26 Kantonen derzeit der Fall, dass die lokale Bevölkerung abstimmt. Dann die Einzelnen, die Privaten, aber auch die Umweltorganisationen können sich mit Einsprachen gegen Projekte wehren, auch wenn sie genehmigt werden, um eben den Naturschutz oder persönliche Lärmproblematiken zum Beispiel zu thematisieren. Und beide Möglichkeiten sollen jetzt eben durch den Mantelerlass massiv abgeschafft oder eingeschränkt werden. Der Mantelerlass möchte, wie ich das schon gesagt habe, dem Bundesrat ermöglichen, dass er Volksabstimmungen abschaffen könnte. Und andererseits will der Mantelerlass, dass die Stromproduktion vor allen anderen Interessen immer Vorrang haben soll. Das heißt, wenn man eine Einsprache macht und sagt, bei diesem Windpark werden viel zu viele Leute mit Lärm belästigt, das geht nicht. Oder es werden Bäume gefällt, das geht nicht, das steht nicht im Verhältnis zum Nutzen. Dann muss das Gericht den Windpark trotzdem immer genehmigen, weil die Stromproduktion immer vor allen anderen Interessen vorgeht. Also man kann vielleicht nicht mehr abstimmen, man kann aber noch Einsprache machen, aber die wird sicher abgelehnt. Also es ist eine drastische Reduktion unserer direkten Demokratie.

[Dr. Philipp Gut:] Das führt uns direkt zum nächsten Punkt. Diese Interessenabwägung, das hat ja auch Verfassungscharakter. Ein bekannter Jurist, Professor Alain Griffel, hat das kritisiert, hat gesagt, dieser Mantelerlass verstoße auch gegen die Verfassung, verletze die Schweizerische Bundesverfassung, weil man eben nicht sagen kann, dass bestimmte Interessen jetzt plötzlich über anderen stehen. Können Sie dazu ausführen, was ist konkret die Kritik von diesem Professor am neuen Mantelerlass?

[Elias Vogt:] Wir haben in der Schweiz einen Artikel in der Verfassung zur Energiepolitik, da hat es fünf Prinzipien drin. Ich weiß nicht, ob ich alle aufzählen kann, aber sicher muss die Stromversorgung oder die Energieproduktion ausreichend, sicher, wirtschaftlich und umweltverträglich sein. Der fünfte Punkt fällt mir gerade nicht mehr ein. Aber auf jeden Fall, diese Punkte, die sind alle gleichrangig. Das heißt, sie müssen gleichzeitig erreicht sein. Also die Umweltverträglichkeit und die Stromversorgungssicherheit müssen gleichwertig behandelt werden. Und indem das Parlament jetzt sagt, Stromproduktion geht vor dem Naturschutz vor. Das ist ein Freipass, dass man eben auch umweltschädliche Projekte einfach überall durchwinken kann. Das ist verfassungswidrig. Das hat die Schweizer Bevölkerung so nicht gewollt. Und das schadet unserer Lebensgrundlage, der Natur. Und das kann massive, schlimme Auswirkungen haben.

[Dr. Philipp Gut:] Jetzt ist es so, dass die Schweizer Bevölkerung über Jahrzehnte hinweg den Umweltschutz immer wieder auch in der Verfassung verankert hat. Das ist also quasi geltendes Recht. Und das wird jetzt mit einem Federstrich von oben quasi wegbugsiert. Wie urteilen Sie das? Wie konnte es überhaupt zu dieser Lage kommen? Es ist doch einigermaßen merkwürdig. Die Volksvertreter wissen das ja eigentlich auch. Also welcher Zeitgeist oder welche Notlage vielleicht hat eigentlich überhaupt dazu geführt, dass man dermaßen ein brachiales Gesetz jetzt auf den Weg gebracht hat?

