Unsere Richter und Staatsanwälte sind nicht unabhängig!

1 year ago
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Nach dem Grundgesetz besteht Gewaltenteilung und eine unabhängige Justiz. In Deutschland aber werden Richter vom Richterwahlausschuss gewählt, in dem vorwiegend oder ausschließlich Politiker sitzen. Außerdem ernennt und befördert der Justizminister die Richter, sodass auch dort ein Parteibuch bei Karrieren eine Rolle spielt. Die Staatsanwälte sind zudem weisungsabhängig vom Justizminister, sodass auch hier die Gewaltenteilung nicht ausreichend realisiert ist. Dies hat auch der Europarat schon 2009 kritisiert und die EU verweigert Deutschland deshalb die Ausstellung des europäischen Strafbefehls.

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