Ist die Zivilcourage in der Schweiz erlaubt? Jean Claude Greuter vor Gericht wegen Nötigung.

1 year ago
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Jean Claude Greuter stand am Mittwoch, 23.11.2022 in Luzern vor Gericht. Die Anklage lautet: Nötigung.

Die Strafanzeige beinhaltet: 40 Tagessätze zu je CHF 30.--, bedingt eine Probezeit von 2 Jahren, Busse CHF 300.--, die Verfahrenskosten werden vom Angeklagten getragen.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dass er den Demonstrationszug
am 11.09.2021 an einer unbewilligten Demonstration mit ca. 1500 Teilnehmern auf die Fahrbahn gelenkt hat und dabei der Verkehr zum Erliegen kam. Jean Claude Greuter wurde von einigen Menschen erkannt, und baten ihn einzuschreiten und die Führung dieses Demonstrationszuges zu übernehmen, da sie befürchteten, dass das Ganze aus dem Ruder läuft.

Der Richter, Roland Huber (Strafrecht und Familienrecht, SVP-Mitglied) fragte den Beschuldigten, welche Rolle er bei dieser Demo spielte. Der Angeklagte antwortete, dass er nur als neugieriger Besucher da war und als er bemerkte, dass Hilfe in der Organisation nötig war, half er mit und zeigte Zivil-Courage, um Schlimmes zu verhindern. Denn die Menschen waren erbost und haben kein Verständnis, wenn sie ihren Unmut nicht kundtun können.

Richter Huber wollte wissen, warum der Angeklagte die Menschen auf die Fahrbahn geführt hat und dabei die Autofahrer an ihrer Weiterfahrt gehindert wurden. "Weil es gefährlich war, die grosse Menschenmenge auf dem Fussgängerweg zu leiten, es war viel zu eng, wir mussten die Fahrbahn überqueren." Richter Huber bohrte weiter nach, und wollte herausfinden, ob Jean Claude Greuter mehr Wirkung erzielen wollte, wenn der ganze Verkehr lahm gelegt würde. "Nein, das war ganz bestimmt nicht meine Absicht. Die Menschenmenge konnte nicht anders gehändelt werden. Das müsste auch die Polizei einsehen, denn diese war komplett überfordert oder gar verloren", sagte der Angeklagte.

Jean Claude Greuter hat sich vor dem Gericht selber vertreten ohne Rechtsbeistand und sein Plädoyer hat er selber vorgetragen.

Die Urteilsverkündung wird demnächst bekannt gegeben, ein Datum steht noch nicht fest.

Der Angeklagte plädiert auf Freispruch, weil er unschuldig ist und Zivil-Courage zeigte. Seine Tat bestand aus einem deeskalierenden Wirken. Das Ergebnis war eine friedliche Demonstration mit gutem Ausgang.

Anstatt Anerkennung zu ernten für seine Zivil- Courage von der Polizei bekam er eine Anzeige, die Nötigung lautet. Wurde hier ein Sündenbock gesucht und an den Haaren herbeigezogen?

Wenn angenommen, das Gerichtsurteil SCHULDIG lautet, müssen sich die Menschen in der Schweiz die Frage stellen, ob Zivil- Courage in diesem Land gemäss der Polizei strafbar ist!

Video und Text von Wissensgeist TV
https://www.wissensgeist.tv

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