[Elias Vogt:] Also es hat schon im Herbst 2022 angefangen. Vorher hat das Parlament jahrelang sich nie mit Energiepolitik beschäftigt. Und im Sommer 2022, gerade als die Corona-Pandemie vorbei war, hat die Elektrizitätskommission einen großen Medienbericht gemacht, dass viele Atomkraftwerke in Frankreich in Revision sind. Und es könnte sein, dass wir in der Schweiz einen Strommangel plötzlich erleiden könnten im nächsten Winter. Und dann hat das Parlament innert drei Wochen völlig überstürzt einen Solarexpress beschlossen und gesagt, wir bauen jetzt große Solarkraftwerke in den Alpen. Also wir verbauen riesige Alpflächen mit Solarpanels. Und das war damals schon verfassungswidrig. Und es kam in drei Wochen zustande. Also das war völlig überhastet. Und dann eigentlich, weil es eben verfassungswidrig gewesen ist, hätte das Parlament die Bevölkerung automatisch befragen müssen. Unsere Verfassung sieht das vor. Wenn man eben ein verfassungswidriges Gesetz macht, dann muss man die Bevölkerung darüber abstimmen lassen. Und das hat das Parlament einfach nicht gemacht. Und ich bin dann vor das Bundesgericht gegangen und habe eine Beschwerde gemacht und gesagt, das müsste doch jetzt eigentlich vor das Stimmvolk. Und dann hat das Bundesgericht gesagt, ja, das Parlament ist in der Schweiz allmächtig. Und in diesem Geist der Allmächtigkeit, in diesem Bewusstsein, ist dann ein Gesetz um das nächste beschlossen worden. Ein Windexpress ist gekommen und jetzt dieser Mantelerlass. Und das Parlament, dem ist das wie egal, ob jetzt die Verfassung damit umgesetzt wird oder nicht. Die machen einfach alles für die Stromproduktion.

[Dr. Philipp Gut:] Ich steige noch ein bisschen tiefer in die möglichen Schäden, die Sie befürchten, an Natur und Landschaft ein. Was ist denn genau möglich mit diesem Gesetz, respektive wovor haben Sie Angst? Welche Eingriffe sind da konkret möglich in der Natur?

[Elias Vogt:] Also in erster Linie sind riesige Solarparks in den Alpen geplant und auch möglich. Eigentlich war das bisher nur eine befristete Option, die man im Herbst 2022 beschlossen hat, als kurzfristige Maßnahme, um den Strommangel zu beheben. Und das soll jetzt langfristig eine Möglichkeit sein. Das heißt, es können gigantische Alpweiden mit Stahlkonstruktionen und Solaranlagen überdeckt werden. Das andere ist, dass Windkraftanlagen in der Schweiz auch in Wäldern explizit erlaubt sein sollen. Das heißt, für den Klimaschutz geht man in Wälder, rodet ein Fußballfeld Wald für eine Windkraftanlage und stellt dann dort ein …

[Dr. Philipp Gut:] Ist das im Gesetz schon so explizit drin oder ist es offen? Heißt es quasi, man möchte das erleichtern oder heißt es, es ist so?

[Elias Vogt:] Also es heißt konkret im Juristendeutsch, Windturbinen in Wäldern sind standortgebunden. Und das ist eine sehr starke Erleichterung, wenn nicht eine Bewilligung für Windparks in Wäldern. Man muss sich vor Augen halten, im Kanton Zürich, das ist der bevölkerungsreichste Kanton in der Schweiz, wohnen weit über eine Million Menschen, da sind jetzt 120 Windturbinen geplant und 110 sollen in den Wald gebaut werden, weil es hat gar nicht mehr Platz als auf den Kreten und im Wald. Und das sind eigentlich die schwersten Umwelteingriffe. Es gibt natürlich auch noch Wasserkraftwerke, die man bauen möchte, in Biotope von kantonaler Bedeutung, das ist auch möglich. Es zählt einfach nichts mehr, die Natur.

