Bei schwerer Lage können Maskenpflicht und Personenbegrenzungen auch draußen durchgesetzt werden
Im Bundestag wurde heute über das von der Ampel-Koalition geplante Infektionsschutzgesetz debattiert, das anschließend unter dem Titel "Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor Covid-19" zur Abstimmung stand und mehrheitlich bejaht wurde.
Zum Infektionsgeschehen und dessen Bewältigung in der kommenden kalten Jahreszeit sprach Gesundheitsminister Lauterbach, der drei mögliche Corona-Szenarien für die nächsten Monate sieht, denen mit verschiedenen Maßnahmen begegnet werden soll.
Man sei auf alle drei Szenarien sehr gut vorbereitet, versicherte er, und ebenso, dass sehr wirksame aktualisierte Impfstoffe und Arzneimittel das Infektions- und Krankheitsgeschehen weiter eindämmen würden.
"Das Investitionsschutzgesetz erlaubt es uns, auf jedes der drei Szenarien sofort einzugehen. Wir haben Basismaßnahmen, aber wir können zusätzliche Maßnahmen einbringen über die Länder, wenn dies notwendig ist", so Lauterbach.
So sei die FFP2-Maskenpflicht einer dieser nötigen Maßnahmen, die etwa in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Bahnen und Bussen gelte. Die sei eine Maßnahme im Sinne der Wissenschaft und nötig, da sich die neuen Varianten viel schneller verbreiten würden. In Flugzeugen sei sie allerdings nicht durchsetzbar.
Bei schlimmeren Szenarien sei es zudem nicht nur möglich, die Maskenpflicht auf weitere Innenräume auszuweiten, sondern auch frische Tests, Genesenen- und Impfnachweise wieder zur Zugangsvoraussetzung in bestimmten Innenräumen wie der Gastronomie zu machen. Diese sollen dann in der Corona-App schnell überprüfbar sein durch farbliche Markierungen.
Sollte es zu einem schweren Infektionsgeschehen kommen, kann die Maskenpflicht auch auf Veranstaltungen im Freien ausgedehnt werden sowie "Besucherbegrenzungen". Kritiker meinen, dass so eine Gesetzesgrundlage durch die Hintertür für Protestverbote geschaffen würde, da Experten aufgrund der Unzufriedenheit über Preisexplosionen in vielen Bereichen und den wirtschaftlichen Verwerfungen im Land ein starkes Protestaufkommen befürchten.
"Wir haben die Lage im Griff, aber wir werden nicht zögern, die Instrumente, die wir haben, auch einzusetzen", so der Gesundheitsminister.
Kritik erntete der Gesetzentwurf aus der Opposition von der CDU, den Linken und der AfD.
Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat gebracht werden. Sollte das Gesetz in Kraft treten, würde dies vom 1. Oktober bis zum 7. April 2023 gelten.
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