[Dr. Philipp Gut:] Es mutet ja fast ein bisschen absurd an, oder? Man will quasi das Klima retten, deshalb auch dieser Hype um diese erneuerbaren Energien. Gleichzeitig holzt man Wälder ab, zerstört die Natur. Wie geht das zusammen?

[Elias Vogt:] Das ist eben das Absurdum. Es kann ja nicht sein, dass wir Wälder roden für grüne Energie, so genannt. Es hat einfach in der Schweiz wenig Platz, das muss man sehen. Die Schweiz ist sehr dicht besiedelt, von Westen bis nach Osten, von Norden nach Süden. Und wenn man eben die Windkraft massiv ausbauen möchte, dann muss man berücksichtigen, das sind 250 Meter große Anlagen heutzutage, die brauchen einen gewissen Platz. Und in der Schweiz sind die Biodiversitätsinseln, aber auch die Erholungsinseln für die Bevölkerung noch die Wälder. Die haben auch immer stark abrasierte Waldränder. Früher war das viel offener, da hatte man auch noch viel mehr Bäume im Feld. Heute sind die Wälder abrasiert. Und jetzt geht man noch in die Wälder hinein, will zehn Meter breite Straßen bauen und eben ein Fußballfeld Wald roden. Und das ist eigentlich unser Hauptargument. Man kann ja nicht Bäume roden, um das Klima zu schützen.

[Dr. Philipp Gut:] Sie kommen von Haus aus eben aus einer windkraftkritischen Ecke. Jetzt, wenn Sie das mit einem halben Schritt zurücktretend beurteilen, wo befürchten Sie die größten Schäden? Sind das jetzt die Windräder, sind das diese großen Wasserkraftanlagen oder vielleicht eben die Solaranlagen in den Alpen? Kann man das quantifizieren, wo das Schlimmste für die Natur droht aus Ihrer Sicht?

[Elias Vogt:] Bei der Wasserkraft ist es sicher so, dass man einen großen Nutzen hat für einen relativ kleinen Eingriff. Auch dort gibt es eben diesen Schaden, das ist sicher. Aber bei Solaranlagen, da kann man wirklich davon ausgehen, dass riesige Alpgebiete eigentlich überbaut werden sollen. Das ist für mich ein riesiger Schaden, weil die Schweiz lebt von ihren Landschaften. Für unser Land sind die Landschaften ganz wichtig – historisch gesehen. Wir haben viele Grand Hotels, die eben an Stellen gebaut worden sind, wo man wunderbare Aussicht hatte in die Alpen. Und genau diese Alpen sollen jetzt überbaut werden. Das heißt, das hat auch eine historische Bedeutung. Und ja, das Zweite sind die Wälder, wo ich diese Schäden sehe.

[Dr. Philipp Gut:] Interessant, was Sie ansprechen mit Tourismusregionen, mit den Alpen. Der Kanton Graubünden will ja da Vorreiter sein. Ich greife das Stichwort gerne auf. Die wollen eigentlich vorpreschen und haben in x Zonen, ich glaube in 30 Zonen, und – Sie korrigieren mich – über zwei Dutzend auf jeden Fall ausgeschieden an Toplagen quasi, an Berghängen. Also außer St. Moritz sieht man, glaube ich, vor jedem größeren Tourismusort in Zukunft solche Riesenwindräder. Wie schätzen Sie das ein für die Bedeutung des Tourismus und auch der Wirtschaft in der Schweiz?

[Elias Vogt:] Eben, Windenergieanlagen, die sind riesig, die brauchen auch Platz. Die müssen an exponierten Stellen gebaut werden, wo es Wind hat. Und wenn der Bund eben einem Kanton Graubünden, einem der weltweit bekanntesten Tourismus-Hotspots, den Auftrag gibt, stellt 100 Windturbinen auf, dann kommt man nicht darum herum, dass diese Windturbinen eben in Davos, auf der Lenzerheide, in Arosa, beim Schweizerischen Nationalpark, dass die dann überall dort gebaut werden, wo die bekanntesten Tourismusstandorte sind. Und wie ich bereits sagte, historisch hat das eine große Bedeutung, weil der Tourismus und die Alpen, die machen unsere Identität aus. Ende des 19. Jahrhunderts ist die Schweiz massiv gewachsen, ist zu einem der reichsten Länder der Welt geworden. Und eben wegen diesen Landschaften, weil viele Leute aus dem Ausland zu uns gekommen sind, um diese Landschaften zu bewundern. Und dass man die Alpen nicht mehr wertschätzt, das finde ich persönlich ganz schlimm und eine schlimme Entwicklung des Parlaments.

[Dr. Philipp Gut:] Jetzt diese ganzen Erlasse, dieser Mantelerlass, diese verschiedenen Expressvorlagen, die Sie da erwähnt haben, Solarexpress, Windexpress, die stehen eigentlich im Kontext dieser sogenannten Energiewende. Man will weg von den Fossilen, hat aber gleichzeitig Vorbehalte gegenüber der Kernenergie, wird in der Schweiz auch nicht mehr gebaut im Moment – da gibt es eine Art Technologieverbot. Deutschland hat sie schon abgestellt, in anderen Weltgegenden ist das ja ganz anders. Wie stellen Sie sich grundsätzlich zu dieser Energiewende? Ist die nötig? Muss der Staat das pushen? Kann das die Wirtschaft? Kann man das selbstständig regulieren? Wie sehen Sie das?

[Elias Vogt:] Die Energiewende ist ein sehr komplexes Thema, an sich. Was ich sicher sehe, die Fossilen führen zum Klimawandel und der Klimawandel ist schädlich. Da müssen wir Lösungen finden. Das Problem ist die Politik, wie sie das angeht. Sie hat die Bevölkerung gefragt, wollt ihr aus der Atomenergie aussteigen? Die Bevölkerung hat ja gesagt, nicht überraschend. Man hat die Bevölkerung gefragt, wollt ihr aus den Fossilen aussteigen? Die Bevölkerung hat ja gesagt. Man hat in beiden Abstimmungen nicht gesagt, was das dann bedeutet, was das kostet, wie das genau funktionieren soll, sondern man setzt Ziele und dann nimmt die Bevölkerung diese an und dann kommt man mit den Folgen und regt sich dann darüber auf, dass es nicht funktioniert, dass die Bevölkerung sich wehrt, dass es Naturschäden gibt, dass es teuer wird, dass es Unsicherheiten ergibt. Das ist für mich ein unlauteres Vorgehen. Ich würde mir vielmehr wünschen, dass man der Bevölkerung klaren Wein einschenkt und sagt, ihr habt drei Möglichkeiten, um Strom zu produzieren. Mit Solaranlagen auf den Dächern, das braucht dann das und das. Mit Gaskraftwerken, das bedeutet das und das für das Klima. Mit Atomkraftanlagen, das bedeutet das und das für die Abfälle, für die Lagerung, für die Beschaffung des Uran. Dann weiß man, über was man spricht. Aber man setzt jetzt einfach Ziele, die klingen gut und wie das dann umgesetzt werden soll, schaut man später. Und da habe ich große Vorbehalte.

[Dr. Philipp Gut:] Es ist eine Art utopische und auch nicht wirklich ehrliche Politik, wenn ich das so zusammenfassen darf. Es stellt sich auch die Frage – wenn man sich die Befürworter dieses Mantelerlasses anschaut – wer da eigentlich alles zusammen ist. Und da staune ich ein bisschen als neutraler Beobachter. Das geht quasi von links bis rechts, das geht von Strombaronen über mächtige Wirtschaftsverbände bis zu den Grünen und anderen Umweltorganisationen, nicht die Ihre. Wie ist das möglich, dass so viele eigentlich politische Gegner da plötzlich unter einer Decke stecken? Was sagt uns das?

[Elias Vogt:] Also das Problem ist dort, dass sehr viele Player, die jetzt für den Mantelerlass sind, dass die in der Klimaallianz im gleichen Boot sitzen. Das heißt, in der Klimaallianz ist die Solarlobby gemeinsam mit den Umweltverbänden im gleichen Boot. Und das ist natürlich ein Widerspruch, wenn es dann um den Naturschutz geht. Beim Klimaschutz sind sicher beide auf der gleichen Linie. Beim Naturschutz da gibt es Konflikte. Und da stelle ich fest, dass oft das Rückgrat fehlt, dass man dann eben doch sagt, ja, wir als Umweltverbände, wir sind nicht einfach nur für den Klimaschutz, sondern wir sind auch konsequent für den Naturschutz. Und dort bräuchte es viel mehr Klarheit und eben auch den Mut, auch mal den Strombaronen den Kampf anzusagen und zu sagen, ja, wir sind beide fürs Klima, aber beim Naturschutz, dann hört die Freundschaft vielleicht eben auf. Und das braucht Mut und der fehlt offensichtlich. Und so sitzen jetzt auch beim Mantelerlass beide im gleichen Boot, die Umweltverbände vielleicht zähneknirschend und die Strombarone, die haben Freude, weil die freuen sich auf die Subventionen, die dann fließen, wenn sie überall auch in der freien Natur bauen dürften.

[Dr. Philipp Gut:] Die Neue Zürcher Zeitung hat über Sie getitelt \„Der Landschaftsschützer, vor dem sich Albert Rösti fürchten muss\“. Albert Rösti ist der Bundesrat, zuständig für dieses Dossier. Wie wollen Sie das Stimmvolk überzeugen? Die Volksabstimmung findet dann im Juni dieses Jahres statt.

[Elias Vogt:] Das ist ein sehr kurzfristiger Zeitplan. Der ist vielleicht bewusst so gewählt. Ich glaube, in der Bevölkerung fehlt es an Informationen, was eben das bedeutet, wenn man jetzt diesen Mantelerlass annehmen würde, mit diesen Zielen, mit diesen Einschränkungen, mit diesen offenen Fragen. Und ich glaube, man muss die Bevölkerung ganz sachlich informieren. Was heißt es, eine Windturbine zu bauen? Was heißt es, wenn man sie im Wald baut? Was heißt es, wenn man eine Solaranlage in den Alpen baut, die 100 Fußballfelder groß ist? Was passiert dann im Winter, wenn es Schnee hat? Und da glaube ich, da muss man mit Bildern, mit Informationen einfach auf die Leute zugehen und auf sehr vielen Kanälen Informationen schaffen. Und das ist sicher der Weg, damit man die Bevölkerung überzeugen kann, dass sie sieht, das sind die Ziele, über die wir abstimmen und die Folgen.

[Dr. Philipp Gut:] Neben dieser Referendumsabstimmung, die wie gesagt im Juni ansteht, haben Sie jüngst auch zwei neue Volksinitiativen angekündigt, die in eine ähnliche Richtung gehen. Können Sie kurz schildern, worum es dabei geht?

[Elias Vogt:] Also in unserem Verband \„Freie Landschaft Schweiz\“ sind der Naturschutz und die direkte Demokratie zwei Herzensanliegen, auf die wir besonderen Wert legen. Die direkte Demokratie und der Naturschutz sind jetzt beide durch diesen Mantelerlass gefährdet. Aber wir sehen schon im Parlament, es geht weiter mit noch verrückteren Ideen, um die Volksabstimmung per se im Gesetz abzuschaffen, um den Naturschutz noch weiter einzuschränken. Und da wollen wir Gegensteuer geben. Wir haben zwei Volksinitiativen lanciert. Die Waldschutzinitiative und die Gemeindeschutzinitiative. Die Waldschutzinitiative möchte, dass Windturbinen in Wäldern und am Waldrand nicht mehr erlaubt sind. Und die Gemeindeschutzinitiative möchte, dass Windkraftanlagen, wenn solche gebaut sind, immer die Zustimmung der betroffenen Bevölkerung brauchen. Und die Unterschriftensammlung läuft jetzt. Und wir müssen bis im Juli 2025 jeweils 100.000 gültige Unterschriften zusammentragen.

[Dr. Philipp Gut:] Jetzt sind wir gespannt, ob Ihnen das gelingt. Und dann gibt es sicher schon die nächsten Abstimmungskämpfe. Da kann man ebenfalls gespannt sein. Vielleicht zum Schluss noch eine persönliche Frage. Sie sind noch jung und schon sehr engagiert in diesen umwelt- und landschaftsschützerischen Fragen. Wie sind Sie überhaupt auf dieses Engagement gekommen?

[Elias Vogt:] Das kommt vielleicht ein bisschen aus der Familie. Meine Mutter ist schon sehr stark mit dem Landschaftsschutz in Verbindung gekommen oder in Kontakt gekommen. Sie ist in den 70er Jahren aufgewachsen in Wangen am Zürichsee im Kanton Schwyz, und dort wurde in den 70er Jahren die Autobahn A3 mitten durch das Dorf gebaut. In den 80er Jahren ist sie dann in den Kanton Zürich gezogen, nach Bonstetten. Dort wollte man die Autobahn A4 durch die freie Landschaft bauen. Und in den 90er Jahren ist meine Mutter mit meinem Vater nach Grenchen im Kanton Solothurn gekommen. Dort, wie es der Zufall wollte, wollte man die Autobahn A5 durch die freie Landschaft bauen. Und dieses Engagement meiner beiden Eltern, das hat dann auch auf mich abgefärbt. Ich wohne an einem sehr schönen Ort in Grenchen, zwischen dem Jura und dem Mittelland. Man sieht auch die Alpen, also eigentlich alle drei großen Landschaften der Schweiz. Und da denke ich mir immer, ich bin 2050 erst 54 Jahre alt. Ich möchte meinen Kindern eben auch eine ökologisch wertvolle Landschaft hinterlassen. Und diese Landschaft auch möglichst lange so erhalten und nachhaltig erhalten und pflegen, wie wir sie heute haben.

[Dr. Philipp Gut:] Vielen Dank. Wir wünschen Ihnen sehr viel Erfolg bei diesem großen Unterfangen, das eben schon in die Zukunft denkt. Schön, dass Sie bei uns in der Sendung waren. Elias Vogt, danke. Und Ihnen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. Es freut mich, wenn Sie nächste Woche wieder dabei sind, wenn es heißt, willkommen beim Polit-Talk auf HOCH2.TV.

von Rahel G / rg
Quellen/Links:
Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Mantelerlass)
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home/uvek/abstimmungen/vorlage-sichere-stromversorgung.html

Allianz für eine sichere Stromversorgung
https://www.strom.ch/de/nachrichten/fuer-eine-sichere-und-bezahlbare-stromversorgung-ja-zum-stromgesetz

Stromgesetz NEIN
https://strom-gesetz-nein.ch/

Interview HOCH2.TV mit Elias Vogt, \„Freie Landschaft Schweiz\“
https://hoch2.tv/sendung/240215-polit-talk-vogt/

Verband \„Freie Landschaft Schweiz\“
https://www.paysage-libre.ch/de/news/

Stromknappheit in der Schweiz? Von wegen! (von \„Aufrecht Schweiz\“)
www.kla.tv/23750

Stellungnahme vom Verband Aargauischer Stromversorger (VAS)
https://www.vas.ch/mantelerlass

Stromgesetz: Bürokratie- und Subventionsmonster
https://hoch2.tv/sendung/240502-politik-schoop/

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Weiterführende Sendung:
Stromknappheit in der Schweiz? Von wegen! (von \„Aufrecht Schweiz\“)
www.kla.tv/23750

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Christoph Rickli
Bützberg
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